Eineinhalb Jahre nach der Reform erklärt Hessen sein neues Polizeirecht zum Erfolg. Die vorgelegten Zahlen zeigen tatsächlich eine intensive Nutzung der neuen Instrumente. Ob sie das Land aber auch messbar sicherer gemacht haben, lässt sich daraus noch nicht ableiten.
„Das neue Polizeirecht wirkt und hat Hessen noch sicherer gemacht.“ Mit diesem Satz zieht Hessens Innenminister Roman Poseck eine bemerkenswert eindeutige Bilanz der Ende 2024 beschlossenen Novellierung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Die Zahlen wirken auf den ersten Blick eindrucksvoll: 521 registrierte Verstöße gegen entsprechende polizeiliche Anordnungen, 69 Einsätze der elektronischen Fußfessel zur Gefahrenabwehr, mehr als 3.400 Anordnungen des Unterbindungsgewahrsams, 772 Bodycam-Einsätze in Wohnungen und 28 beantragte KI-gestützte Videosuchen.
Dass die neuen Instrumente genutzt werden, steht damit außer Frage. Doch genau hier liegt das Problem der präsentierten Erfolgsbilanz: Nutzung ist noch kein Nachweis von Wirksamkeit.
Wer behauptet, eine Gesetzesreform habe ein Bundesland sicherer gemacht, muss mehr zeigen als die Zahl der Anwendungen.
3.400-mal angewendet heißt nicht 3.400-mal Gefahr verhindert
Besonders deutlich wird das beim Unterbindungsgewahrsam. Nach Angaben des Innenministeriums wurde dieser seit der Reform mehr als 3.400-mal angeordnet, davon in über 1.950 Fällen für eine Dauer von bis zu sechs Tagen.
Das ist eine erhebliche Zahl – gerade weil es sich um einen besonders weitreichenden staatlichen Eingriff handelt. Menschen können ihrer Freiheit beraubt werden, bevor die Straftat, die verhindert werden soll, begangen wurde.
Das kann in konkreten Gefahrenlagen notwendig sein. Ein Rechtsstaat muss Sicherheitsbehörden die Möglichkeit geben, eine unmittelbar drohende schwere Straftat zu verhindern, statt abzuwarten, bis sie tatsächlich geschieht.
Gerade deshalb wäre aber eine detailliertere Evaluation notwendig.
Wie viele schwere Straftaten konnten durch den Unterbindungsgewahrsam nachweislich verhindert werden? In welchen Gefahrenlagen wurde er eingesetzt? Wie häufig wurde die maximal mögliche Dauer tatsächlich ausgeschöpft? Wie entwickelten sich die Fälle nach Beendigung der Maßnahme? Und wie häufig wurden entsprechende Entscheidungen gerichtlich überprüft oder korrigiert?
Die Aussage, mehr als 3.400 Anordnungen belegten den Erfolg der Reform, greift zu kurz. Eine hohe Zahl kann ebenso zeigen, dass ein Instrument benötigt und konsequent genutzt wird. Sie sagt für sich genommen aber nichts darüber aus, wie zielgenau und wirksam es ist.
Elektronische Fußfessel: Potenzial mit konkretem Schutzinteresse
Anders gelagert ist die elektronische Fußfessel, die seit Inkrafttreten der Reform 69-mal zur Gefahrenabwehr eingesetzt wurde – nach Angaben des Innenministeriums häufig zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt.
Hier ist der sicherheitspolitische Nutzen besonders nachvollziehbar. Wenn eine konkrete Gefährdung besteht und technische Überwachung dazu beitragen kann, gefährdete Personen besser zu schützen, kann die elektronische Fußfessel ein wichtiges Instrument innerhalb eines umfassenden Schutzkonzeptes sein.
Dass sich die Zahl der Anwendungen nach 35 Fällen im ersten Jahr innerhalb eines weiteren halben Jahres nahezu verdoppelt hat, zeigt zudem, dass das Instrument in der Praxis zunehmend genutzt wird.
Aber auch hier sollte die entscheidende Kennzahl nicht lauten, wie viele Fußfesseln angeordnet wurden. Entscheidend ist, was dadurch erreicht wurde: Wie viele Annäherungsversuche wurden erkannt? Wie häufig konnten Einsatzkräfte rechtzeitig reagieren? Kam es trotz der Maßnahme zu erneuten Übergriffen? Und wie bewerten Betroffene und Fachstellen den tatsächlichen Schutz?
Gerade ein Instrument, das dem Schutz von Menschen in konkreten Bedrohungslagen dienen soll, verdient eine Evaluation, die seinen Erfolg an Schutzwirkung und nicht an Einsatzhäufigkeit misst.
KI-Videoschutz: Der Einzelfall überzeugt – ersetzt aber keine Gesamtbewertung
Besonders anschaulich argumentiert das Innenministerium beim KI-gestützten Videoschutz. In 28 Echtfällen sei die gezielte Suche bislang beantragt worden, überwiegend zur Suche nach Vermissten, darunter 18 Minderjährige.
Der Fall eines vermissten 16-jährigen Mädchens, das sich laut Ministerium in einer akuten Krisensituation befand und mithilfe des Systems lokalisiert und in Sicherheit gebracht werden konnte, zeigt, welchen konkreten Nutzen intelligente Videoanalyse haben kann.
Das sollte man nicht kleinreden. Wenn Technologie dazu beiträgt, einen gefährdeten Menschen schneller zu finden, ist das ein starkes Argument für ihren gezielten Einsatz.
Doch ein erfolgreicher Fall beantwortet nicht alle Fragen, die mit KI-gestützter Videoüberwachung verbunden sind.
