Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind für den Personenschutz in Gebäuden sehr bedeutend. Um im Bedarfsfall eine einwandfreie Funktion der Sicherheitsbeleuchtung zu gewährleisten, sind rechtlich und normativ regelmäßige Prüfungen der Anlage durch dafür qualifizierte Personen vorgeschrieben. Dabei festgestellte Mängel sind nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 4, Abs. 1 unverzüglich zu beseitigen. In der Praxis werden solche Überprüfungen häufig vernachlässigt, da sich der Betreiber seiner Pflichten nicht bewusst ist.
Als Hilfestellung für die notwendige Aufklärungsarbeit auf Betreiberseite stellt der BHE seinen Mitgliedern ein Muster-Anschreiben „Hinweise und Pflichten für Betreiber von SiBel“ zur Verfügung. Dieses Papier wurde nun vom Fachausschuss Sicherheitsbeleuchtung überarbeitet. Es informiert u.a. über die allgemeinen Pflichten der Betreiber, die erforderlichen Prüfungen einschließlich der Prüfintervalle sowie die hierfür notwendigen Qualifikationen.
Die aktualisierte Version des Muster-Anschreibens steht als Word-Datei hier zum Download zur Verfügung (Login erforderlich). Zur Weitergabe an Ihre Kunden können Sie Ihren Firmennamen und Ihr Logo ergänzen oder das Dokument auf Ihr eigenes Briefpapier übertragen.


