Kommentar: Wer Sicherheit gewährleistet, verdient selbst Schutz und Respekt

Juli 26, 2026

Private Sicherheitskräfte sind eine tragende Säule unserer Sicherheitsarchitektur. Politik, Kommunen und Verwaltungen müssen dieser Verantwortung endlich auch beim Schutz der Beschäftigten gerecht werden.

Der lebensgefährliche Angriff auf einen Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn ist mehr als ein weiterer erschütternder Gewaltvorfall. Er führt uns vor Augen, wie selbstverständlich unsere Gesellschaft inzwischen auf Menschen angewiesen ist, die beruflich für Sicherheit sorgen – und wie wenig selbstverständlich ihr eigener Schutz noch immer ist.

Nach einer eskalierten Fahrscheinkontrolle stürzte der Sicherheitsmitarbeiter aus einem fahrenden Regionalzug und wurde schwer verletzt. Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) nimmt den Fall zum Anlass, eine seit Langem bestehende Forderung zu erneuern: Beschäftigte privater Sicherheitsunternehmen müssen dort, wo sie im öffentlichen Interesse Sicherheitsaufgaben wahrnehmen, einen angemessenen besonderen strafrechtlichen Schutz erhalten.

Diese Forderung verdient Unterstützung.

Denn private Sicherheitskräfte stehen heute nicht am Rand der deutschen Sicherheitsarchitektur. Sie sind ein fester Bestandteil davon. Sie schützen Bahnhöfe und Verkehrsanlagen, Kritische Infrastrukturen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Veranstaltungen. Sie kontrollieren Zugänge, sorgen für Ordnung, entschärfen Konflikte und sind vielerorts diejenigen, die zuerst mit aggressivem oder gewalttätigem Verhalten konfrontiert werden.

BDSW-Präsident Werner Landstorfer bringt diese Bedeutung auf den Punkt: „Sie schützen Bahnhöfe, Kritische Infrastrukturen, öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen und tragen damit wesentlich zur öffentlichen Sicherheit bei.“

Genau daraus ergibt sich eine gesellschaftliche Verantwortung.

Sicherheit ist eine Gemeinschaftsaufgabe

Eine moderne Gesellschaft kann Sicherheit nicht allein durch Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste gewährleisten. Die Sicherheitsarchitektur besteht längst aus einem Zusammenspiel staatlicher, kommunaler und privatwirtschaftlicher Akteure. Private Sicherheitsunternehmen übernehmen dabei Aufgaben, ohne die viele Bereiche des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens kaum noch in der gewohnten Form funktionieren würden.

Das gilt besonders dort, wo täglich große Menschenmengen zusammenkommen, wo sensible Infrastruktur geschützt werden muss oder wo Konflikte unmittelbar entstehen können. Bahnhöfe und Züge gehören ebenso dazu wie Krankenhäuser, kommunale Einrichtungen, Flughäfen, Energieanlagen, Industrieunternehmen, Einkaufszentren, Stadien oder Großveranstaltungen.

Private Sicherheitskräfte leisten damit nicht nur eine Dienstleistung für ihre Auftraggeber. Ihre Arbeit trägt zur Funktionsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft bei.

Wer diese Leistung in Anspruch nimmt, muss deshalb auch Verantwortung für diejenigen übernehmen, die sie erbringen.

Respekt und Sicherheit am Arbeitsplatz dürfen für Beschäftigte der privaten Sicherheitswirtschaft nicht weniger wert sein als für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sogenannten Blaulichtorganisationen. Die Aufgaben unterscheiden sich, ebenso Befugnisse und rechtliche Stellung. Die Gewalt, der Menschen während ihrer Arbeit begegnen, unterscheidet jedoch nicht nach Arbeitgeber oder Uniform.

Wer angegriffen, geschlagen oder anderweitig schwer verletzt wird, weil er für Sicherheit und Ordnung sorgt, erlebt keine geringere Gewalt, nur weil er bei einem privaten Unternehmen beschäftigt ist.

Eine Schutzlücke, die immer schwerer zu erklären ist

Besonders problematisch ist deshalb die unterschiedliche rechtliche Behandlung. Für verschiedene Einsatzkräfte hat der Gesetzgeber besondere strafrechtliche Schutzvorschriften geschaffen und deren Erweiterung in den vergangenen Jahren immer wieder zum Gegenstand politischer Debatten gemacht.

Beschäftigte der privaten Sicherheitswirtschaft bleiben von einem vergleichbaren besonderen Schutz bislang ausgenommen – obwohl sie in zahlreichen Einsatzfeldern ähnlichen Konfliktsituationen und erheblichen Risiken begegnen.

Landstorfer formuliert die entscheidende Frage: „Wer im Auftrag der Sicherheit anderer handelt, verdient auch den Schutz des Rechtsstaates. Es ist nicht nachvollziehbar, warum private Sicherheitskräfte trotz ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit und der zunehmenden Gewalt gegen sie weiterhin von diesem besonderen Schutz ausgenommen sind.“

Es geht dabei nicht darum, unterschiedliche Berufsgruppen rechtlich und funktional gleichzusetzen. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte verfügen über hoheitliche Befugnisse, die private Sicherheitskräfte nicht besitzen. Diese Unterschiede sind wesentlich.

Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass die Gefährdung privater Sicherheitskräfte gesellschaftlich als weniger relevant wahrgenommen wird.

