Bundespolizeidirektion München erlässt temporäres Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für den Bahnhof Nürnberg
Die Bundespolizei erlässt im Zeitraum vom 22. März, 06:00 Uhr bis 24. März 2024, 06:00 Uhr eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofs Nürnberg, einschließlich der Personentunnel, zugehörige Bahnsteige sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen (siehe Skizze). Innerhalb des Bahnhofsgebäudes sind Untergeschoss mit Schließfachanlage, Erdgeschoss und Obergeschoss mit Galerie in den Geltungsbereich einbezogen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in diesem Zeitraum untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.
Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Ordnungsverfügung können die Gegenstände sichergestellt und unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) sein.
Gewaltdelikte auf Bahnhöfen und Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau, dies betrifft auch den Bahnhof Nürnberg. Wiederholt kommt es bei solchen Straftaten auch zur Anwendung von gefährlichen Gegenständen. Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg registrierte 2023 insgesamt 276 Vorfälle, bei denen gefährliche Gegenstände im Sinne der Allgemeinverfügung mitgeführt bzw. eingesetzt wurden. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Anstieg um rund 35 Prozent dar.
Daher ist die geplante Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich.