Autos aus der Ukraine brauchen ab Oktober deutsche Zulassung

September 26, 2024

  • Rund 200 Ausnahmegenehmigungen in Bayern laufen aus
  • Ausländische Fahrzeuge müssen nach spätestens einem Jahr zugelassen werden
  • Wichtig für Ermittlung der Fahrzeughalter
     

Bis jetzt gab es in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen, diese laufen nun aus: Fahrzeuge aus der Ukraine müssen ab Oktober nach spätestens einem Jahr in Deutschland zugelassen werden. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter: „Es galt immer die Rechtslage, dass Fahrzeuge mit einem regelmäßigen Standort in Deutschland unverzüglich oder bei einem vorübergehenden Verkehr spätestens nach einem Jahr umgeschrieben werden müssen. In Einzelfällen konnten die Zulassungsbehörden Ausnahmen zulassen. Diese laufen nun aus. Denn die Zulassung in Deutschland ist wichtig, damit der Fahrzeughalter zum Beispiel nach Verkehrsverstößen und Unfällen zuverlässig ermittelt werden kann.“ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann weist darauf hin: „Die bayerische Polizei wird im Rahmen ihrer allgemeinen Verkehrsüberwachung auch hierauf ein Auge werfen“.

Fahrzeuge aus der Ukraine – wie alle anderen ausländischen Fahrzeuge – dürfen im Rahmen des vorübergehenden Verkehrs bis zu ein Jahr in Deutschland genutzt werden. Die Frist beginnt mit dem Grenzübertritt. Die Fahrzeuge unterliegen dann nicht der Hauptuntersuchungspflicht, müssen aber betriebs- und verkehrssicher sein. Für die Fahrzeuge muss ein Versicherungsschutz bestehen.

Die Länder und der Bund hatten sich im letzten Jahr darauf verständigt, im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen, die bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen waren, diese Frist bis zum 31.03.2024 zu verlängern. Da dann bei vielen Fahrzeugen Probleme mit dem Nachweis der Verfügungsberechtigung bestanden und technische Änderungen erforderlich waren, wurden die Zulassungsbehörden ermächtigt, nach Prüfung des Einzelfalles diese Frist noch einmal bis längstens 30.09.2024 zu verlängern.

In Bayern wurden etwa 200 Genehmigungen erteilt. Die betroffenen Fahrzeuge müssen nun bis 30.09.2024 umgeschrieben oder wieder ausgeführt werden. Zusammen mit dem Bund haben die Länder einen Fragenkatalog erarbeitet, in dem alle Voraussetzungen und möglichen Ausnahmen aufgelistet sind. Die Informationen können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr abgerufen werden:
 

fragenkatalog-zur-zulassung-ukrainischer-fahrzeuge-nach-30-09-2024.pdf (bund.de) (deutsch)

list-of-questions-ukrainian-vehicles-ukrain.pdf (bund.de) (ukrainisch)

list-of-questions-ukrainian-vehicles-en.pdf (bund.de) (englisch)

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