Mindeststammkapital der österreichischen GmbH auf 10.000 Euro gesenkt

März 25, 2024

Wirtschaftliche Entwicklung und Digitalisierung schreiten in Österreich voran

Seit 1.1.2024 gilt in Österreich ein geändertes GmbH-Gesetz. Das von den Gesellschaftern aufzubringende Stammkapital einer österreichischen GmbH muss nun nur noch mindestens 10.000 Euro betragen. Auch die Mindestkörperschaftsteuer wurde entsprechend gesenkt und beträgt 500 Euro pro Jahr.

Damit gewinnt die österreichische GmbH immer mehr an Bedeutung. Ein großer Vorteil ist die rasche Vergabe der Steuernummer durch das österreichische Finanzamt. Behördengänge sind in Österreich weniger aufwendig und durchgehend digital möglich.

Die österreichische Vorrats-GmbH, wie sie von der SiBa Wirtschaftskanzlei GmbH angeboten wird, gewinnt daher immer mehr an Attraktivität. Das Stammkapital der Vorrats-GmbH ist vollständig auf einem Bankkonto einer österreichischen oder europäischen Bank einbezahlt und die Steuernummer sowie die Umsatzsteuer-Id (VatId) stehen dem Kunden bereits bei Übernahme der GmbH zur Verfügung.

Viele nationale und internationale Kunden haben bereits die Vorteile der Vorrats-GmbH der SiBa Wirtschaftskanzlei genutzt. Zumal für eine Gründung oder Übertragung keine Reise nach Österreich notwendig ist. Seit 2022 können sowohl der Notariatsakt als auch die Beglaubigung der Unterschriften vollständig digital abgewickelt werden. Wir bereiten alles für unsere Kunden vor, sodass der Kauf einer österreichischen GmbH so einfach ist wie ein Video-Meeting.

Gerade für internationale Kunden ist es daher sehr einfach, eine Gesellschaft vor Ort zu gründen und damit in Österreich durchzustarten. Weitere Informationen finden Sie hier: https://siba-wirtschaftskanzlei.de/vorrats-gmbh-oesterreich/

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