Mehrgefahrenversicherung: Frist wird verlängert – Anträge können noch bis 15. Oktober 2024 eingereicht werden

Oktober 2, 2024

Für das Erntejahr 2025 hat Hamburg erstmalig die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen gestartet. Eine entsprechende Richtlinie, die Hamburg im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik mit Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen vereinbart hat, wurde am 26. August veröffentlicht. Landwirte und Landwirtinnen, deren Betriebssitz in Hamburg liegt, können seither einen Antrag auf Teilnahme an der Fördermaßnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen. Die Frist zur Antragsstellung wurde jetzt bis 15. Oktober verlängert.

Gefördert werden Schadens- und Indexversicherungen für verschiedene Kulturen im Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobstanbau sowie Möhren und Zwiebeln. Die zu versichernden Anbauflächen müssen in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg liegen. Förderfähig sind Versicherungslösungen gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Eine Förderung von Hagelversicherungen erfolgt nicht.

Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist je Unternehmen auf 25.000 Euro begrenzt. Es sind Ein- und Mehrjahresverträge förderfähig. Bis zum Ende der Förderperiode stehen hierfür gut 15 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung.

Anders als in anderen Bundesländern, ist die Fördermaßnahme in Niedersachsen, Bremen und Hamburg an eine klimaangepasste Bewirtschaftung geknüpft. Landwirte und Landwirtinnen, die an der Maßnahme teilnehmen wollen, stellen zunächst einen Antrag auf Teilnahme. Mit den auf ihrem Betrieb umgesetzten Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahem, dem Anbau bestimmter klimaresilienter Kulturen sowie bestimmten technischen Anlagen bei Dauerkulturen können Punkte generiert werden. Diese fließen in ein Priorisierungsverfahren ein. Nach erfolgreich durchlaufenden Priorisierungsverfahren ergehen die Zusicherungsbescheide an die am besten bewerteten Betriebe. Nach Erhalt des Zusicherungsbescheids können die endgültigen Versicherungsverträge abgeschlossen werden. 

Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Internetseite Agrarförderung der LWK Niedersachsen unter www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/41663_Mehrgefahrenversicherung zu finden.

Der nächste Zeitraum für den Antrag auf Teilnahme wäre danach der 15. März 2025 bis 15. Mai 2025.

Hintergrund

Extreme Wetterereignisse treten auch in Norddeutschland immer stärker auf und können die landwirtschaftlichen Einkommen erheblich treffen. Dies erfordert in Zukunft auch in Niedersachsen eine stärker klimaangepasste Landbewirtschaftung.

Der Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen ist ein zunehmend wichtiger Baustein des einzelbetrieblichen Risikomanagements. Vielfältige Fruchtfolgen und eine angepasste Sortenauswahl gehören ebenfalls zum modernen Risikomanagement und damit zur Existenzsicherung auf den Höfen. Im Rahmen des gemeinsamen Programms KLARA 2023-2027 bietet die Förderregion Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg nun einen leichteren Zugang an. 

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