DIN EN 1838:2025-03 – Technische Anforderungen an Notbeleuchtungssysteme in Gebäuden

Mai 28, 2025

Die überarbeitete Norm DIN EN 1838:2025-03 legt detailliert die lichttechnischen Mindestanforderungen an elektrische Notbeleuchtungssysteme fest, wie sie in baulichen Anlagen zum Einsatz kommen. Dazu zählen unter anderem Sicherheitsbeleuchtungen, die stationär oder adaptiv betrieben werden, und die in Bereichen installiert werden müssen, die entweder öffentlich zugänglich sind oder durch Beschäftigte genutzt werden.
Ein zentrales Element der Norm ist die Erweiterung um adaptive Sicherheitsbeleuchtungssysteme. Diese ermöglichen eine bedarfsabhängige Anpassung der Beleuchtungsstärke einzelner Komponenten – entweder manuell oder durch automatische Steuerung. Ziel ist eine situationsabhängige Verbesserung der Sichtbarkeit von Fluchtwegen, Sicherheitszeichen oder besonders kritischen Bereichen.
Die Notbeleuchtung wird aktiviert, sobald die Allgemeinbeleuchtung ausfällt. In diesem Fall ist eine von dieser unabhängigen Stromversorgung zwingend erforderlich. Die Versorgung kann über zentrale Batterieanlagen, Gruppenbatteriesysteme oder dezentrale Einzelbatterieleuchten erfolgen. Eine derartige Anlage kann sowohl sicherheitsbezogene Aufgaben (z. B. Fluchtwegkennzeichnung, Antipanikbeleuchtung) als auch betriebsorganisatorische Funktionen (z. B. Fortführung sicherheitsrelevanter Prozesse) erfüllen.

  • Der Begriff Notbeleuchtung dient als Oberbegriff und umfasst mehrere spezifische Beleuchtungsarten:
  • Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Kennzeichnung und Ausleuchtung von Fluchtwegen bis zu einem sicheren Bereich.
  • Antipanikbeleuchtung: Verhindert Panikreaktionen durch ausreichende Grundbeleuchtung in offenen Flächen. Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: Gewährleistet sichere Arbeitsbedingungen beim Ausfall der Allgemeinbeleuchtung.
  • Sicherheitszeichenbeleuchtung: Sichtbarmachung von Fluchtweg- und Rettungszeichen. In adaptiver Ausführung kann deren Intensität gesteuert werden.

Notbeleuchtungssysteme dürfen sowohl im Bereitschaftsbetrieb (Einschalten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung) als auch im Dauerbetrieb betrieben werden. Für letztere ist sicherzustellen, dass alle sicherheitsrelevanten Funktionen auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung uneingeschränkt aufrechterhalten bleiben.
Die Planung und Ausführung der Anlagen muss den Anforderungen der EN 50172 (VDE 0108-100) entsprechen. Diese Norm regelt insbesondere die Notstromversorgung, Überwachung, Wartung und Dokumentation von Sicherheitsbeleuchtungssystemen. Werden automatische Prüfeinrichtungen eingesetzt, so sind diese zusätzlich gemäß EN 62034 auszulegen und zu installieren.
Zudem ist bei der Auswahl der Komponenten sicherzustellen, dass alle Anforderungen der DIN EN 1838 über die gesamte vorgesehene Betriebsdauer hinweg erfüllt bleiben. Dies betrifft besonders die Mindestbeleuchtungsstärken, Ausfallsicherheit, Erkennbarkeit von Sicherheitszeichen sowie die Betriebsdauer bei unterbrochener Allgemeinversorgung.

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