Wenn Beschäftigte regelmäßig dort eingesetzt werden, wo Konflikte entstehen, Regeln durchgesetzt, Menschen geschützt und öffentliche Räume gesichert werden müssen, braucht es eine politische Antwort auf die damit verbundenen Risiken.

Respekt beginnt nicht erst im Strafgesetzbuch

Die vom BDSW geforderte Ausweitung des strafrechtlichen Schutzes ist deshalb ein wichtiger Baustein. Sie allein wird das Problem jedoch nicht lösen.

Der Schutz von Sicherheitskräften beginnt wesentlich früher. Politik, Kommunen, öffentliche Verwaltungen und Auftraggeber müssen sich fragen, unter welchen Bedingungen Sicherheitsdienstleistungen vergeben und erbracht werden. Wer Sicherheitsleistungen bestellt, trägt Mitverantwortung dafür, dass Beschäftigte ihre Aufgaben unter möglichst sicheren Bedingungen erfüllen können.

Dazu gehören eine realistische Gefährdungsbeurteilung, ausreichende Personalstärken, geeignete technische Ausstattung, professionelle Aus- und Weiterbildung, Deeskalationstraining, funktionierende Kommunikations- und Alarmierungswege sowie klare Konzepte für Situationen, in denen Unterstützung durch Polizei oder andere Einsatzkräfte erforderlich wird.

Gerade öffentliche Auftraggeber sollten hierbei Vorbild sein. Sicherheit darf bei Ausschreibungen nicht primär als Kostenposition betrachtet werden. Wer Leistungen ausschließlich unter maximalem Preisdruck vergibt, darf sich nicht wundern, wenn am Ende genau dort Ressourcen fehlen, wo Beschäftigte Schutz, Qualifikation und Unterstützung benötigen.

Gute Sicherheitsarbeit braucht gute Rahmenbedingungen.

Kommunen und Verwaltungen müssen Verantwortung übernehmen

Auch Städte, Gemeinden und Verwaltungen sind gefordert. Private Sicherheitskräfte begegnen Bürgerinnen und Bürgern zunehmend in öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Räumen. Sie arbeiten an Verkehrsknotenpunkten, in kommunalen Einrichtungen, bei Veranstaltungen und an vielen weiteren Orten, an denen Sicherheit unmittelbar wahrgenommen wird.

Deshalb braucht es lokal abgestimmte Sicherheitskonzepte, in denen private Sicherheitsdienste nicht lediglich als externe Auftragnehmer betrachtet werden, sondern als Partner innerhalb einer vernetzten Sicherheitsstruktur.

Klare Zuständigkeiten, gemeinsame Lagebilder, definierte Eskalationswege und eine funktionierende Zusammenarbeit mit Polizei, Rettungsdiensten, Verkehrsunternehmen und kommunalen Stellen können entscheidend dazu beitragen, gefährliche Situationen früher zu erkennen und Beschäftigte besser zu schützen.

Vor allem braucht es aber ein klares Signal: Angriffe auf Menschen, die im Dienst für die Sicherheit anderer stehen, werden nicht als Berufsrisiko hingenommen.

Anerkennung muss sich in konkretem Handeln zeigen

Die gesellschaftliche Debatte über Gewalt gegen Einsatzkräfte hat in den vergangenen Jahren zu Recht an Bedeutung gewonnen. Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte verdienen Respekt, Rückhalt und bestmöglichen Schutz.

Dieser Grundsatz darf jedoch nicht an der Grenze zwischen staatlicher und privater Beschäftigung enden.

Respekt ist nicht teilbar.

Wenn private Sicherheitskräfte einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit leisten, muss ihre Rolle auch politisch entsprechend anerkannt werden. Dazu gehören ein angemessener rechtlicher Schutz, sichere Arbeitsbedingungen, hohe Qualitätsstandards und die konsequente Verfolgung von Gewalt gegen Beschäftigte.

Der BDSW fordert, „den besonderen strafrechtlichen Schutz auf Beschäftigte der privaten Sicherheitswirtschaft auszuweiten und die bestehende Schutzlücke im Strafgesetzbuch zu schließen“. Nach den wiederholten schweren Gewalttaten gegen Sicherheitskräfte sollte diese Forderung nicht erneut lediglich diskutiert werden. Sie sollte Anlass für eine ernsthafte politische Prüfung und konkrete Maßnahmen sein.

Dabei sind nicht nur Bundestag und Bundesregierung gefragt. Länder, Kommunen, Verwaltungen, Verkehrsunternehmen und öffentliche Auftraggeber können bereits heute viel dafür tun, Sicherheitskräfte besser in Schutzkonzepte einzubinden und ihre Arbeitsbedingungen sicherer zu gestalten.

Landstorfer sagt mit Blick auf den aktuellen Angriff: „Gewalt gegen Sicherheitskräfte [ist] längst kein Randphänomen mehr.“ Dieser Satz sollte Konsequenzen haben.

Eine Gesellschaft, die von Menschen erwartet, dass sie Verantwortung für die Sicherheit anderer übernehmen, trägt ihrerseits Verantwortung für deren Sicherheit.

Private Sicherheitskräfte schützen unsere Infrastruktur, unsere Unternehmen, unsere Veranstaltungen und öffentliche Räume. Sie leisten damit einen Beitrag zur Stabilität von Wirtschaft und Gesellschaft.

Wer Sicherheit gewährleistet, verdient deshalb nicht nur unseren Respekt.

Er muss sich darauf verlassen können, dass Politik, Staat, Kommunen und Auftraggeber auch seine Sicherheit ernst nehmen.

[ML]

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