Wie hoch ist die Trefferquote? Wie viele Fehlalarme entstehen? Nach welchen Kriterien darf gesucht werden? Welche Daten werden verarbeitet, wie lange gespeichert und wer kann darauf zugreifen? Wie wird verhindert, dass aus einem klar begrenzten Instrument schrittweise eine immer umfassendere automatisierte Überwachungsinfrastruktur entsteht?
Gerade bei KI muss der Grundsatz gelten: Je leistungsfähiger die Technologie, desto stärker müssen Transparenz, Kontrolle und klare Grenzen mitwachsen.
Bodycams in Wohnungen berühren einen besonders geschützten Raum
Ähnlich differenziert ist der erweiterte Einsatz von Bodycams zu betrachten. 772-mal wurden sie seit der Reform in Wohnungen eingesetzt, um laut Ministerium dringende Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit abzuwehren.
Für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte können Bodycams in eskalierenden Situationen Schutz bieten, Vorgänge dokumentieren und möglicherweise deeskalierend wirken. Gerade Einsätze in Wohnungen können hochdynamisch und gefährlich sein.
Gleichzeitig ist die Wohnung ein besonders geschützter privater Raum. Deshalb ist es richtig, an Einsätze dort besonders hohe Anforderungen zu stellen.
Auch hier reicht die Zahl von 772 Anwendungen nicht als Erfolgsnachweis. Interessant wäre vielmehr, ob sich Übergriffe auf Einsatzkräfte reduziert haben, ob Aufnahmen zur Aufklärung strittiger Einsatzsituationen beigetragen haben und in welchen Situationen die Kameras tatsächlich einen Sicherheitsgewinn erzeugten.
Das Frankfurter Bahnhofsviertel zeigt die Grenzen reiner Statistik
Von den 521 registrierten Verstößen gegen polizeiliche Anordnungen entfallen laut Ministerium 478 auf Aufenthaltsverbote. 405 Verstöße wurden allein im Bereich des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main festgestellt, insbesondere im Bahnhofsviertel.
Poseck argumentiert, Aufenthaltsverbote verhinderten, dass etwa Dealer „immer wieder an den Ort des Geschehens zurückkehren und den Sicherheitsbehörden gewissermaßen auf der Nase herumtanzen“.
Der Ansatz ist nachvollziehbar: Wer wiederholt an einem bestimmten Ort Straftaten begeht oder konkrete Gefahren verursacht, soll nicht unmittelbar dorthin zurückkehren können.
Die Zahlen werfen allerdings zugleich eine andere Frage auf. Wenn trotz bestehender Verbote Hunderte Verstöße festgestellt werden, wie nachhaltig verändert das Instrument die Sicherheitslage?
Werden Kriminalität und problematische Strukturen tatsächlich reduziert – oder teilweise lediglich räumlich verlagert? Verbessert sich das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung? Sinkt die Zahl relevanter Straftaten im betroffenen Gebiet langfristig?
Gerade am Frankfurter Bahnhofsviertel sollte sich die Wirkung des neuen Polizeirechts deshalb nicht allein an ausgesprochenen und verletzten Aufenthaltsverboten messen lassen, sondern an der tatsächlichen Entwicklung der Sicherheitslage.
Sicherheit und Freiheit sind kein Entweder-oder
Das neue hessische Polizeirecht enthält Instrumente, für die es nachvollziehbare sicherheitspolitische Gründe gibt. Der Schutz von Menschen vor häuslicher Gewalt, die Suche nach gefährdeten Minderjährigen, der Schutz jüdischer Einrichtungen oder die Abwehr konkreter schwerer Straftaten sind Aufgaben, bei denen ein handlungsfähiger Staat notwendig ist.
Eine kritische Betrachtung des HSOG bedeutet deshalb nicht, der Polizei moderne Instrumente grundsätzlich abzusprechen.
Im Gegenteil: Sicherheitsbehörden müssen mit technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen Schritt halten können. Neue Bedrohungen können neue Antworten erfordern, wie Poseck feststellt.
Aber neue Antworten brauchen auch neue Formen der Kontrolle.
Je stärker präventive Maßnahmen in Freiheitsrechte eingreifen und je leistungsfähiger digitale Überwachungs- und Analyseinstrumente werden, desto wichtiger werden Verhältnismäßigkeit, Transparenz, Datenschutz, parlamentarische Kontrolle und unabhängige Evaluation.
Eine Erfolgsbilanz braucht Wirkungsdaten
Nach eineinhalb Jahren ist es legitim, eine erste Bilanz zu ziehen. Die vorgelegten Zahlen zeigen dabei durchaus etwas Wichtiges: Die mit der HSOG-Novelle geschaffenen Befugnisse sind keine theoretischen Instrumente geblieben. Sie werden in der Praxis genutzt.
Das ist eine relevante Feststellung.
Für die weitergehende Aussage, das neue Polizeirecht habe „Hessen noch sicherer gemacht“, reicht sie jedoch nicht.
Eine überzeugende Bilanz müsste Einsatzstatistiken mit Wirkungsdaten verbinden: verhinderte Straftaten, Entwicklung relevanter Kriminalitätsbereiche, Schutzwirkung bei häuslicher Gewalt, Ergebnisse des Unterbindungsgewahrsams, Treffer- und Fehlerquoten KI-gestützter Systeme, Auswirkungen von Bodycams sowie gerichtliche Überprüfungen der neuen Befugnisse.
Sicherheitspolitik sollte sich nicht daran messen lassen, wie viele Instrumente der Staat einsetzt, sondern daran, ob sie das leisten, wofür sie geschaffen wurden – und ob dies verhältnismäßig geschieht.
Die ersten eineinhalb Jahre des neuen HSOG liefern deshalb gute Gründe für eine Zwischenbilanz.
Für die Überschrift „voller Erfolg“ ist es noch zu früh.
[ML]

