Seit dem 2. Februar 2025 treten die EU-weiten Verbote bestimmter KI-Praktiken infolge des EU AI Act in Kraft. Im Fokus stehen insbesondere Anwendungen, die potenzielle Risiken für europäische Werte und Grundrechte darstellen. Die kürzlich von der EU-Kommission veröffentlichten Leitlinien bieten nun eine detaillierte Interpretation der Verbote – insbesondere in den Bereichen CCTV, Video-Sicherheitstechnologie und biometrische Gesichtserkennung. Dieser Fachartikel beleuchtet die wesentlichen Inhalte der neuen Richtlinien, erläutert den risikobasierten Ansatz des AI Act und stellt dar, wie Dallmeier mit seinen Lösungen den Anforderungen des Gesetzgebers gerecht wird.
Der EU AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Er klassifiziert KI-Systeme in vier Risikokategorien, von denen einige als inakzeptabel gelten, da sie fundamentale Rechte und Werte der Europäischen Union gefährden können. Insbesondere Anwendungen, die auf untargeted Scraping von Gesichtsbildern aus dem Internet oder CCTV-Aufnahmen basieren oder die Verwendung von Echtzeit-Fernbiometrie in öffentlich zugänglichen Räumen ermöglichen, sind stark reglementiert. Die neuen Leitlinien der EU-Kommission, die in einem 140-seitigen Dokument zusammengefasst sind, schaffen hier erstmals rechtliche Klarheit. Dallmeier hat diese Leitlinien intensiv analysiert und relevante Kapitel selektiert, um seinen Kunden praxisnahe Lösungen in den Bereichen CCTV, Video-Sicherheit und biometrische Gesichtserkennung anbieten zu können.
Hintergrund: Der risikobasierte Ansatz des EU AI Act
Der EU AI Act unterscheidet zwischen verschiedenen Risikokategorien von KI-Systemen. Systeme, die ein inakzeptables Risiko für fundamentale Rechte darstellen, sind gemäß Artikel 5 des Gesetzes verboten. Zu diesen zählen unter anderem:
- Untargeted Scraping für Gesichtserkennungsdatenbanken:
Artikel 5(1)(e) untersagt das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme oder den Einsatz von KI-Systemen, die Gesichtsbilder ungezielt aus dem Internet oder aus CCTV-Aufnahmen extrahieren, um Gesichtserkennungsdatenbanken zu erstellen oder zu erweitern. - Echtzeit-Fernbiometrische Identifikation in öffentlichen Räumen:
Artikel 5(1)(h) verbietet den Einsatz von Echtzeit-Remote-Biometric-Identification-Systemen in öffentlich zugänglichen Bereichen für die Zwecke der Strafverfolgung – außer in eng umrissenen Ausnahmefällen, etwa zur gezielten Suche nach vermissten Personen oder zur Verhinderung unmittelbarer Gefahren.
Die neuen Leitlinien der EU-Kommission präzisieren diese Verbote und bieten damit eine harmonisierte Auslegung, die für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen von zentraler Bedeutung ist. Insbesondere Kapitel 6 (Seite 77) und Kapitel 9 (Seite 95) der Leitlinien befassen sich detailliert mit der ungezielten Erfassung von Gesichtsbildern sowie der Echtzeit-Fernbiometrie im Rahmen der Strafverfolgung.
Relevanz für CCTV, Video-Sicherheit und Biometrische Gesichtserkennung
Die aktualisierten Vorgaben haben direkte Auswirkungen auf Technologien im Bereich der Videoüberwachung. Die neuen Richtlinien untersagen beispielsweise den Einsatz von KI-Systemen, die durch untargeted Scraping von Gesichtsbildern – sei es aus dem Internet oder aus CCTV-Aufnahmen – Datenbanken aufbauen. Gleichzeitig werden auch Systeme, die in Echtzeit biometrische Identifikation in öffentlichen Räumen ermöglichen, grundsätzlich verboten, sofern keine der ausdrücklich definierten Ausnahmekriterien erfüllt ist.
