Sachsen / Germany: Tarifbindung für fast 7.000 Arbeitnehmer verhindert

Juni 20, 2023

Sicherheitsgewerbe Sachsen – Gewerkschaftsvertreter des DGB und des DBB torpedieren Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages, verhindern Tarifbindung für fast 7.000 Arbeitnehmer und fördern Lohndumping

Am 14. Juni 2023 wurde die zwischenzeitlich unterbrochene Tarifausschusssitzung vom 8. März 2023 im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit über den Antrag des Arbeitgeberverbandes für die private Sicherheitswirtschaft – des BDSW Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft – auf Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Tarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen fortgesetzt, nachdem in der Sitzung am 8. März 2023 zwei Arbeitnehmervertreter von DGB und DBB wegen Befangenheit von der Tarifausschusssitzung ausgeschlossen werden mussten.

Unter Missachtung der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen nach Tarifvertragsgesetz zur Erteilung der AVE haben die Arbeitnehmervertreter von DGB, IG Metall und Sächsischem Beamtenbund die Erstreckung des o.g. Tarifvertrages zwischen BDSW und der Gewerkschaft GÖD auf alle Beschäftigten des Sicherheitsgewerbes im Freistaat Sachsen verhindert.

Seit Jahren stellen sich insbesondere die Vertreter des DGB ohne irgendein sinnvolles oder sachliches Argument mit ausgeprägter Doppelmoral und ausschließlich aufgrund gewerkschaftsideologischer Interessen unter Missbrauch des Tarifausschusses – eine oberste Landesbehörde des Sächsischen Staatsministeriums – bewusst gegen die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) des Tarifvertrages im Sicherheitsgewerbe in Sachsen. Der wahre Hintergrund ist, dass seit 1999 Branchentarifverträge mit der Gewerkschaft GÖD, einer Gewerkschaft im Christlichen Gewerkschaftsbundes CGB und nicht mit ver.di vereinbart werden.

Da der DGB gern ver.di als Verhandlungspartner positionieren möchte, wird regelmäßig die AVE mit der GÖD als Tarifpartner im Ausschuss verweigert, obwohl das öffentliche Interesse an der AVE vorliegt und die Verweigerung der AVE deshalb gesetzwidrig ist.

Gerade der DGB, der immer und stets nach außen die Forderung nach Tarifbindung stellt, verhindert hier absichtlich, dass fast 7.000 Arbeitnehmer der privaten Sicherheitswirtschaft in nicht tarifgebundenen Unternehmen in Sachsen in die Gunst der höheren Tariflöhne und Zuschläge des zur AVE gestellten Flächentarifvertrages kommen, sondern stattdessen nur den gesetzlichen Mindestlohn ohne Zeitzuschläge verdienen!

Die entsprechenden Arbeitnehmer, im Übrigen ggfs. auch eigene Arbeitnehmer von ver.di, werden so um einen Mehrverdienst von fast 10 Prozent gebracht – das ist auf Mindestlohnniveau durchaus viel Geld für den einzelnen Arbeitnehmer.

Dieses Verhalten kann nur als unlauter und den Gesetzgeber und die Rechtsprechung missachtend bezeichnet werden.

Die Vertreter der oben genannten Gewerkschaften fördern mit ihrer ausschließlich gewerkschaftsideologisch geprägten Ablehnung der AVE ganz bewusst, dass der Wettbewerb, insbesondere bei öffentlichen Auftragsvergaben zu untertariflichen Lohndumpingpreisen und Billigstvergaben ausgetragen wird. Denn die deutlich höheren Tariflöhne der Tarifunternehmen müssen mit tarifungebundenen Mindestlohnunternehmen konkurrieren; eine fatale Fehlentwicklung, die zu eklatanten wirtschaftlichen Verwerfungen und massiven Wettbewerbsverzerrungen führt.

Fehlende Tarifbindung ist dabei nicht nur ein Problem der Mitarbeiter, die keinen Tarifvertrag haben, von dem sie profitieren können, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem aller. Denn durch fehlende Tarifbindung und die von Arbeitnehmervertretern des sächsischen Tarifausschusses torpedierte AVE, tragen sie für ihren Teil in Sachsen direkt zu den jährlichen Einkommensteuerverlusten des Staates von 1,3 Mrd. Euro bei. Gleiches gilt für die Sozialkassen, denen durch Tarifungebundenheit und Lohndumping jährlich 2,2 Mrd. Euro in den Kassen fehlen (Stand jeweils 2021).

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