Pfanner-Zentrale: Unternehmen in Deutschland gegen Kartellrecht verstoßen (Foto: pfanner-austria.at)
Funktions- und Schutzkleidungsspezialist muss laut Bundeskartellamt 783.900 Euro bezahlen
Das Bundeskartellamt (https://www.Bundeskartellamt.de) hat den österreichischen Funktions- und Schutzkleidungsspezialisten Pfanner (https://pfanner-austria.at/)zu einer Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro verurteilt. Die Firma und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Artikel. Der Vorwurf: Pfanner soll mit ihm kooperierende Fachhändler beim Vertrieb von Hosen, Jacken, Shirts und Schutzschuhen sowie Helmen (Protos Integral) einschließlich Zubehör bei der Preisbildung eingeschränkt haben.
„Unverbindliche Preisempfehlungen sind erlaubt, aber Händler müssen ihre Preise unabhängig und frei von Vorgaben des Herstellers festsetzen können. Vertikale Preisbindungen wie die im vorliegenden Fall gehen in aller Regel zu Lasten der Verbraucher und führen häufig dazu, dass diese überhöhte Preise zahlen müssen“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.
Widerrechtliche Praxis in Deutschland
Pfanner und die nicht verfolgten Fachhändler waren sich einig, dass die Wiederverkaufspreise vom jeweiligen Fachhändler so gesetzt werden sollten, dass sie möglichst der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) entsprechen und nicht merklich unter dieser liegen.
Von monetären Rabatten hatten die Händler grundsätzlich abzusehen; stattdessen sollte bei Sonderaktionen beim Kauf eines hochpreisigen Pfanner/Protos-Produkts ein kleines günstiges Produkt als Naturalrabatt dazu gegeben werden, um das Preisniveau von Pfanner/Protos-Artikeln möglichst zu halten, heißt es von der Bonner Behörde. Neben den Ladenpreisen galt dies insbesondere für den Internet-Auftritt und die Online-Shops der jeweiligen Händler.