Die Tarifkommission der Gewerkschaft ver.di in Hessen hat nunmehr auch in der dritten Verhandlungsrunde am 21.12.2023 in Frankfurt einen Abschluss verhindert. Damit ist eine Tariferhöhung für die Arbeitnehmer zum 01.02.2024 ausgeschlossen. Der Verhandlungsführer der Landesgruppe Hessen des BDSW, Tobias Stamper, hatte eine Erhöhung von 6,9 % zum 01.02.2024, angeboten, einige qualifizierte Tätigkeiten sollten um 7,3 % angehoben werden. Ver.di lehnte den Abschluss mit der Begründung ab, dass die Erhöhung für die qualifizierten Tätigkeiten zu gering sei. „Damit wird allen Beschäftigten des Sicherheitsgewerbes in Hessen nach dem Scheitern der Verhandlungen zum 01.01.2024 nun auch eine Entgelterhöhung zum 1.2.2024 verwehrt“ sagte Stamper.
Nachdem die Tarifkommission des BDSW in der dritten Verhandlungsrunde das Angebot von 6,9 % sowie für einige qualifizierte Tätigkeiten (wie z.B. die GSSK, der ÖVP-Prüfdienst oder Sicherheitsdienstleistungen in kerntechnischen oder militärischen Anlagen) von 7,3 % unterbreitet hatte, machte die Verhandlungskommission der Arbeitnehmerseite deutlich, dass die Erhöhung um 7,3 % im Wesentlichen zu niedrig sei.
Herr Stamper wies darauf hin, dass nach der ergebnislosen Vertagung der Verhandlungen der früheste Zeitpunkt der Wirksamkeit eines neuen Tarifabschlusses in Hessen der 01.03.2024 sei. Dies sei der Berücksichtigung der dafür erforderlichen Prozesse und Fristen geschuldet. Damit werde allen Beschäftigten des Sicherheitsgewerbes in Hessen eine Entgelterhöhung zum 1.2.2024 verwehrt.
Ver.di wies darauf hin, dass man einen weitaus deutlicheren Abstand erwarte und verwies auf das Auslaufen der Friedenspflicht am 31.12.2023. Arbeitskampfmaßnahmen seien nicht ausgeschlossen.
Weitere Verhandlungstermine wurden zunächst nicht vereinbart.