Diese Regelungen erfordern von Herstellern und Betreibern, bestehende Systeme kritisch zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen, um die Einhaltung der EU-Vorgaben sicherzustellen. Dabei spielt die klare Trennung zwischen zugelassenen, risikoarmen Anwendungen und den als inakzeptabel eingestuften Praktiken eine entscheidende Rolle.
Dallmeier-Lösungen im Kontext des EU AI Act
Dallmeier hat sich frühzeitig mit den Herausforderungen des EU AI Act auseinandergesetzt und bietet mit seinen innovativen Video-Sicherheitstechnologien Lösungen an, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den praktischen Anforderungen im Sicherheitsbereich gerecht werden.
Die Dallmeier-Systeme zeichnen sich durch eine hohe Leistungsfähigkeit und gleichzeitig durch eine konforme Umsetzung der neuen EU-Richtlinien aus. So setzt Dallmeier auf:
- Transparenz und Compliance:
Die eingesetzten Systeme sind so konzipiert, dass sie keine ungezielte Erfassung von Gesichtsbildern ermöglichen. Die Datenverarbeitung erfolgt stets in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des EU AI Act, um eine unzulässige Erweiterung von Gesichtserkennungsdatenbanken zu verhindern. - Gezielte Einsatzbereiche:
Dallmeier fokussiert sich auf den Einsatz von Video-Sicherheitstechnologien, die in spezifisch definierten, risikoarmen Bereichen operieren. Dies schließt Anwendungen ein, bei denen eine biometrische Gesichtserkennung nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen erfolgt – etwa im Rahmen von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und der gezielten Suche nach vermissten Personen. - Technologische Anpassungsfähigkeit:
Durch kontinuierliche Forschung und Entwicklung wird sichergestellt, dass die Dallmeier-Lösungen jederzeit an die neuesten regulatorischen Anforderungen angepasst werden können. Dies umfasst auch regelmäßige Updates und Optimierungen der Software, um sowohl die Sicherheit als auch die rechtliche Compliance zu gewährleisten.
Mit diesen Maßnahmen positioniert sich Dallmeier als verlässlicher Partner für Organisationen, die in der Videoüberwachung tätig sind und gleichzeitig den strengen Anforderungen des EU AI Act gerecht werden müssen. Die Lösungen bieten nicht nur höchsten technischen Standard, sondern auch rechtliche Sicherheit im Hinblick auf die neuen EU-Vorgaben.
Schlussfolgerung und Ausblick
Die Einführung der neuen EU-Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken stellt einen Meilenstein in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz dar. Der EU AI Act definiert klare Grenzen für Anwendungen, die fundamentale Rechte gefährden können – insbesondere im Bereich der Videoüberwachung und biometrischen Identifikation. Die von der EU-Kommission veröffentlichten Leitlinien sorgen für eine einheitliche Auslegung der Verbote, was für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen von zentraler Bedeutung ist.
Dallmeier reagiert auf diese regulatorischen Herausforderungen mit Lösungen, die sowohl innovativ als auch konform mit den neuen Vorgaben sind. Durch den Einsatz von Technologien, die gezielt und risikobewusst eingesetzt werden, bietet Dallmeier seinen Kunden eine zukunftssichere Video-Sicherheitslösung, die den strengen Anforderungen des EU AI Act gerecht wird.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Technologien und die enge Abstimmung mit den regulatorischen Rahmenbedingungen sichern nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern ermöglichen auch den verantwortungsvollen Einsatz von KI im Sicherheitsbereich – zum Wohle der Gesellschaft und im Einklang mit europäischen Grundwerten.
Dallmeier Blog: https://www.dallmeier.com/de/ueber-uns/dallmeier-blog/neue-eu-leitlinien-zu-verbotenen-ki-praktiken-gemaess-eu-ai-act