Appell des BDSW: Wahrung der Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission beibehalten 

Juni 20, 2025

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen rund um die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Vereinbarungen zum Mindestlohn hat der BDSW große Sorgen, dass die im Mindestlohngesetz festgehaltene Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission angesichts des politischen Drucks abermals ausgehebelt wird. Der Verband erachtet es, mit Blick auf die anstehende Entscheidung in der Sitzung der Mindestlohnkommission in diesem Monat, für notwendig, nochmals – auch öffentlich – ein entsprechendes Zeichen für die Tarifautonomie von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu setzen. Der BDSW appelliert daher gemeinsam mit zehn weiteren Verbänden eindringlich mit einem offenen Schreiben an Lars Klingbeil, Dr. Matthias Miersch und Bärbel Bas, von weiteren Eingriffen in die Mindestlohnfestsetzung abzusehen, und in die Tarifautonomie zu vertrauen. Die Anpassungsentscheidungen durch die Mindestlohnkommission müssen wieder nach der bewerten Systematik und den gesetzlich festgelegten Kriterien erfolgen. Der Tarifindex muss seine zentrale Rolle behalten bzw. wieder erlangen.

Das Sicherheitsgewerbe ist durch ein erfolgreiches Tarifvertragssystem geprägt. Sowohl die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 als auch das Einmischen der Politik in die Arbeit der Mindestlohnkommission durch die außerordentliche gesetzliche Mindestlohnanhebung auf 12,00 Euro pro Stunde ab Oktober 2022, war und ist eine erhebliche Belastung dieser Lohngestaltung.  

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