Euralarm fordert die Ausnahme von Rauch-, Kohlenmonoxid- und Gaswarnmeldern von Artikel 11(3) der EU-Batterieverordnung

April 12, 2024

Euralarm fordert die Europäische Kommission auf, die Ausnahmeregelung von Artikel 11 Absatz 3 der Batterieverordnung auf Rauch-, Kohlenmonoxid- und Gasmelder auszuweiten. Diese Produkte müssten die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Schutz des menschlichen Lebens: Ausdrücklich für den Schutz von Menschenleben in Wohnumgebungen konzipiert.
  • EN-Produktnorm: Geprüft und zugelassen nach den geltenden EN-Normen.
  • 10-Jahres-Batterie: Das Gerät wird von einer tragbaren Batterie betrieben, die das Gerät mindestens 10 Jahre lang zuverlässig mit Strom versorgt.
  • Sicheres Recycling: Leicht entnehmbare Batterien zur sicheren Entsorgung in Recyclingzentren.
  • Nur Produkte, die alle vier Bedingungen erfüllen, kommen für eine Befreiung in Frage.

Hintergrund

Obwohl es oft nützlich ist, über Gerätebatterien zu verfügen, die der Benutzer mit handelsüblichen Werkzeugen entfernen und während der Lebensdauer des Produkts austauschen kann, gibt es Fälle, in denen dies nicht sinnvoll ist und sogar die Sicherheit des Benutzers und die Funktionalität des Geräts beeinträchtigen kann. Ein solches Szenario gilt für Geräte wie Rauchmelder, Kohlenmonoxiddetektoren und Gasdetektoren.
Diese für den Einsatz in Wohnräumen konzipierten Sicherheitsgeräte warnen die Bewohner vor Feuer, Rauch oder gefährlichen Gasen (insbesondere im Schlaf), damit sie angemessen reagieren und gegebenenfalls evakuiert werden können.Um einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten, enthalten alle diese Produkte eine tragbare Batterie. Vor allem in Europa ist eine große Anzahl dieser Geräte (vor allem Rauch- und CO-Melder) mit fest verlöteten Batterien mit einer Lebensdauer von 10 Jahren ausgestattet.
Diese Produktkategorie dient ausdrücklich dem Schutz von Menschenleben in ihrer Wohnumgebung und umfasst:

  • Rauchwarnmelder (nach hEN 14604)
  • Kohlenmonoxid-Melder (nach EN 50291-1)
  • Gaswarngeräte (nach EN 50194-1)

Rechtfertigung

Lebensrettender Zweck: Die Hauptfunktion dieser Geräte ist der Schutz von Menschenleben in Wohnumgebungen
Die Lebensdauer basiert auf Sensoren: Im Gegensatz zu konventionellen Produktdesign-Überlegungen basiert die Lebensdauer dieser Geräte ausschließlich auf physikalischen Sensoren.Die Lebensdauer wird durch die physikalischen Bedingungen und Grenzen bestimmt.
Batterien für 10 Jahre: Ein erheblicher Teil dieser Geräte wird über die gesamte Lebensdauer von 10 Jahren mit einer einzigen Batterie betrieben. Dieser Grad an Haltbarkeit und Effizienz ist bemerkenswert.
Dauerhaft verlötete Batterien: Angesichts ihres Zwecks und ihrer Lebensdauer ist es für den Endnutzer weder praktisch noch notwendig, Batterien zu ersetzen. Daher werden Batterien mit einer Lebensdauer von 10 Jahren nun fest verlötet.
Sicherheitsrisiko: Die Einführung von austauschbaren 10-Jahres-Batterien wäre nicht nur sinnlos, sondern birgt auch ähnliche Sicherheitsrisiken wie Hörgeräte. 
Laden Sie hier das Positionspapier von Euralarm zu diesem Thema herunter.

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