Gleise im Bereich der Hackerbrücke gesperrt
Am Montagabend, 25. November 2024, kam es im Hauptbahnhof München zu erheblichen Bahnstörungen, als eine Drohne im Bereich der Hackerbrücke in die Oberleitung geriet. Gegen 17:35 Uhr meldete ein Unbekannter einer Streife der Deutschen Bahn Sicherheit, dass sich die Drohne eines Freundes in der Oberleitung verfangen habe. Als der Hinweisgeber bemerkte, dass sich ein größerer Polizeieinsatz entwickelte, flüchtete er.
Drohne drohte, Oberleitung zu beschädigen
Die Ermittlungen der Bundespolizei ergaben, dass die Drohne im oberen Tragseil der Oberleitung in der Nähe des Einfahrsignals bei der Hackerbrücke hängen geblieben war. Da die Drohne drohte, auf die 15.000-Volt-Oberleitung zu stürzen, wurden erhebliche Schäden und eine mögliche Gefährdung des Bahnbetriebs befürchtet. Infolgedessen wurden die Gleise 4 bis 13 des Hauptbahnhofs München vorsorglich gesperrt.
Züge umgeleitet, Verspätungen im gesamten Verkehr
Durch die Sperrung der Gleise kam es zu umfangreichen Umleitungen und erheblichen Verspätungen im Nah- und Fernverkehr zahlreicher Eisenbahnunternehmen. Reisende mussten teilweise auf andere Bahnsteige ausweichen, da einige Züge außerplanmäßig an anderen Stationen hielten.
Techniker bergen Drohne – Ermittlungen aufgenommen
Ein Techniker der Deutschen Bahn konnte die Drohne bergen und für die Ermittlungen der Bundespolizei sicherstellen. Die Bundespolizei hat nun Ermittlungen wegen der Störung des Bahnbetriebs und zur Identifizierung des Drohnenpiloten aufgenommen. Außerdem wird geprüft, welche weiteren polizeilichen Maßnahmen erforderlich sind.
Bundespolizei bittet um Hinweise
Die Bundespolizeiinspektion München bittet den Drohnenpiloten sowie den Hinweisgeber, sich mit der Bundespolizei in der Denisstraße 1 in Verbindung zu setzen. Mögliche Eigentumsnachweise für die Drohne und ein Führerscheinnachweis sind erforderlich, um das Flugobjekt abzuholen.
Gefährlicher Einsatz und rechtliche Hinweise
Die Bundespolizei sicherte während der Bergung das Umfeld des betroffenen Bereichs, der nur rund vier Meter von der Hackerbrücke entfernt lag. Es war nicht ausgeschlossen, dass der Drohnenpilot sich unter Lebensgefahr eigenständig an die Drohne gemacht hätte, um sie zu bergen.
Es wird derzeit geprüft, welche Strafen der Drohnenpilot zu erwarten hat und ob die Deutsche Bahn oder andere Eisenbahnunternehmen Schadensersatzforderungen stellen werden.
Wichtige rechtliche Bestimmungen für Drohnenflüge
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass beim Betrieb von Drohnen gesetzliche Bestimmungen zu beachten sind. Insbesondere gibt es ein striktes Flugverbot in einem „virtuellen Kasten“ von 10 Metern zu beiden Seiten und 15 Metern über Bahngleisen sowie über fahrenden Zügen.