Das Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg erweitert sein bundesweit genutztes Online-System „Aufenthalt Digital“ um eine neue Komponente auf Basis Künstlicher Intelligenz. Ziel des Pilotprojekts ist es, die Qualität digital eingereichter Anträge zu erhöhen und die Bearbeitungsprozesse in den Ausländerbehörden effizienter zu gestalten.
Die KI prüft automatisiert, ob hochgeladene Dokumente den jeweils angeforderten Unterlagen entsprechen und für die weitere Sachbearbeitung geeignet sind. Hinweise auf fehlende, falsche oder widersprüchliche Nachweise sollen Antragstellende bereits während der Online-Eingabe erhalten. Dadurch könnte sich der Aufwand für spätere Nachforderungen deutlich reduzieren.
Als erste brandenburgische Testbehörde fungiert das Amt für Migration und Integration im Landkreis Dahme-Spreewald. Weitere Pilotanwender in Deutschland sind unter anderem kommunale Ausländerbehörden in mehreren Städten und Landkreisen. Technisch umgesetzt wird die Erweiterung gemeinsam mit der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern.
Unterstützung ohne Vorentscheidung
Nach Angaben des Innenministeriums bleibt die Nutzung der KI für Antragstellende freiwillig. Ergebnisse können berücksichtigt oder bewusst übergangen werden. Eine automatisierte Vorentscheidung oder Einflussnahme auf die behördliche Prüfung sei ausgeschlossen; die Verantwortung liege weiterhin vollständig bei den zuständigen Sachbearbeitern.
Schrittweise Einführung
Zunächst kommt die KI in vier besonders nachgefragten Online-Diensten zum Einsatz: bei Anträgen rund um Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Familiennachzug und Niederlassungserlaubnisse. Nach Abschluss der Testphase ist vorgesehen, die Funktionalität auf weitere Verfahren auszuweiten.
„Aufenthalt Digital“ umfasst insgesamt zehn digitale Angebote. Die Plattform übermittelt Antragsdaten direkt an die jeweilige Fachsoftware der Behörden. Über integrierte Rückkanäle können zusätzliche Informationen oder Dokumente angefordert werden. Schnittstellen zu elektronischen Aktenlösungen ermöglichen eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung. Die einzelnen Module lassen sich von Kommunen flexibel in ihre Internetauftritte einbinden.
Beitrag zur OZG-Umsetzung
Der Ausbau steht im Kontext des Onlinezugangsgesetzes, das Bund und Länder verpflichtet, Verwaltungsleistungen auch digital bereitzustellen. Brandenburg verantwortet innerhalb dieser föderalen Arbeitsteilung das Themenfeld Ein- und Auswanderung und koordiniert in diesem Rahmen die Weiterentwicklung der entsprechenden Services.
Nach der Pilotierung soll die KI-Komponente noch im laufenden Jahr weiteren interessierten Behörden zur Verfügung gestellt werden. Damit könnte ein zusätzlicher Baustein entstehen, um Verfahren zu beschleunigen, Personalressourcen gezielter einzusetzen und die Nutzerführung bei komplexen Anträgen zu verbessern.

