Mit den steigenden Anforderungen an die Resilienz Kritischer Infrastrukturen wächst auch der Handlungsdruck auf Kommunen. Wo Feuerwehrstützpunkte und -wachen modernisiert oder neu gebaut werden, muss der Eigenschutz von Anfang an Teil der Planung sein. Eine BHE-Publikation aus dem Jahr 2025 liefert hierfür wichtige fachliche Orientierung.
Der Schutz Kritischer Infrastrukturen ist endgültig zu einer zentralen Aufgabe staatlicher, kommunaler und privatwirtschaftlicher Sicherheitsvorsorge geworden. Energie- und Wasserversorgung, Verkehr, Gesundheitswesen oder digitale Infrastrukturen sollen auch unter außergewöhnlichen Bedingungen funktionsfähig bleiben. Dabei rückt zunehmend die Frage in den Mittelpunkt, wie widerstandsfähig nicht nur einzelne Anlagen, sondern ganze Versorgungssysteme und ihre gegenseitigen Abhängigkeiten sind.
Seit dem 17. März 2026 ist das KRITIS-Dachgesetz in Kraft. Es setzt die europäische CER-Richtlinie in deutsches Recht um und schafft einen sektorübergreifenden Rahmen zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen. Allerdings ist die Umsetzung noch nicht abgeschlossen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) weist darauf hin, dass unter anderem Rechtsverordnungen zur konkreten Bestimmung kritischer Anlagen noch erarbeitet werden.
Für Städte und Gemeinden folgt daraus keine pauschale gesetzliche Verpflichtung, ihre Feuerwehrhäuser aufgrund des KRITIS-Dachgesetzes neu zu bauen oder zu modernisieren. Die aktuelle Entwicklung wirft aber eine grundsätzliche Frage auf: Wie resilient kann eine Kommune sein, wenn ausgerechnet jene Strukturen verwundbar bleiben, die bei Störungen, Ausfällen und Katastrophen Hilfe leisten sollen?
Feuerwehrstützpunkte, Gerätehäuser und Wachen sind weit mehr als kommunale Immobilien. Sie bündeln Fahrzeuge, Einsatztechnik, Kommunikationsmittel, persönliche Schutzausrüstung und personelle Ressourcen. Im Krisenfall müssen sie funktionieren, während andere Systeme möglicherweise bereits beeinträchtigt sind.
Wer heute in die Widerstandsfähigkeit kritischer und kommunaler Infrastrukturen investiert, sollte deshalb auch die Gefahrenabwehr mitdenken.
Die Gefahrenabwehr muss selbst resilient sein
Ein Brand in einer Feuerwache verursacht nicht nur einen Gebäudeschaden. Werden gleichzeitig Fahrzeuge, Spezialtechnik und Ausrüstung zerstört, kann die operative Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr unmittelbar betroffen sein.
Damit unterscheidet sich der Schutzbedarf eines Feuerwehrstandortes von dem einer gewöhnlichen kommunalen Immobilie. Neben Personen- und Sachschutz tritt ein weiteres Schutzziel: die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit.
Gerade die zunehmende Betrachtung sektorübergreifender Abhängigkeiten im KRITIS-Schutz macht diesen Zusammenhang deutlich. Eine Kommune kann ihre Energieversorgung, Wasserinfrastruktur oder andere wesentliche Einrichtungen widerstandsfähiger gestalten. Treten dennoch Brände, technische Störungen, Extremwetterereignisse oder andere Gefahrenlagen ein, benötigt sie leistungsfähige Strukturen der Gefahrenabwehr.
Resilienz muss deshalb auch die zweite Reihe der Infrastruktur einbeziehen: jene Einrichtungen, von denen die Wiederherstellung, Unterstützung und Gefahrenabwehr im Ereignisfall abhängen.
