Kommentar: Konsequenter Widerstand gegen digitale Radikalisierung ist sicherheitspolitische Pflicht

Januar 13, 2026

Die vorliegenden Erkenntnisse zur sogenannten „Terrorgramszene“ zeigen in aller Deutlichkeit, dass es sich hier nicht um ein Randphänomen handelt, sondern um eine akute und dynamische Bedrohung der inneren Sicherheit. Wenn Innenminister Thomas Strobl feststellt, der digitale Raum dürfe „kein rechtsfreier Raum, keine Brutstätte für extremistische Propaganda und Rekrutierung sein“, dann beschreibt er damit den Kern des Problems – und zugleich den politischen Handlungsauftrag.

Besonders alarmierend ist die extreme Jugendlichkeit der Szene. Ein Durchschnittsalter von knapp über 16 Jahren und sogenannte „Blitzradikalisierungen“, bei denen „bei 50 Prozent der Weg zur Radikalisierung weniger als ein Jahr“ dauert, verdeutlichen, wie schnell aus Orientierungslosigkeit, Frustration oder sozialer Isolation gewaltbereiter Extremismus entstehen kann. Dass diese Radikalisierung überwiegend digital erfolgt und Anschläge sowie Amoktaten offen „verherrlicht“ und zur „Nachahmung aufgerufen“ wird, macht den Handlungsdruck zusätzlich deutlich.

Der Text zeigt zugleich, dass staatliches Handeln wirkt – wenn es entschlossen und koordiniert erfolgt. Dass „die Fälle fast immer (in ¾ der Fälle) durch die Sicherheitsbehörden selbst“ entdeckt werden, ist ein klarer Beleg für die hohe Leistungsfähigkeit der beteiligten Behörden. Die enge Zusammenarbeit von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz hat nachweislich dazu beigetragen, dass „radikalisierte Personen frühzeitig erkannt und Terrorpläne verhindert werden“. Diesen Ansatz gilt es nicht nur fortzuführen, sondern weiter auszubauen.

Gleichzeitig verweist die Studie auf strukturelle Ursachen, die nicht ignoriert werden dürfen. Der hohe Anteil von Personen mit „diagnostizierten psychischen Erkrankungen oder psychischen Auffälligkeiten“ sowie die weit verbreitete „familiäre Vernachlässigung und soziale Desintegration“ machen deutlich, dass Prävention weit über klassische Sicherheitsmaßnahmen hinausgehen muss. Das Umfeld – Familien, Schulen, Jugendhilfe, Sozialarbeit – wird zu Recht als „besonderes Frühwarnsystem“ hervorgehoben.

Der Kampf gegen diese Entwicklung ist daher keine Aufgabe einzelner Behörden, sondern eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung. Repression, Prävention und Intervention müssen zusammengedacht werden. Der Staat darf nicht zulassen, dass digitale Plattformen als Rekrutierungsräume für eine Szene dienen, deren erklärtes Ziel es ist, „durch Gewalt Chaos auszulösen und so die gesellschaftliche Ordnung zum Einsturz zu bringen“.

Die Studie liefert dafür eine klare Grundlage: Sie beschreibt das Problem präzise, benennt Risiken offen und zeigt zugleich, dass wirksame Gegenstrategien möglich sind. Entscheidend ist nun, diese Erkenntnisse konsequent in dauerhaftes Handeln zu überführen – zum Schutz potenzieller Opfer, aber auch zum Schutz jener Jugendlichen, die sonst den Weg von der digitalen Radikalisierung in reale Gewalt gehen würden.

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