Neue Videonorm IEC 62676-4:2025 setzt Maßstäbe

Februar 27, 2026

Mehr Klarheit, Qualität und Zukunftssicherheit für Betreiber, Fachplaner und Facherrichter

Am 9. Oktober 2025 wurde die IEC 62676-4:2025 veröffentlicht. Die überarbeitete Norm markiert einen wichtigen Schritt für die Planung, Umsetzung und den Betrieb moderner Videosicherheitssysteme (VSS). Sie bündelt aktuelle Anwendungsregeln, schafft eine international vergleichbare Qualitätsbasis und bietet allen Beteiligten – von der Fachplanung über die Errichtung bis zum Betreiber – mehr Orientierung, Rechts- und Investitionssicherheit.

Die Norm existiert bereits seit 2014, wurde nun jedoch grundlegend überarbeitet, um veränderte Sicherheitsanforderungen und technische Entwicklungen abzubilden. Gleichzeitig wird sie regelmäßig an den Stand der Technik sowie internationale Regelwerke (IEC/EN) angepasst und etabliert damit weltweit einheitliche, prüf- und vergleichbare Qualitätsstandards.

Die deutsche Fassung DIN EN 62676-4 befindet sich derzeit in Arbeit und soll bis Sommer 2026 veröffentlicht werden.

Was ist neu – und warum ist das relevant?

• Überarbeitete Pixeldichten und neue Empfehlungen

Ein zentraler Punkt der Revision ist die vollständige Überarbeitung der Vorgaben zur Pixeldichte. Die Norm definiert nun sieben Pixeldichten, ergänzt um praxisgerechte Empfehlungen. Die höchste Kategorie „begutachten“ liegt bei 1.500 Pixel/Meter – vergleichbar mit der Auflösung eines Passfotos. Damit ist eine Identifikation einer unbekannten Person mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ möglich. Diese neue Kategorie wird zudem von Bild-Forensikern der Strafverfolgungsbehörden akzeptiert – ein wichtiger Schritt für die forensische Verwertbarkeit.

• Sicherheitskonzept: stärker als Gesamtsystem gedacht

Künftig soll die Erstellung des Sicherheitskonzepts klarer und strukturierter ablaufen. Die Norm empfiehlt, Videosicherheit nicht isoliert zu betrachten, sondern als Teil eines Gesamtsystems aus baulichen, elektronischen und organisatorischen Maßnahmen. Das orientiert sich an anerkannten Ansätzen wie der ISO 31000 und stärkt die Integration der Videosicherheit in umfassende Sicherheitsstrategien.

• Klarere Vorgaben zu Sicherheitsgraden

Die Norm schafft mehr Transparenz bei der Festlegung von Sicherheitsniveaus. Dafür sind nun vier definierte Auswahlmethoden vorgesehen. Besonders relevant ist das für kritische Infrastrukturen (KRITIS) und sensible Branchen, in denen nachvollziehbare Sicherheitsgrade und dokumentierte Entscheidungen zunehmend gefordert sind.

• Datenschutz ist explizit integriert

Neu ist auch die ausdrückliche Berücksichtigung nationaler und europäischer Datenschutzregelungen, insbesondere der DSGVO. Das erhöht die Rechtssicherheit im Planungs- und Betriebsprozess – vor allem im Hinblick auf Zweckbindung, Datenverarbeitung und die saubere Dokumentation datenschutzrelevanter Entscheidungen.

• Betrieb und Personal: Anforderungen werden konkret

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Betrieb von VSS-Anlagen. Die Prozesse werden stärker an gängige Normen und Richtlinien für Gefahrenmeldesysteme (GMA) angelehnt. Im Ergebnis sollen betriebliche Abläufe wie Prüfungen, Wartungen, Begehungen und die Qualifizierung von Fachpersonal (Elektrofachkraft VSS) vergleichbar strukturiert sein.

Für die gesamte Laufzeit der Anlage fordert die Norm zudem ein Betriebsbuch VSS, in dem alle Betriebsereignisse – etwa Störungen, Änderungen oder Wartungen – dokumentiert werden.

• Instandhaltung: Checklisten und Reaktionszeiten

Für die präventive Instandhaltung enthält die Norm detaillierte Checklisten für Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen und Wartungen. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit, einen Wartungsvertrag für die VSS-Anlage abzuschließen. Reaktionszeiten für korrektive Instandhaltung sind entsprechend der definierten Sicherheitsgrade klar geregelt. Zusätzlich wurde der Begriff der Verbesserung in die Norm aufgenommen – mit Blick auf Zuverlässigkeit, Funktionssicherheit und kontinuierliche Optimierung über den Lebenszyklus.

