Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BDSW nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass es in einem Flüchtlingszentrum in Berlin-Tegel zu einer Massenschlägerei unter verschiedenen ethnischen Gruppen von Geflüchteten gekommen ist. Den Ernst der Lage nicht angemessen und mit fehlerhaftem Fingerzeig auf die private Sicherheitswirtschaft verkennt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit ihrer öffentlichen Kritik Ursache und Wirkung des Problems.
Die jüngsten Ereignisse in Berlin haben gezeigt, dass aus der Analyse zu Ereignissen vergangener Jahre nicht wirklich auf einen Maßnahmenkatalog zur Vermeidung von Fehlern zurückgegriffen werden konnte. Konfliktpotenzial zwischen einigen Bevölkerungsgruppen oder Religionen war bereits früher eine latente Gefahr für die Sicherheit von Geflüchteten in Flüchtlingsunterkünften, aber auch des eingesetzten Sicherheitspersonals und erkannte eigentlich die Notwendigkeit der Unterbringung verschiedener ethnische Gruppen in unterschiedliche Einrichtungen. Diese Umsetzung der Erkenntnis war in der Flüchtlingsunterkunft in Berlin nicht erkennbar.
„Es bedarf grundsätzlich qualitätsgestützter Ausschreibungen und passender Sicherheitskonzepte. Es ist auch nicht damit getan zu sagen, dass die Sicherheitsmitarbeiter besser ausgebildet bzw. aufgestellt sein müssen. Vielmehr muss es ein Zusammenspiel der Organisationen in Abstimmung und Kommunikation sein, um bei einem vorzeitigen Erkennen von Spannungen bereits geeignete Maßnahmen zu ergreifen zu können“, so der Vorsitzende des BDSW-Fachausschusses zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften Ernst Steuger.
Die Kontrollen und Maßnahmen und Erkenntnisse in Berlin-Tegel machen erneut deutlich, dass die vom BDSW bereits seit Jahren geforderten Anpassungen der Ausschreibungen hin zur Anwendung des sog. Bestbieterprinzips unter Berücksichtigung angemessener Qualitätskriterien zwingend notwendig sind. Denn immer noch sind Sicherheitsdienstleister mit Ausschreibungen konfrontiert, die die Zuschlagserteilung ausschließlich mit 100 % Preis und teilweise mit Festpreisbindung für 3-4 Jahre vorgeben. „Beides kann aus Sicht des BDSW nicht mit der Forderung nach einem gut ausgebildeten Sicherheitsmitarbeiter in Einklang gebracht werden“ so Steuger abschließend.