Euralarm veröffentlicht Positionspapier zum vorgeschlagenen Datengesetz

Oktober 17, 2022

Euralarm begrüßt die Initiativen der Europäischen Kommission für eine Gesetzgebung zur Förderung der Datenwirtschaft. Der europäische Verband, der die Branche des elektronischen Brandschutzes und der Sicherheit vertritt, betont jedoch, dass bestimmte Bestimmungen zu Sicherheitsrisiken führen würden, wenn sie wie im vorliegenden Entwurf des Datengesetzes vorgesehen durchgesetzt würden.

Besondere Bedenken bestehen gegenüber Kapitel II des Vorschlags, das die Weitergabe von Daten an Dritte verbindlich vorschreibt.

Daten, die sich auf Sicherheitsaktivitäten beziehen, sind mit kritischen und sehr sensiblen Vorgängen und Verfahren verbunden. Mit dem Zugang zu diesen Daten wäre es möglich, ein sehr tiefes Verständnis der Installation und Leistung des Systems oder der Dienstleistung zu erlangen. Dies würde zu einem sehr hohen Risiko von Sicherheitsverletzungen, einschließlich Verstößen gegen die Cybersicherheit, sowohl für eine bestimmte Kundenanlage als auch für das gesamte Sicherheitssystem selbst führen.

Darüber hinaus wird die Kritikalität von Daten, die von Sicherheitssystemen (z. B. Videoüberwachungssystemen) erzeugt werden, bereits durch nationale Gesetze zur Regelung des privaten Sicherheitsdienstes und der Installation von Videoüberwachungssystemen anerkannt. Diese Gesetze schränken das Recht auf Weitergabe von Informationen ein, die mit diesen Systemen zusammenhängen oder von ihnen erzeugt werden. Die Bestimmungen über die gemeinsame Nutzung von Daten im Entwurf des Datengesetzes stehen daher im Widerspruch zu diesen nationalen Gesetzen.

Schließlich bringt der Zugang zu reinen Betriebsdaten/Metadaten dem Endnutzer keinerlei Vorteile und ermöglicht auch keinen reibungsloseren Wechsel des Anbieters. Daher ist es nicht sinnvoll, den Zugang zu den Daten oder deren Verwaltung zu erlauben oder vorzuschreiben.

In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier schlägt Euralarm mehrere Änderungen sowie einen neuen Artikel zum Verordnungsentwurf vor, um sicherheitsrelevante Daten von der Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung auszunehmen. Die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG schließt in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe k private Sicherheitsdienste von ihrem Anwendungsbereich aus. Euralarm ist daher der Ansicht, dass eine ähnliche Ausnahme im Datengesetz möglich sein sollte.

Eine Kopie des Positionspapiers kann von der Euralarm-Website hier heruntergeladen werden.

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