Was bringt die Norm in der Praxis?

Die neue IEC 62676-4:2025 schafft eine einheitliche Planungsgrundlage und unterstützt klare Abläufe im Projekt. Das reduziert Abstimmungsaufwand, minimiert Fehlerquellen und erleichtert die Kommunikation zwischen Betreiber, Fachplanung und Errichter.

Mehrwert für Betreiber

Ein nach IEC 62676-4:2025 realisiertes Videosicherheitssystem bietet Betreibern insbesondere:

  • hoch wirksame, standortbezogene Videosicherheitslösungen, die Risiken nachhaltig mindern können
  • bessere forensische Verwertbarkeit und nachweisbare Qualität nach internationalem Standard
  • zuverlässige Lösungen mit langfristiger Investitionssicherheit
  • Rechtssicherheit durch Einbindung von Datenschutz- und Arbeitsschutzanforderungen sowie Planungsempfehlungen für KRITIS
  • messbare Wirksamkeit durch praxisgerechte Testverfahren
  • potenziell schnelleren ROI, etwa durch höhere Aufklärungsquoten

Mehrwert für Fachplaner und Errichter

Für Fachplaner und Errichter liegen die Vorteile vor allem in Struktur, Nachvollziehbarkeit und neuen Dienstleistungsansätzen:

  • einheitliche, nachvollziehbare Planungsgrundlage mit klar definierten Prozessschritten
  • strukturierter Projektablauf mit weniger Abstimmungsaufwand, klaren Verantwortlichkeiten und dokumentierten Entscheidungswegen – das reduziert Planungsfehler und Nacharbeiten
  • praxisgerechte technische Anforderungen durch überarbeitete Pixeldichten und Testverfahren
  • höheres Ansehen beim Kunden durch strukturierte Begleitung von Planung und Projektierung – das stärkt Vertrauen und Akzeptanz
  • neue Dienstleistungsfelder entlang der gesamten Projektkette: von Risikoanalyse über Projektierung bis Wartungsplanung
  • Qualifikation als Wettbewerbsvorteil durch Schulungen und Zertifizierungen zur Elektrofachkraft VSS (nach Veröffentlichung der deutschen Fassung DIN EN 62676-4) – mit Zugang zu anspruchsvollen Projekten

Der Beitrag des BHE zur Norm – und Unterstützung in der Umsetzung: Der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e. V. war über den Fachausschuss Video und insbesondere über den Vorsitzenden Michael Meissner an der Erarbeitung der neuen Norm beteiligt. Meissner war als hauptverantwortlicher Projektleiter der TC79/WG12 für die IEC 62676-4 eingebunden.

Hersteller, Errichter und Fachplaner aus den Reihen des BHE sowie des SES (Schweizer Sicherheitsverband) und Bild-Forensik-Experten von Strafverfolgungsbehörden brachten ihr Know-how ein, um eine praxisnahe, anwendungsorientierte Norm zu entwickeln. Die Entwürfe wurden in nationalen Gremien der IEC-Mitglieder abgestimmt; Ziel war eine breite internationale Zustimmung aus den Mitgliedsländern.

Ergänzend bietet der BHE ein Informations- und Schulungsangebot, darunter:

• Fachkundige Qualifikation: neutrales, praxisorientiertes Schulungsprogramm zur Anwendung der neuen Norm

• Zertifizierung der Elektrofachkraft VSS: Qualifikationsnachweis über BHE-Seminare und Prüfungen (z. B. Fachkundeseminar VSS & DIN EN 62676-4)

• Fachinformationen und Beratung: Fachpapiere, Leitfäden und Umsetzungshinweise für Betreiber und Mitglieder

Fazit

Die IEC 62676-4:2025 definiert einen praxisgerechten, international abgestimmten Standard für Videosicherheitssysteme und verbindet Rechtssicherheit, Qualität und Zukunftsfähigkeit. Sie schafft Klarheit für alle Beteiligten – von der Planung über die Installation bis zum Betrieb – und trägt dazu bei, dass Videosicherheitslösungen ihren Mehrwert für Sicherheit und Risikominderung nachweisbar erbringen.

Die Umsetzung ist eine gemeinsame Aufgabe: Fachplaner, Errichter und Betreiber sind gefordert, die neuen Anforderungen aktiv in Projekte zu integrieren – für sichere, rechtskonforme und zukunftsfähige Videosicherheitslösungen.

Der BHE unterstützt die Umsetzung mit Fachinformationen, Schulungen und Beratung rund um die neue DIN EN 62676-4. Mehr Informationen unter [www.bhe.de](http://www.bhe.de).

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