Statement von Sebastian Hornung*
In einem aktuellen LinkedIn Post bezieht Sebastian Hornung klar Stellung zur Debatte um Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Ausgangspunkt ist eine regelmäßig wiederkehrende öffentliche Reaktion: Sobald bekannt wird, dass Polizei oder Sicherheitsbehörden mithilfe von Videoüberwachung an Bahnhöfen oder anderen Verkehrsknotenpunkten Straftaten aufklären, setzt eine breite Diskussion über Datenschutz, Überwachung und Freiheitsrechte ein.
Hornung kritisiert dabei weniger die Existenz dieser Debatte als vielmehr deren Wiederholungslogik. Die Argumente seien bekannt, häufig emotional aufgeladen und nur selten faktenbasiert. Sein Beitrag versteht sich daher als Versuch, die Diskussion zu versachlichen und zentrale Einwände systematisch einzuordnen.
Öffentlicher Raum und Privatsphäre
Ein zentrales Argument gegen Videoüberwachung betrifft den Schutz der Privatsphäre. Hornung weist darauf hin, dass Bahnhöfe rechtlich und faktisch öffentliche Räume sind. Sie sind hochfrequentierte Orte, an denen Beobachtbarkeit durch andere Menschen ohnehin gegeben ist. Ein Anspruch auf vollständige Anonymität bestehe dort nicht. Ergänzend verweist er auf moderne technische und rechtliche Standards: Zweckbindung, begrenzte Speicherfristen, Zugriffsbeschränkungen sowie der Ausschluss sensibler Bereiche wie Sanitäranlagen gehören heute zur gängigen Praxis datenschutzkonformer Systeme.
Er stellt zudem einen gesellschaftlichen Widerspruch heraus: Während Videoüberwachung an Bahnhöfen häufig kritisiert werde, seien andere Formen permanenter Datenerfassung – etwa durch Smartphones, Navigationsdienste oder Dashcams – weitgehend akzeptiert.
Prävention und Wirkung von Kameras
Ein weiterer Schwerpunkt des Positionspapiers ist die Frage nach der Wirksamkeit von Videoüberwachung. Studien zeigen, dass Kameras in bestimmten Kontexten, etwa bei Eigentumsdelikten, Vandalismus oder in besonders überwachten Bereichen, einen Rückgang der Fallzahlen bewirken können. Der präventive Effekt hängt jedoch stark von Faktoren wie der Sichtbarkeit der Kameras, der Art der Delikte, der baulichen Umgebung und der Einbindung in ein umfassendes Sicherheitskonzept ab.
Hornung betont, dass Videoüberwachung kein Allheilmittel ist. Sie sollte stets als Teil eines Gesamtkonzepts verstanden werden, das auch Personal, Beleuchtung, bauliche Maßnahmen und organisatorische Abläufe umfasst. Auf diese Weise kann die Effektivität deutlich gesteigert werden, ohne falsche Erwartungen an die Technik zu setzen.”
Kosten, Effizienz und langfristige Perspektive
Auch das Kostenargument wird aufgegriffen. Hornung ordnet es als kurzsichtig ein, da häufig nur die Investitionskosten betrachtet würden, nicht jedoch die langfristigen Einsparungen durch weniger Sachbeschädigung, schnellere Aufklärung und reduzierte Folgekosten. Moderne IP-basierte Systeme seien zudem skalierbar, wartungsarm und oft problemlos in bestehende IT-Infrastrukturen integrierbar. Versicherungswirtschaftliche Bewertungen sprächen ebenfalls häufig für überwachte Bereiche.
Sicherheitsgefühl und gesellschaftliche Wahrnehmung
In Bezug auf das häufig angeführte „Gefühl der totalen Überwachung“ verweist Hornung auf Umfragen, nach denen sich die Mehrheit der Reisenden durch Kameras sicherer fühlt. Insbesondere zu Nachtzeiten oder in Stoßzeiten steige das subjektive Sicherheitsgefühl. Entscheidend sei dabei Transparenz: klare Kennzeichnung, nachvollziehbare Regeln und offene Kommunikation.
Technik und Personal als Ergänzung
Ein wiederkehrendes Motiv des Positionspapiers ist die Ablehnung eines künstlichen Gegensatzes zwischen Technik und menschlichem Personal. Videoüberwachung ersetze keine Sicherheitskräfte, sondern unterstütze sie durch bessere Übersicht, gezieltere Einsatzmöglichkeiten und objektive Dokumentation. Sicherheit sei kein Entweder-oder, sondern eine Kombination aus Technik, Organisation und Menschen.
Umgang mit Missbrauchsrisiken
Das Risiko eines Datenmissbrauchs wird nicht bestritten, jedoch eingeordnet. Hornung versteht es als Organisations- und Governance-Thema, das durch klare Rollen- und Rechtekonzepte, Protokollierung, Verschlüsselung und Kontrolle beherrschbar sei. Ein grundsätzliches Missbrauchspotenzial rechtfertige keinen Verzicht auf Technik, sondern erfordere saubere Prozesse.
Kritische Infrastruktur und Prioritäten
Abschließend verweist das Positionspapier auf die besondere Rolle von Bahnhöfen als kritische Infrastrukturen: Verkehrsknotenpunkte, Arbeitsorte und soziale Räume mit hoher Schutzbedürftigkeit. Selbst eine mögliche Verlagerung von Kriminalität stelle aus dieser Perspektive eine Entlastung sensibler Bereiche dar. Zudem ermögliche Videoüberwachung schnellere Reaktion und bessere Koordination im Ernstfall.
Fazit
Sebastian Hornung versteht Videoüberwachung nicht als Symbol staatlicher Willkür, sondern als zweckgebundenes, reguliertes und wirksames Werkzeug. Die eigentliche Gefahr sieht er weniger in der Technik selbst als in einer Debatte, die sich weigert, diese differenziert zu betrachten. Sein Appell: Sicherheitspolitische Diskussionen sollten faktenbasiert, transparent und verantwortungsvoll geführt werden.
Oder, wie er es selbst formuliert: Die größte Macht des Menschen ist das Wort – und es sollte für Argumente genutzt werden, nicht für Reflexe.
*Sebastian Hornung blickt auf eine Erfahrung von 14 Jahren im technischen Vertrieb von Sicherheits- und Technologielösungen zurück. [https://www.linkedin.com/in/sebastian-hornung1]


