Kommentar: Hessens klare Linie gegen Linksextremismus

Januar 7, 2026

Mit seiner Stellungnahme zeichnet Hessens Innenminister Roman Poseck ein bewusst deutliches Bild vom Linksextremismus als sicherheitspolitischer Bedrohung. Der Kern der Position ist klar: Linksextremismus wird nicht als Randphänomen oder bloßes Begleitproblem gesellschaftlicher Proteste verstanden, sondern als eigenständige, zunehmend radikalisierte Form des Extremismus, die Staat, Infrastruktur und öffentliche Sicherheit unmittelbar angreift.

Bemerkenswert ist zunächst die strategische Einordnung. Poseck vermeidet eine Relativierung im Vergleich zum Rechtsextremismus, erkennt diesen ausdrücklich als derzeit größte Bedrohung für die Demokratie an, warnt aber zugleich vor einer sicherheitspolitischen Schieflage, die andere extremistische Phänomenbereiche aus dem Blick geraten lässt. Damit positioniert sich Hessen gegen eine selektive Extremismusbekämpfung und betont den Grundsatz der Gleichbehandlung aller extremistischen Ideologien.

Die angeführten Fallzahlen und konkreten Tatbeispiele untermauern den politischen Anspruch mit empirischen und operativen Bezügen. Insbesondere die Zunahme linksmotivierter Straftaten, die Sabotage kritischer Infrastruktur sowie Brandanschläge und Outing-Aktionen verdeutlichen, dass sich Teile der Szene von symbolischem Protest hin zu bewusst kalkulierter Kriminalität bewegen. Die Hervorhebung antisemitischer Tendenzen im Kontext pro-palästinensischer Mobilisierung erweitert den Fokus zudem über klassische Aktionsfelder hinaus und verweist auf ideologische Querbezüge, die sicherheitsbehördlich schwerer zu erfassen sind.

Sicherheitspolitisch konsequent ist auch die Betonung des Gewaltmonopols des Staates. Poseck stellt klar, dass Angriffe auf Polizei und staatliche Institutionen nicht als „ziviler Ungehorsam“, sondern als fundamentale Infragestellung der rechtsstaatlichen Ordnung zu bewerten sind. Diese klare Grenzziehung ist insbesondere vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Polarisierung von Bedeutung.

Gleichzeitig bleibt der Ansatz nicht repressiv verengt. Die angekündigte Stärkung präventiver Maßnahmen, insbesondere mit Blick auf junge Menschen, zeigt das Bemühen, Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu unterbrechen. Damit folgt Hessen dem etablierten sicherheitspolitischen Konsens, wonach nachhaltige Extremismusbekämpfung nur im Zusammenspiel von Strafverfolgung, Nachrichtengewinnung und Prävention wirksam sein kann.

Insgesamt formuliert Hessen eine eindeutige, ordnungspolitisch konsistente Position: Es gibt keinen „akzeptablen“ Extremismus. Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, unabhängig von ideologischem Vorzeichen, wird als Gegner des Rechtsstaats behandelt. Diese Klarheit mag politisch polarisieren, trägt aber zur sicherheitspolitischen Orientierung in einer zunehmend fragmentierten Debatte bei.

Die Konzeption enthält die folgenden sieben Handlungsfelder:

  1. Monitoring / umfassendes Lagebild zu Gewalt gegen Beschäftige im öffentlichen Dienst: Ziel ist es, Übergriffe und Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst sichtbar zu machen und Entwicklungen und Tendenzen verlässlich festzustellen.
  2. Entwicklung einer Präventionsdatenbank: Damit Arbeitgeber, Dienstherr und Beschäftigte schnell und auf einen Blick erfahren, welche Maßnahmen sich am besten für ihre Bedarfe eignen, sollen die Informationen künftig zentral in einer Präventionsdatenbank gebündelt vorgehalten werden.
  3. Behördenspezifische Krisen- und Notfallpläne: Durch einen behördenspezifischen Krisen- und Notfallplan werden den Behörden und Einrichtungen im öffentlichen Dienst klare und eindeutige Prozesse, Strukturen und Verantwortlichkeiten an die Hand gegeben. Dabei geht es um bauliche, technische, organisatorische und personelle Maßnahmen vor, während und nach einem Gewaltvorfall – etwa Maßnahmen der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung.
  4. Unfallmeldung: Die Landeskonzeption hat umfangreiche Informationen zum Thema Unfallmeldung bei Gewaltvorfällen zusammengefasst. Der Arbeitgeber bzw. der Dienstherr ist angehalten, die Beschäftigten und Vorgesetzten über Regelungen zu Dienst- und Arbeitsunfallmeldungen zu informieren und die dafür notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  5. Rechtliche Maßnahmen: Die zentrale und landesweite Ansprechstelle für Gewaltprävention stellt, sobald sie ihre Arbeit aufgenommen hat, Informationen in allgemeiner Form über rechtliche Möglichkeiten der Gegenwehr und Unfallfürsorge auf der zentralen Website zur Verfügung.
  6. Hilfsangebote: Es ist wichtig, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach einem Gewaltvorfall angemessene Unterstützung erhalten, um die Auswirkungen auf ihre Gesundheit zu minimieren und ihnen bei der Bewältigung des Vorfalls zu helfen. Hierfür sollen künftig Hilfs- und Beratungsangebote zentral auf einer Website bereitgestellt werden.
  7. Ansprechstellen zur Gewaltprävention: Eine zentrale und landesweite Ansprechstelle für Gewaltprävention im öffentlichen Dienst soll bei der bereits bestehenden „Zentralen Ansprechstelle für Amts- und Mandatsträgerinnen und –träger“ des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg angegliedert werden. Die Ansprechstelle soll in der Prävention und Öffentlichkeitsarbeit, der Beratung und Unterstützung von Betroffenen sowie der Netzwerkarbeit tätig sein.

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