Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) hat seinen Fachausschuss Recht neu aufgestellt. Unter dem Vorsitz von Nils Böttger und seinem Stellvertreter Daniel Schimmöller wird sich das Gremium künftig mit zentralen rechtlichen und regulatorischen Herausforderungen der Sicherheitsbranche befassen. Im Mittelpunkt stehen das Sicherheitsgewerbegesetz, die Regulierung kritischer Infrastrukturen sowie arbeits- und tarifrechtliche Entwicklungen.
Der neu konstituierte Fachausschuss Recht des BDSW hat seine Arbeit aufgenommen. Zum Vorsitzenden wählten die Mitglieder Nils Böttger, Prokurist der VSU Vereinigte Sicherheitsunternehmen GmbH. Sein Stellvertreter ist Daniel Schimmöller, Leiter Recht und Versicherung der KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen. Die verbandseitige Betreuung übernimmt BDSW-Referent John Härtel.
Bereits die erste Sitzung zeigte die Bandbreite der regulatorischen Herausforderungen, mit denen sich die private Sicherheitswirtschaft auseinandersetzen muss. Neben dem Arbeitszeitgesetz und dem geplanten Sicherheitsgewerbegesetz standen das KRITIS-Dachgesetz sowie die europäische NIS-2-Richtlinie auf der Tagesordnung.
Regulierung und KRITIS-Schutz als zentrale Themen
Besondere Bedeutung kommt der Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Sicherheitsdienstleister zu. Das Sicherheitsgewerbegesetz betrifft grundlegende Fragen der gewerblichen Sicherheitsdienstleistung, während das KRITIS-Dachgesetz und NIS 2 die Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen und die Cybersicherheit betreffen.
Für die Sicherheitswirtschaft ergeben sich daraus wichtige Schnittstellen zwischen rechtlicher Compliance, organisatorischen Schutzmaßnahmen und der praktischen Umsetzung von Sicherheitskonzepten. Gerade Unternehmen, die kritische Infrastrukturen schützen, müssen unterschiedliche regulatorische Anforderungen und Auftraggeberpflichten berücksichtigen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Ausschussarbeit sind die rechtlichen Konsequenzen fehlender Zuverlässigkeit. Entsprechende Anforderungen sind für die Sicherheitsbranche von besonderer Relevanz, da sie unmittelbar die Voraussetzungen für die Ausübung sicherheitsbezogener Tätigkeiten betreffen.
Arbeitsrecht und Tarifentwicklung
Neben regulatorischen Fragen beschäftigten sich die Ausschussmitglieder mit dem Ausblick auf kommende Tarifverhandlungen, dem gesetzlichen Mindestlohn und der aktuellen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung.
Insbesondere das Arbeitszeitrecht besitzt für Sicherheitsunternehmen mit Schichtdienst, Nachtarbeit und durchgehender Objektbewachung erhebliche praktische Bedeutung. Rechtliche Veränderungen können sich unmittelbar auf die Personalplanung, betriebliche Abläufe und die Kalkulation von Sicherheitsdienstleistungen auswirken.
Mit dem neu aufgestellten Fachausschuss will der BDSW juristische Expertise und Erfahrungen aus den Mitgliedsunternehmen stärker bündeln. Das Gremium soll rechtliche Entwicklungen begleiten, die fachliche Verbandsarbeit unterstützen und den regelmäßigen Austausch über die regulatorischen Rahmenbedingungen der Branche fördern.
Angesichts wachsender Anforderungen an Sicherheitsdienstleister gewinnt diese Arbeit an Bedeutung. Arbeitsrechtliche Vorgaben, branchenspezifische Regulierung und neue Verpflichtungen im KRITIS-Umfeld beeinflussen zunehmend die betrieblichen Handlungsspielräume der privaten Sicherheitswirtschaft.

