Rechtliche Grundlagen für den Einsatz von Drohnen in Europa

Dezember 3, 2024

Die rasante Entwicklung der Drohnentechnologie hat eine einheitliche rechtliche Basis erforderlich gemacht, um ihre sichere und verantwortungsvolle Nutzung zu gewährleisten. Die EU-Verordnungen 2019/945 und 2019/947 bilden dabei die zentrale Grundlage für den Betrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) und regeln deren Einsatz innerhalb der Europäischen Union, Liechtenstein und der Schweiz.

Mit den Verordnungen wurde die bisher uneinheitliche nationale Gesetzgebung harmonisiert, was insbesondere für den grenzüberschreitenden Einsatz von Drohnen erhebliche Erleichterungen mit sich bringt. Ziel ist es, ein sicheres und verantwortungsbewusstes Betreiben von Drohnen zu ermöglichen, wobei neben technischen Anforderungen auch Fragen der Haftung, des Datenschutzes und der Sicherheit adressiert werden.

Kategorisierung von Drohnen und deren Einsätzen

Die Verordnungen unterteilen Drohneneinsätze in drei Betriebskategorien:

  1. Kategorie Offen (Open)
    Diese umfasst einfache, risikoarme Anwendungen, die den Großteil der Drohneneinsätze ausmachen. Drohnen in dieser Kategorie werden weiter in sieben Risikoklassen (C0 bis C6) und drei Unterkategorien (A1 bis A3) unterteilt, die den Abstand zu Personen und Gebäuden definieren. Wesentliche Merkmale:
    • Maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund (AGL).
    • Flüge in Sichtweite des Steuerers, mit Ausnahmen (z. B. „Follow-Me-Modus“).
    • Haftpflichtversicherungspflicht und Registrierungspflicht des Betreibers.
      → Diese Kategorie ist für Hobby-Anwender sowie einfache gewerbliche Einsätze ausgelegt.
  2. Kategorie Spezifisch (Specific)
    Für Anwendungen, die mindestens eine Anforderung der offenen Kategorie überschreiten, ist eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde erforderlich. Dies schließt maßgeschneiderte Auflagen ein, die auf einer Risikobewertung gemäß SORA (Specific Operational Risk Assessment) basieren.
  3. Kategorie Zertifiziert (Certified)
    Für hochspezialisierte Anwendungen wie Transport, Industrie oder Überwachungsaufgaben sind umfangreiche Zertifizierungen für Drohnen und deren Steuerer erforderlich.

Technische Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen

Drohnen der Kategorien C1 bis C3 unterliegen spezifischen technischen Anforderungen, die ihre Sicherheit und Nachverfolgbarkeit gewährleisten sollen:

  1. Notfallprozeduren
    Drohnen müssen über Funktionen wie automatisches Notlanden oder „Return-to-Home“-Modi verfügen, um unkontrollierte Abstürze bei Signalverlust zu vermeiden.
  2. Geosensibilisierung
    Systeme zur Vermeidung von Flugbeschränkungszonen sind seit 2023 verpflichtend. Betreiber werden gewarnt, wenn sie sich einer solchen Zone nähern.
  3. Fernidentifikation
    Drohnen müssen Daten wie Betreiber-Nummer, Position, Flughöhe und Flugrichtung permanent über Funk senden. Diese Maßnahme ermöglicht eine schnelle Identifikation und Nachverfolgbarkeit und reduziert die Zahl unerlaubter Flüge.

Risikoklassen und Unterkategorien im Detail

Risikoklassen (C0 bis C4):
Die Klassen bestimmen den zulässigen Einsatzzweck einer Drohne, von Spielzeuggeräten (C0) bis hin zu professionellen Anwendungen (C3). In urbanen Gebieten stoßen Drohnen der Risikoklasse C3 oft an Grenzen, da die erforderlichen Sicherheitsabstände nur selten eingehalten werden können.

Unterkategorien (A1 bis A3):

  • A1: Näherung an unbeteiligte Personen erlaubt; Überfliegen sollte vermieden werden.
  • A2: Mindestens 30 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen, im Low-Speed-Modus bis auf 5 Meter reduzierbar.
  • A3: Mindestens 150 Meter Abstand zu Menschen und Wohngebieten; nur für abgelegene Gebiete geeignet.

Bedeutung für Sicherheit und Überwachung

Die neuen Regelungen haben erhebliche Auswirkungen auf Sicherheitsstrategien:

  • Vereinfachte Drohnendetektion: Fernidentifikation ermöglicht es, UAV automatisch zu erkennen und Bewegungen zu verfolgen. Unidentifizierte Drohnen fallen dabei schnell auf, was insbesondere für Sicherheitsbehörden von Vorteil ist.
  • Strafverfolgung: Verstöße lassen sich leichter zurückverfolgen, da Drohnenbetreiber eindeutig identifizierbar sind.
  • Neue Anforderungen für den Werkschutz: Für professionelle Einsätze, z. B. in der Werksicherheit, wird die Kategorie „Specific“ meist unumgänglich sein, da die Einschränkungen der Kategorie „Open“ oft den Einsatzmöglichkeiten widersprechen.

Ausblick

Die Harmonisierung der Drohnenregulierung bietet einen klaren Rahmen für Innovation und Sicherheit. Mit der Einführung verpflichtender Sicherheits- und Identifikationssysteme wird nicht nur der illegale Einsatz von Drohnen erschwert, sondern auch die Akzeptanz für ihre Nutzung gesteigert. Für Betreiber bleibt es jedoch entscheidend, die gesetzlichen Vorgaben genau zu verstehen und ihre Einsätze sorgfältig zu planen.

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