Modernisierung als Chance für eine neue Sicherheitsarchitektur
Viele Kommunen müssen ihre Feuerwehrstandorte unabhängig von der neuen KRITIS-Regulierung modernisieren, erweitern oder ersetzen. Anforderungen an Fahrzeuge und Technik haben sich ebenso verändert wie Vorgaben und Bedürfnisse bei Arbeitsschutz, Hygiene, Kommunikation, Energieversorgung und betrieblichen Abläufen.
Bei solchen Investitionen bietet sich die Chance, Feuerwehrwachen nicht nur baulich, sondern sicherheitstechnisch neu zu denken.
Brandschutz sollte dabei nicht erst am Ende der Planung als weiteres technisches Gewerk hinzukommen. Bereits in einer frühen Projektphase muss geklärt werden, welche Bereiche besonders gefährdet sind, wie schnell ein entstehender Brand erkannt werden muss, wie Alarmierung und Störungsmeldungen erfolgen und welche Systeme auch außerhalb der regulären Nutzungszeiten zuverlässig funktionieren.
Ebenso wichtig ist die Frage nach möglichen Ausfallketten: Was passiert, wenn Energieversorgung oder Kommunikation gestört sind? Wie wird ein technischer Defekt der Sicherheitssysteme erkannt? Welche betrieblichen Funktionen müssen unter allen Umständen erhalten bleiben?
Das Ziel muss sein, nicht lediglich ein modernes Gebäude zu errichten, sondern einen möglichst resilienten Einsatzstandort.
Stadtallendorf zeigt die Folgen eines Ausfalls
Wie gravierend die Folgen eines Brandes in einer Feuerwehreinrichtung sein können, zeigte der Großbrand im Feuerwehrstützpunkt Stadtallendorf in Hessen.
Am 16. Oktober 2024 geriet die erst wenige Monate zuvor offiziell eröffnete Fahrzeughalle in Brand. Der gesamte Hallenbereich und Einsatzfahrzeuge wurden zerstört. Der Schaden wurde damals auf 20 bis 24 Millionen Euro geschätzt. Eine Brandmeldeanlage war in dem Feuerwehrstützpunkt nicht vorhanden; nach damaliger Auskunft des Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes Hessen war eine solche Anlage nicht vorgeschrieben.
Der Fall führte zu einer breiteren Diskussion über den Eigenschutz von Feuerwehrhäusern.
Besonders aufschlussreich ist inzwischen auch die Entwicklung danach: Im März 2026 konnte die Feuerwehr Stadtallendorf ihre neu errichtete Gerätehalle wieder in Betrieb nehmen. Nach Angaben der Hessenschau wurde beim Wiederaufbau der Brandschutz berücksichtigt; auch die zwölf neu beschafften Einsatzfahrzeuge wurden mit Brandmeldeanlagen ausgestattet.
Der Fall zeigt damit nicht nur, welche Folgen fehlende Brandfrüherkennung haben kann. Er zeigt auch, dass der Schutz von Gebäude und Fahrzeugen bei der Wiederherstellung inzwischen einen anderen Stellenwert erhalten hat.
BHE machte bereits 2025 auf Schutzlücken aufmerksam
Bereits im Juni 2025 veröffentlichte der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik die Information „Brandschutztechnische Absicherung von Feuerwehrgerätehäusern und Feuerwehrfahrzeugen“. Am 11. Juli 2025 stellte der Verband das Papier öffentlich vor. Der Großbrand in Stadtallendorf war ein wesentlicher Anlass für die Beschäftigung mit dem Thema. (BHE – Die Sicherheitsprofis!)
Die Publikation ist damit nicht neu. Vor dem Hintergrund der heutigen Resilienzdebatte und anstehender kommunaler Investitionen erhält ihr Thema jedoch zusätzliche Bedeutung.
Der BHE richtet den Blick insbesondere auf die technische Brandfrüherkennung. Der Verband warnt davor, einfache Rauchwarnmelder und Smart-Home-Komponenten mit professionellen Brandschutzlösungen für sicherheitsrelevante Anwendungen gleichzusetzen.
