Die Forderung nach Handyortung und Observation untergetauchter Ausreisepflichtiger wirkt auf den ersten Blick pragmatisch: Wenn Personen nicht angetroffen werden, soll die Polizei digitale Mittel nutzen, um sie schneller zu finden. Weniger Aufwand, weniger gescheiterte Maßnahmen, mehr Durchsetzungskraft des Rechtsstaats – so lautet die Argumentation. Doch genau hier beginnt die eigentliche Debatte.
Zwischen Vollzugsdruck und Grundrechten
Der Staat steht ohne Zweifel vor einem praktischen Problem. Wenn Abschiebungen vorbereitet sind, Personal bereitsteht und Betroffene kurzfristig verschwinden, entstehen Kosten und Frustration. Die Forderung nach effizienteren Fahndungsinstrumenten ist daher politisch nachvollziehbar.
Aber Effizienz allein ist kein rechtsstaatliches Argument. Handyortung bedeutet einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre. Ein Smartphone ist längst kein bloßes Telefon mehr, sondern ein digitaler Begleiter, der Bewegungen, Gewohnheiten und soziale Kontakte sichtbar macht. Wer hier neue Befugnisse fordert, verschiebt die Grenze zwischen Verwaltungsrecht und Überwachung deutlich nach vorn.
Die zentrale Frage: Weiß der Staat überhaupt, wen er orten will?
Ein Punkt bleibt in der öffentlichen Diskussion erstaunlich unterbelichtet: Haben die Behörden überhaupt die relevanten Telefonnummern?
In vielen Fällen dürfte das nur teilweise zutreffen. Nummern werden gewechselt, Prepaid-Karten genutzt, Geräte geteilt oder abgeschaltet. Die Vorstellung einer simplen digitalen Ortungslösung greift daher zu kurz. Das Instrument könnte in der Praxis weniger präzise sein, als es politisch klingt – während der Grundrechtseingriff sehr real bleibt.
Datenschutz ist nicht das Problem – sondern der Maßstab
Oft wird behauptet, der Datenschutz blockiere konsequentes Handeln. Tatsächlich sorgt er lediglich dafür, dass staatliche Maßnahmen begründet, verhältnismäßig und kontrollierbar bleiben. Das ist kein Hindernis, sondern Kern des Rechtsstaats.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: „Darf der Staat das?“
Sondern: „Wie weit darf er gehen, um Verwaltungsentscheidungen durchzusetzen?“
Denn sobald Handyortung zur Standardmaßnahme wird, stellt sich zwangsläufig die nächste Frage: Für wen noch? Und in welchen anderen Verwaltungsverfahren?
Symbolpolitik oder echter Gewinn?
Die Debatte hat auch eine symbolische Dimension. Die Politik möchte Handlungsfähigkeit zeigen, gerade in migrationspolitisch aufgeheizten Zeiten. Digitale Fahndungsmethoden vermitteln Entschlossenheit und technische Modernität. Ob sie allerdings strukturelle Probleme lösen – etwa fehlende Abschiebehaftplätze, komplexe Verfahren oder internationale Kooperation – bleibt offen.
Die Gefahr liegt darin, digitale Überwachung als schnelle Antwort auf ein vielschichtiges Problem zu präsentieren.
Fazit
Der Wunsch nach einer konsequenten Durchsetzung von Ausreisepflichten ist politisch verständlich. Doch die Einführung von Handyortung wäre ein deutlicher Paradigmenwechsel: weg von punktuellen Maßnahmen hin zu stärker digital gestützter Überwachung im Verwaltungsbereich.
Der Rechtsstaat zeigt seine Stärke nicht nur darin, dass er Entscheidungen durchsetzt – sondern auch darin, dass er dabei Maß hält. Gerade dort, wo Effizienz verlockend einfach klingt, sollte die Debatte besonders kritisch geführt werden.

