Am 16. Mai 2024 ist das neue Asylbewerberleistungsgesetz mit der Bezahlkarte als weitere Leistungsform in Kraft getreten. Länder und Kommunen entscheiden selbst über den Einsatz und die konkrete Ausgestaltung. Anwendende des Fachverfahrens LÄMMkom LISSA können sich für das System ihrer Wahl entscheiden – und die Bezahlkarte in gewohnter Arbeitsumgebung zentral verwalten.
14 von 16 Bundesländern haben sich auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für die Bezahlkarte geeinigt. Während die Ergebnisse ursprünglich im August vorliegen sollten, stehen sie aufgrund laufender Nachprüfungsverfahren weiter aus.
Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege, aber auch bundesweit haben sich bereits einige Kommunen für die eigenständige Einführung eines Systems entschieden – zum Beispiel, weil sie nicht länger warten möchten. So ist die Bezahlkarte bei Anwendenden der Software LÄMMkom LISSA bereits vielerorts im Einsatz oder gefragt.
Lämmerzahl hat Schnittstellen zu den Kartensystemen der Anbieter givve®, PayCenter und Publk (SocialCard) geschaffen. Durch die Umsetzung per Webservice können Sachbearbeitende die Bezahlkarten per Klick und ohne Umwege direkt aus LÄMMkom LISSA heraus erstellen und vergeben. Weitere Funktionen für eine möglichst effiziente Verwaltung von Abläufen, wie die Möglichkeit der Ad-hoc-Auszahlung in Fällen von Mittellosigkeit, folgen.
Mit der Einführung der Bezahlkarte sollen vorrangig sowohl die Schleuserkriminalität bekämpft sowie der Verwaltungsaufwand für die Kommunen reduziert werden. In Zusammenarbeit mit den Kartenanbietern trägt LÄMMERZAHL zu Letzterem bei und begleitet die Kommunen einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und Entlastung der Sachbearbeitung.
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