Dabei geht es um einen grundlegenden Unterschied: Ein Rauchwarnmelder für eine Wohnung und eine professionelle Branddetektion an einem sicherheitsrelevanten Einsatzstandort erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Professionelle Sicherheit muss ihren eigenen Zustand kennen
Besonders relevant sind dabei die Anforderungen an die Überwachung der Sicherheitstechnik selbst.
Der BHE führt in seiner Publikation mehrere mögliche Schwachstellen einfacher Lösungen auf. Dazu zählen eine fehlende oder unzureichende Akku- beziehungsweise Batterieüberwachung sowie eine mangelnde Überwachung der einzelnen Melder. Auch Verschmutzungen können die Sensorik beeinträchtigen, ohne dass bei einfachen Lösungen zwingend eine entsprechende Warnung erfolgt.
Damit wird ein Prinzip deutlich, das für resiliente Infrastruktur generell gilt: Ein Sicherheitssystem muss nicht nur eine Gefahr erkennen können. Es muss möglichst auch erkennen lassen, wenn seine eigene Schutzfunktion beeinträchtigt ist.
Gerade bei Feuerwehrhäusern ist das relevant, weil viele Standorte – insbesondere von Freiwilligen Feuerwehren – nicht rund um die Uhr personell besetzt sind. Ein Brand kann sich deshalb entwickeln, ohne dass Menschen vor Ort die ersten Anzeichen unmittelbar wahrnehmen.
Eine technische Brandfrüherkennung muss daher zuverlässig funktionieren und Störungen des Systems transparent machen.
Feuerwehrfahrzeuge als eigenes Schutzobjekt
Die BHE-Veröffentlichung lenkt den Blick außerdem auf einen Bereich, der bei der Gebäudeplanung leicht übersehen werden kann: die Einsatzfahrzeuge selbst.
Moderne Feuerwehrfahrzeuge verfügen über umfangreiche elektrische und elektronische Ausstattung. Akkus, Ladegeräte, Funk- und Einsatztechnik sowie weitere elektrische Verbraucher können auch während der Standzeit aktiv sein.
Der BHE weist deshalb darauf hin, dass eine Branddetektion in Fahrzeuginnenräumen die Meldezeit verkürzen kann. Gleichzeitig handelt es sich um eine besondere technische Anwendung. Laut BHE existiert für die Brandfrüherkennung in Sonderfahrzeugen keine spezifische Gerätenorm. Um den besonderen Anforderungen im Fahrzeug möglichst gerecht zu werden, empfiehlt die Publikation mindestens Komponenten nach DIN EN 54 beziehungsweise Brandmelder gemäß EN 50155.
Denn die Umgebungsbedingungen unterscheiden sich erheblich von denen innerhalb eines Gebäudes. Vibrationen, Schmutz, Gase und wechselnde Bedingungen können die Funktionsfähigkeit von Komponenten beeinflussen.
Für kommunale Neubau- und Modernisierungsprojekte bedeutet das: Gebäude, Fahrzeughalle und Fahrzeuge sollten beim Brandschutz als zusammenhängendes System betrachtet werden.
Dass dieser Ansatz praktisch umgesetzt werden kann, zeigt inzwischen ausgerechnet Stadtallendorf. Bei der 2026 wieder in Betrieb genommenen Wache sind laut Hessenschau auch die neuen Einsatzfahrzeuge mit Brandmeldeanlagen ausgestattet. (hessenschau.de)
Bestandsgebäude benötigen andere Lösungen als Neubauten
Nicht jede Kommune wird eine neue Feuerwehrwache errichten können. Ein großer Teil der Investitionen dürfte auf die Modernisierung bestehender Gebäude entfallen.
Dabei stellen sich andere technische Herausforderungen. Neue Leitungswege können erhebliche bauliche Eingriffe erfordern, während der Betrieb einer Feuerwehr möglichst wenig beeinträchtigt werden darf.
