Baden-Württemberg: Landesdatenschutzgesetz soll angepasst werden

Dezember 2, 2025

Der Ministerrat von Baden-Württemberg hat auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen. Ziel der Reform ist es, den Einsatz digitaler Technologien in Verwaltung, Forschung und öffentlichem Raum rechtlich abzusichern und gleichzeitig den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Videoschutz im öffentlichen Raum

Ein zentraler Punkt der Gesetzesänderung betrifft die Videoüberwachung. Künftig soll der Einsatz von Kameras im öffentlichen Raum sowohl zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben als auch im Rahmen des Hausrechts möglich sein. Die maximale Speicherfrist von Videodaten wird auf zwei Monate verlängert, bisherige Beschränkungen auf den Schutz einzelner Personen oder bestimmter Objekte entfallen. Darüber hinaus soll Künstliche Intelligenz beim Videoschutz eingesetzt werden dürfen, insbesondere zum Schutz von Leib und Leben sowie zur Sicherung öffentlicher Infrastruktur. Laut Minister Strobl wurden diese Regelungen in Abstimmung mit kommunalen Verbänden und unter Berücksichtigung des Datenschutzes entwickelt.

Künstliche Intelligenz in Verwaltung und Forschung

Das geänderte Gesetz schafft zudem eine rechtliche Grundlage für den Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung und Justiz. KI-Systeme sollen datenschutzkonform genutzt und trainiert werden können. Auch die automatisierte Erstellung von Bescheiden durch die Verwaltung, unter Nutzung von KI, wird damit rechtlich ermöglicht.

Darüber hinaus sollen die Handlungsspielräume für Forschung erweitert werden. Personenbezogene Daten dürfen künftig stärker für gemeinwohlorientierte Forschung genutzt werden, um die Wissenschaft und den Forschungsstandort Baden-Württemberg zu stärken.

Ausblick

Der Gesetzentwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden. Mit der Reform will die Landesregierung den Einsatz digitaler Technologien in Verwaltung, Forschung und öffentlicher Sicherheit fördern, gleichzeitig aber weiterhin die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern wahren. Das Gesetz soll den Spagat zwischen Datenschutz, Sicherheit und technologischer Modernisierung abbilden.

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