Im Rahmen der jüngsten Ministerratssitzung hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Verordnung zur Einführung eines Waffen- und Messerverbots in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs zur Anhörung freigegeben. Diese Maßnahme folgt auf aktuelle Kriminalitätsdaten und zielt darauf ab, Sicherheitsrisiken im öffentlichen Raum – insbesondere im Bereich des ÖPNV – nachhaltig zu minimieren.
Hintergrund und Begründung der Maßnahme
Die Entscheidung stützt sich unter anderem auf die jüngsten Kriminalstatistiken, wonach Baden-Württemberg als eines der sichersten Bundesländer gilt. Dennoch zeigten die Daten des vergangenen Jahres, dass insbesondere Messerangriffe im ÖPNV zu einer besorgniserregenden Zunahme von Vorfällen geführt haben. Im Jahr 2024 wurden 222 Fälle von Messerangriffen verzeichnet – ein Anstieg um 16,8 Prozent seit Beginn der Erfassung im Jahr 2022. In den meisten Fällen handelte es sich um Bedrohungssituationen, wobei auch Delikte mit gefährlicher Körperverletzung eine Rolle spielten.
Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl betonte, dass das erhöhte Sicherheitsniveau nur durch das konsequente Eingreifen in aktuelle Kriminalitätsentwicklungen langfristig erhalten werden könne. Besonders im öffentlichen Personennahverkehr, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen, stellt das Führen von Waffen und Messern ein erhebliches Risiko dar. Die Verordnung soll demnach dazu beitragen, das Gefahrenpotenzial dieser Delikte im öffentlichen Raum zu verringern.
Inhalt und Geltungsbereich der Verordnung
Die geplante Verordnung umfasst ein generelles Verbot des Führens von Waffen und Messern in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV innerhalb des Landes Baden-Württemberg. Für bestimmte Berufsgruppen und Situationen sind dabei Ausnahmen vorgesehen. Demnach bleiben Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr sowie des Zivil- und Katastrophenschutzes im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten von diesem Verbot unberührt. Auch Personen, die Messer im Rahmen traditioneller Aktivitäten wie Brauchtumspflege, Jagd, Fischerei oder Sport führen, sind ausgenommen.
Zudem sieht der Verordnungsentwurf in Anbetracht der aktuellen Änderungen im Waffenrecht auch eine Anpassung der bestehenden Verbotszonen vor. Zukünftig erhalten Stadt- und Landkreise die Befugnis, an ausgewählten öffentlichen Orten zusätzliche Verbotszonen mit allgemeinen Messerverboten einzurichten. Diese Regelung gilt unabhängig von der Art des Messers oder der Länge der Klinge, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Perspektiven und wirtschaftliche Relevanz
Aus wirtschaftlicher Perspektive ist die Maßnahme nicht nur aus Sicherheitsgründen bedeutsam, sondern wirkt sich auch auf das Image und den reibungslosen Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel aus. Ein sicheres Umfeld im ÖPNV stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und trägt zur Stabilität des regionalen Mobilitätsnetzes bei. Die Implementierung solcher Sicherheitsvorkehrungen stellt darüber hinaus eine wichtige Voraussetzung dar, um langfristig Investitionen in den öffentlichen Verkehr zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Baden-Württemberg zu erhöhen.
Anhörungsverfahren und nächste Schritte
Das Innenministerium leitet als nächster Schritt das Anhörungsverfahren ein. Kommunale Landesverbände und weitere Interessengruppen haben nun die Möglichkeit, sich zu den vorliegenden Verordnungsentwürfen umfassend zu äußern. Ziel dieses Verfahrens ist es, durch einen breit abgestimmten Dialog eine konsensbasierte Lösung zu finden, die sowohl den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit als auch den praktischen Belangen des ÖPNV gerecht wird.
Die geplante Maßnahme des Waffen- und Messerverbots im ÖPNV zeigt, wie aktuelle Entwicklungen aus der Kriminalstatistik in konkrete politische Maßnahmen umgesetzt werden. Das Vorhaben unterstreicht den Bestrebungen der Landesregierung, das Sicherheitsniveau im öffentlichen Raum kontinuierlich zu erhöhen und auf zukünftige Herausforderungen flexibel zu reagieren.