Bundestag und Bundesrat beraten über „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung

Oktober 17, 2024

Innenminister Roman Poseck: „Das Sicherheitspaket ist halbherzig und unvollständig. Die Ampel verspielt wieder einmal die Chance auf eine wirkliche Wende in der Sicherheits- und Migrationspolitik.“

Das Sicherheitspaket wird am 18. Oktober 2024 im Bundestag und im Anschluss im Bundesrat beraten. Innenminister Roman Poseck erklärt anlässlich der Beratungen zum Sicherheitspaket: „Dass das bereits ursprünglich unzureichende Sicherheitspaket in den Beratungen noch weiter abgeschwächt wurde, ist Zeugnis grundlegender sicherheits- und migrationspolitischer Meinungsverschiedenheiten der Ampel-Parteien. Auch das Verfahren hat einen bitteren Beigeschmack: Erst nimmt sich die Ampel wochenlang Zeit, um das Paket weiter abzuschwächen, nun kann es auf einmal nicht schnell genug gehen und der Bundesrat soll das Gesetz zum Beispiel ohne die Möglichkeit einer ernsthaften inhaltlichen Beratung abnicken. Mit einer Fristverkürzung wird ein Gesetz, das der Inneren Sicherheit Deutschlands dienen soll, durch Bundestag und Bundesrat gejagt. Eigentlich sollte ein solches Verfahren die absolute Ausnahme sein. Das Tempo soll aber offensichtlich dazu dienen, die unüberbrückbaren Differenzen zwischen den Ampel-Parteien und sogar auch innerhalb einzelner Ampel-Parteien zu kaschieren.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hatte die Regierungsfraktionen bereits ermahnt, dass es ausreichende Beratungszeiten zu Gesetzesvorhaben bedarf. Auch scheint die Ampel keinerlei Lehren aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Heizungsgesetz gezogen zu haben. Eine fachliche Mit-Beratung des Bundesrats wäre angesichts der aktuellen angespannten Sicherheitslage und der weitreichenden Kompetenzen der Länder in Fragen der Inneren Sicherheit dringend notwendig gewesen. Das aktuelle Vorgehen der Ampel rund um das Sicherheitspaket ist erneut eine Missachtung von Ländern und Opposition. So werden demokratische Abläufe beschädigt.

Unabhängig vom Verfahren ist das Gesetz mangelhaft. Es fehlen elementare Maßnahmen zur Stärkung unserer Sicherheit: Die Speicherung von IP-Adressen kommt nicht vor, obwohl der Europäische Gerichtshof dieses Instrument umfassend ermöglicht hat. Die Speicherung von IP-Adressen ist für eine wirkungsvolle Terrorbekämpfung unerlässlich. Dieses Instrument zu ignorieren, widerspricht auch dem Stimmungsbild der Länder. Schließlich haben diese dem erst kürzlich hessischen Gesetzentwurf zur Speicherung der IP-Adressen zugestimmt. 

Offensichtlich hält die Ampel auch an ihrem Ziel fest, den Ermittlern weitere Knüppel zwischen die Beine zu werfen. So ist dem Sicherheitspaket keine Aufgabe der verfehlten Überlegungen zur Begrenzung des Einsatzes von Vertrauenspersonen und Verdeckten Ermittlern zu entnehmen. Dieses Vorhaben steht im eklatanten Widerspruch zur Sicherheitslage. 

Die Gesichtserkennung auf besonders schwere Straftaten zu begrenzen, ist ein Fehler. Für dieses wichtige und zukunftsweisende Instrument verbleibt damit ein viel zu kleiner Anwendungsbereich. Wir dürfen nicht zulassen, dass Private in diesem Bereich ganz andere Möglichkeiten haben als unsere Sicherheitsbehörden. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung pauschal Datenschutz höher als den Opferschutz bewertet. 

Auch bei den Fragen zur Migration gibt es keine ausreichenden Antworten von der Bundesregierung. Es braucht dringend eine Trendwende in der Migrationspolitik. Die – mit der GEAS-Reform sowieso ab 2026 greifenden – Leistungskürzungen in Dublin-Fällen oder bei Ausreiseverpflichtungen sollen auf Wunsch der Grünen stark eingeschränkt werden. So wird die beabsichtigte Wirkung verfehlt. Im Übrigen mangelt es an einem Konzept der Ampel, wie sie den Zugang von Flüchtlingen begrenzen will, insbesondere durch Zurückweisungen auch von Asylsuchenden. Dies ist aber der entscheidende Schlüssel in der Migrationsfrage. Wir brauchen ein Stoppschild an der Grenze. Deutschland bleibt damit weiter der Geisterfahrer bei der europäischen Asylpolitik.“

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