Neue Vereinbarung soll Informationsaustausch und operative Zusammenarbeit an den EU-Außengrenzen stärken
Die Europäische Union baut die Zusammenarbeit ihrer Sicherheitsbehörden weiter aus. Europol und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) haben am Rande des Rates der Justiz- und Innenminister (JHA) in Dublin eine neue Arbeitsvereinbarung unterzeichnet. Sie ersetzt das bisherige Abkommen aus dem Jahr 2015 und trägt den erweiterten gesetzlichen Befugnissen beider Agenturen Rechnung.
Ziel der neuen Vereinbarung ist es, den Informationsaustausch zu intensivieren und die operative Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität weiter auszubauen. Damit sollen die Mitgliedstaaten künftig noch gezielter bei der Erkennung, Verhinderung und Verfolgung organisierter Kriminalität und terroristischer Bedrohungen unterstützt werden.
Sicherheitslage hat sich grundlegend verändert
Seit Abschluss der ersten Vereinbarung im Jahr 2015 haben sich sowohl das sicherheitspolitische Umfeld als auch die Aufgaben der europäischen Sicherheitsbehörden deutlich verändert. Organisierte Kriminalität agiert zunehmend international, nutzt digitale Kommunikationswege und bewegt sich entlang komplexer Migrations-, Finanz- und Logistiknetzwerke. Gleichzeitig stehen die EU-Außengrenzen im Fokus zahlreicher sicherheitsrelevanter Entwicklungen – von irregulärer Migration bis hin zu grenzüberschreitender organisierter Kriminalität.
Mit der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache aus dem Jahr 2019 sowie der Reform des Europol-Mandats wurden die Handlungsmöglichkeiten beider Agenturen erheblich erweitert. Die neue Arbeitsvereinbarung schafft nun den organisatorischen Rahmen, um diese erweiterten Kompetenzen in der Praxis enger miteinander zu verzahnen.
Informationen an der Grenze als Ausgangspunkt für Ermittlungen
Ein zentrales Ziel der Vereinbarung besteht darin, Erkenntnisse, die an den EU-Außengrenzen gewonnen werden, schneller in kriminalpolizeiliche Ermittlungen einfließen zu lassen. Informationen über verdächtige Reisebewegungen, Schleusungsaktivitäten oder gefälschte Dokumente können frühzeitig Hinweise auf organisierte kriminelle Netzwerke oder terroristische Aktivitäten liefern.
„Kriminelle Netzwerke unterscheiden nicht zwischen Grenzsicherheit und Strafverfolgung – sie nutzen jede Schwachstelle aus, die sie finden können“, erklärt Jürgen Ebner, kommissarischer Exekutivdirektor von Europol. Informationen, die an den Außengrenzen erhoben werden, könnten häufig die ersten Hinweise auf kriminelle oder terroristische Aktivitäten liefern. Eine engere Zusammenarbeit mit Frontex ermögliche es Europol, die Mitgliedstaaten bei der Aufdeckung, Ermittlung und Zerschlagung dieser Netzwerke wirksamer zu unterstützen.
Gemeinsamer Blick auf grenzüberschreitende Bedrohungen
Auch Frontex sieht in der neuen Vereinbarung einen wichtigen Schritt für die europäische Sicherheitsarchitektur. Während Frontex unmittelbar an den Außengrenzen tätig ist, analysiert Europol die dahinterstehenden kriminellen Strukturen und Netzwerke.
„Frontex sieht die Grenze. Europol sieht die kriminellen Netzwerke dahinter“, betont Hans Leijtens, Exekutivdirektor von Frontex. Beide Behörden verfügten über unterschiedliche Teile desselben Lagebildes. Durch die neue Vereinbarung könnten diese Informationen künftig schneller zusammengeführt und operativ genutzt werden.
Bereits heute arbeiten Einsatzkräfte und Analysten beider Behörden in gemeinsamen Operationen sowie bei der Analyse grenzüberschreitender Kriminalität eng zusammen. Die aktualisierte Vereinbarung soll diese Kooperation weiter vertiefen und beschleunigen.
Schwerpunkt auf Schleusungskriminalität und Menschenhandel
Im Mittelpunkt der verstärkten Zusammenarbeit stehen insbesondere Deliktsbereiche, die eine enge Verzahnung von Grenzmanagement und Strafverfolgung erfordern. Dazu zählen vor allem die Bekämpfung von Schleusungskriminalität, Menschenhandel sowie weiterer Formen schwerer und organisierter Kriminalität.
Die Behörden wollen künftig Informationen schneller austauschen und ihre jeweiligen Analyse- und Ermittlungskompetenzen stärker miteinander verbinden. Dadurch sollen kriminelle Netzwerke nicht nur an den Grenzen erkannt, sondern auch ihre organisatorischen Strukturen und Finanzierungswege besser identifiziert werden können.
Erweiterter Informationsaustausch innerhalb klarer Rechtsrahmen
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Vereinbarung ist der Ausbau des Informationsaustauschs zwischen beiden Agenturen. Dieser umfasst künftig auch operative Informationen sowie – soweit die jeweiligen Rechtsgrundlagen dies zulassen – personenbezogene Daten. Voraussetzung bleibt dabei die vollständige Einhaltung der europäischen Datenschutzvorschriften.
Die Vereinbarung soll sicherstellen, dass relevante Informationen schneller dort verfügbar sind, wo sie für operative Maßnahmen benötigt werden, ohne die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Europäischen Union zu beeinträchtigen.
Europäische Sicherheitsarchitektur wächst zusammen
Die neue Arbeitsvereinbarung verdeutlicht den Wandel der europäischen Sicherheitsarchitektur. Grenzschutz und Strafverfolgung werden zunehmend als zusammenhängende Aufgaben betrachtet. Organisierte Kriminalität nutzt internationale Lieferketten, Migrationsrouten und digitale Kommunikationswege gleichermaßen. Entsprechend wächst der Bedarf an einer engeren Zusammenarbeit zwischen den europäischen Agenturen.
Mit der vertieften Kooperation zwischen Europol und Frontex verfolgt die Europäische Union das Ziel, Lagebilder schneller zusammenzuführen, operative Erkenntnisse effizienter auszutauschen und grenzüberschreitende Bedrohungen früher zu erkennen. Angesichts der zunehmenden Internationalisierung organisierter Kriminalität und hybrider Sicherheitsrisiken dürfte diese Form der behördenübergreifenden Zusammenarbeit künftig weiter an Bedeutung gewinnen.

