Baden-Württemberg erweitert kommunale Handlungsspielräume
Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen, die Kommunen den Einsatz von Videoschutz im öffentlichen Raum deutlich erleichtert. Ziel der Novelle ist es, Städten und Gemeinden mehr rechtliche und operative Möglichkeiten zu geben, um Sicherheit an schutzbedürftigen Orten zu erhöhen und zugleich klare datenschutzrechtliche Leitplanken zu schaffen.
Erweiterter Zweckrahmen für Videoschutz
Kern der Reform ist die Ausweitung der zulässigen Einsatzbereiche. Videoschutz kann künftig generell zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben sowie im Rahmen des Hausrechts eingesetzt werden. Damit entfällt die bisherige enge Beschränkung auf den Schutz einzelner, besonders definierter Objekte oder Personengruppen. Kommunen erhalten damit einen flexibleren Rechtsrahmen, um auf lokale Sicherheitslagen reagieren zu können.
Längere Speicherfristen und breiterer Objektschutz
Die maximale Speicherfrist für Videodaten wird auf bis zu zwei Monate verlängert. Dies trägt der Praxis Rechnung, dass relevante Vorfälle häufig erst zeitverzögert erkannt oder angezeigt werden. Gleichzeitig wird der Schutz von Personen und besonders schützenswerten Infrastrukturen erleichtert – ein Aspekt, der insbesondere vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an den Schutz öffentlicher Räume und kommunaler Einrichtungen an Bedeutung gewinnt.
Einsatz von KI im Videoschutz
Erstmals schafft das Landesrecht eine explizite Grundlage für den Einsatz Künstlicher Intelligenz im Videoschutz, besonders zum Schutz von Leib und Leben sowie öffentlicher Infrastruktur. KI-gestützte Verfahren können damit rechtssicher zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden, etwa zur Mustererkennung oder zur frühzeitigen Detektion kritischer Situationen. Parallel regelt das geänderte Gesetz den datenschutzkonformen Einsatz und das Training von KI in Verwaltung und Justiz.
Datennutzung für Forschung und Verwaltung
Über den Videoschutz hinaus erweitert die Novelle die Handlungsspielräume für gemeinwohlorientierte Forschung, indem personenbezogene Daten künftig besser für Forschungszwecke nutzbar gemacht werden können. Zudem erhält die Verwaltung die Möglichkeit, Bescheide vollständig automatisiert, auch unter Einsatz von KI, zu erlassen. Dies markiert einen weiteren Schritt hin zu einer digitalisierten, effizienteren Verwaltung.
Einordnung und Ausblick
Mit der Gesetzesänderung setzt Baden-Württemberg auf einen Ansatz, der Sicherheit, Digitalisierung und Datenschutz in ein neues Gleichgewicht bringen soll. Innenminister Thomas Strobl betonte in diesem Zusammenhang das Vertrauen in die Kommunen, Datennutzung und Datenschutz vor Ort verantwortungsvoll auszubalancieren.
Für Städte und Gemeinden bedeutet die Reform vor allem eines: mehr Gestaltungsspielraum, aber auch mehr Verantwortung. Der praktische Erfolg wird maßgeblich davon abhängen, wie transparent, verhältnismäßig und technisch sauber der erweiterte Videoschutz umgesetzt wird.

