Der Streikaufruf der Gewerkschaft ver.di an die Beschäftigten der sächsischen Sicherheitsunternehmen für den 19. März 2024 lief ins Leere. „Wir haben einen gültigen Tarifvertrag für Sachsen – dessen Gültigkeit für alle sächsischen privaten Sicherheitskräfte nur ver.di verhindert – nicht wir!“ so der BDSW-Landegruppenvorsitzende Daniel Balke. Die Arbeitgeberseite hatte bereits mehrfach versucht den jeweils abgeschlossenen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft GÖD durch das Landesarbeitsministerium für allgemein-verbindlich erklären zu lassen, so dass dieser auch für Beschäftigte in nicht BDSW-Unternehmen gültig wäre. Dies verhinderte ver.di gemeinsam mit dem DGB jedoch.
Der Streikaufruf der Gewerkschaft soll die Arbeitgeberseite zu Tarifverhandlungen trotz eines bestehenden Tarifvertrags mit der GÖD – in allen relevanten Lohngruppen mit genau den nun seitens ver.di geforderten Stundenlöhnen – bewegen. Dies sei absurd, so der Landesgruppenvorsitzende.
Der Streikaufruf am Dienstag verlief durch eine äußerst geringe Beteiligung ohne merkliche Auswirkungen auf die zu bestreikenden Unternehmen, obwohl die Gewerkschaft dies anders darstellte. Beispielsweise erklärte ver.di gegenüber dem MDR, dass die BMW-Werkfeuerwehr in Leipzig am Streik teilnehmen würde – „Nicht ein einziger der Beschäftigten ist hier in den Streik getreten – auch von anderen Unternehmen, denen der Streikaufruf galt, haben wir keine Beeinträchtigungen mitgeteilt bekommen“, so Balke.
ver.di und der DGB seien nun gefragt, sich bei der kommenden Sitzung des Tarifausschusses Sachsen für eine Allgemeinverbindlichkeit des bestehenden Tarifvertrags auszusprechen. Denn genau das entspräche ihrer eigenen Forderung, allen Beschäftigten der Branche in Sachsen den aktuellen Tariflohn zukommen zu lassen, der vergleichbar hoch, teils höher ist, zu den Branchentarifabschlüssen, die ver.di in den angrenzenden Bundesländern Thüringen und Sachsen-Anhalt vereinbart hat.