Die Verordnung (EU) 2023/826 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte legt erstmals Mindestanforderungen für den Energiebedarf von motorbetriebenen Gebäudekomponenten im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb fest. Geregelt werden in erster Linie Geräte für den Einsatz im Wohnbereich, was auch eine Nutzung bei wohnähnlicher Umgebung einschließen sollte. Im FAQ geben der Verband Fenster + Fassade, der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie e.V. und der ZVEI Orientierung zu den Inhalten der Verordnung mit Bezug auf motorbetriebene Gebäudekomponenten.
In den Anwendungsbereich der Verordnung fallen gemäß Anhang II auch Fenster, Türen, Tore und Sonnenschutzvorrichtungen sowie sonstige zum Öffnen oder für den Komfort eingesetzten Geräte (ausgenommen Lüftungsgeräte), die durch Energiezufuhr aus dem Versorgungsnetz bewegt und/oder gedreht werden können. Die motorbetriebene Gebäudekomponente umfasst einen Elektromotor oder ein Stellglied und eine Steuereinheit und wird vom Endnutzer mittels einer oder mehrerer drahtgebundener Steuerungen und/oder drahtloser Steuerungen über ein Netzwerk oder automatisch mit Sensoren gesteuert (s. Anhang I, Nr. 21). Alle Angaben und Empfehlungen dieser FAQ beruhen auf dem Kenntnisstand bei Drucklegung. Eine Rechtsverbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden.
Download: Verordnung der EU – Motorbetriebene Gebäudekomponenten