Gehaltstarifvertrag Sicherheitsgewerbe: ver.di verzichtet auf bis zu 13,5 % Erhöhung

März 7, 2023

Am 6. März 2023 fanden in Neuss Verhandlungen zum Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrages für das Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen statt. Bereits im Jahr 2021 hatten der BDSW und ver.di gemeinsam vereinbart, den Gehaltstarifvertrag bezüglich Inhalten, Strukturen und Vergütung zu reformieren. In vier Strukturgesprächen und Verhandlungen konnte jedoch kein Ergebnis erzielt werden, so dass es nun in diesem Jahr jedenfalls tariflich zu keinen Erhöhungen der Gehälter kommen wird.

Mit völligem Unverständnis hat die Tarifkommission darauf reagiert, dass ver.di nach 17 Minuten die Verhandlungen abgebrochen hat. „Wir haben ver.di eine zeitgemäße Reform des Gehaltstarifvertrages angeboten, der nun für gleiche Arbeit die gleiche Vergütung vorsieht. Bisherige Vergütungsunterschiede für gleiche Arbeit von teilweise mehr als 25 % allein durch Dienstaltersstufen und tarifliche Aufstiege nur aufgrund von Zeitablauf sind weder zeitgemäß noch fair“, so Gunnar Vielhaack, Vorsitzender der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen im BDSW. Die neue Struktur hätte den unteren Dienstaltersstufen rückwirkend zum 1. Januar 2023 eine Gehaltserhöhung von bis zu 13,5 % auf einen Schlag bringen können. Um zugleich auch den Interessen der dienstältesten Kolleginnen und Kollegen Rechnung zu tragen, hat die BDSW-Tarifkommission für diese eine dynamisierte Besitzstandswahrung vorgeschlagen. Hierdurch hätte jede Tariferhöhung auch für diese Angestellte zu einer tatsächlichen Vergütungserhöhung geführt – für wenige Übergangsjahre gegenüber den anderen Kolleginnen und Kollegen in reduziertem Umfang, anschließend jedoch wieder vollständig.

Gunnar Vielhaack betonte, dass ausnahmslos jeder Angestellte durch den angebotenen Tarifvertrag von einer höheren tariflichen Absicherung profitiert hätte als bisher.

„Durch das schwer nachvollziehbare Verhalten von ver.di wird es in 2023 keinen neuen Tarifvertrag für Angestellte geben, jedes Unternehmen wird jedoch auch ohne einen Tarifvertrag gegenüber seinen Angestellten das Gebotene umsetzen“, so Vielhaack abschließend.

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