Sicherheitsgewerbe NRW – Tarifvertrag weiterhin allgemeinverbindlich

Februar 13, 2023

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann erklärte den Tarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen auch weiterhin für allgemeinverbindlich und unterstützt somit – rückwirkend zum 1. Oktober 2022 – die gemeinsame Arbeit von BDSW und ver.di für die über 41.000 Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe des Bundeslandes.

Die AVE umfasst 20 Lohngruppen des Tarifvertrages. Die darin festgelegten Stundengrundlöhne gelten somit auch künftig für alle Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft in Nordrhein-Westfalen – unabhängig von deren Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder der Mitgliedschaft des Arbeitgebers im Verband.

Die aktuellen Stundengrundlöhne der umfassten Lohngruppen liegen zwischen 13,00 Euro und 18,87 Euro.

In der offiziellen Verlautbarung zur AVE erklärte Arbeitsminister Laumann, dass Tarifbindung wichtig sei. „Es müssen wieder deutlich mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Tarifverträgen profitieren. Sie sichern gute Arbeitsbedingungen sowie eine einheitliche Entlohnung und helfen so auch dabei dringend benötigte Fachkräfte für die jeweiligen Branchen zu gewinnen und zu halten. Gleichzeitig schützen sie die Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen. Ich freue mich daher, dass die Tarifvertragsparteien einmal mehr einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung gestellt haben. Gerade in Zeiten abnehmender Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein hilfreiches Instrument”, sagt Minister Laumann.

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