Der BHE nennt DIN-EN-54-25-zertifizierte Funkmeldesysteme als mögliche professionelle Lösung. Zu den vom Verband hervorgehobenen Eigenschaften gehören eine permanente Akku- und Signalüberwachung, automatische Status- und Störmeldungen sowie hohe Störsicherheit und Reichweite. Zugleich verweist die Publikation auf die fachgerechte Installation durch qualifizierte und zertifizierte Errichterbetriebe.
Ob Funktechnik oder eine leitungsgebundene Anlage die geeignete Lösung ist, lässt sich daraus nicht pauschal ableiten. Diese Entscheidung muss sich nach dem konkreten Objekt, dem Brandschutzkonzept und den betrieblichen Anforderungen richten.
Genau darin liegt der Wert der BHE-Publikation: Sie ersetzt keine individuelle Planung, macht aber auf Fragestellungen aufmerksam, die kommunale Bauherren und Feuerwehrverantwortliche frühzeitig berücksichtigen sollten.
Brandschutz ist nur ein Teil kommunaler Resilienz
Eine resiliente Feuerwehrwache benötigt allerdings mehr als Brandmeldetechnik.
Bei Neubauten und umfassenden Modernisierungen sollten Energie- und Notstromversorgung, Kommunikation, IT- und Cybersicherheit, Zutrittskontrolle, Einbruch- und gegebenenfalls Perimeterschutz sowie organisatorische Notfallprozesse gemeinsam betrachtet werden.
Entscheidend ist die Frage, welche Funktionen eines Standortes auch dann verfügbar bleiben müssen, wenn andere Infrastrukturen bereits ausgefallen sind.
Gerade komplexe Krisenlagen zeigen, weshalb das notwendig ist. Ein Extremwetterereignis kann gleichzeitig Verkehrswege, Energieversorgung und Telekommunikation beeinträchtigen. Ein längerfristiger Stromausfall erzeugt zusätzliche Einsatzlagen. Sabotage oder technische Ausfälle können wiederum mehrere voneinander abhängige Systeme treffen.
Ausgerechnet in solchen Situationen darf die Gefahrenabwehr nicht selbst zum schwächsten Glied werden.
Kommunen sollten den Lebenszyklus statt nur die Baukosten betrachten
Damit stellt sich auch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit neu.
Feuerwehrneubauten und grundlegende Sanierungen sind erhebliche kommunale Investitionen. Entsprechend verständlich ist der Druck, Bau- und Ausstattungskosten zu begrenzen.
Sicherheitstechnik ausschließlich anhand der Anschaffungskosten zu bewerten, greift jedoch zu kurz.
Zu berücksichtigen sind Planung, Installation, Überwachung, Wartung, mögliche Modernisierungen und die langfristige Verfügbarkeit eines Systems. Noch wichtiger sind die potenziellen Folgen eines Ausfalls.
Der Brand von Stadtallendorf liefert dafür eine drastische Größenordnung: Der 2024 entstandene Gesamtschaden wurde zunächst auf 20 bis 24 Millionen Euro geschätzt. Das Land Hessen unterstützte die Stadt anschließend unter anderem bei der Neubeschaffung von Einsatzfahrzeugen.
Bei einer solchen Betrachtung wird Brandschutz von einem Kostenfaktor zu einem Bestandteil kommunalen Risikomanagements.
Vom Gerätehaus zum resilienten Einsatzstandort
Die aktuellen Investitionen in Kritische Infrastrukturen bieten deshalb die Chance, kommunale Sicherheit umfassender zu betrachten.
Nicht jedes Feuerwehrhaus fällt automatisch unter das KRITIS-Dachgesetz. Und das Gesetz verpflichtet Kommunen nicht pauschal dazu, Feuerwehrwachen zu modernisieren. Diese Abgrenzung ist wichtig.
Gleichzeitig wäre es zu kurz gedacht, Resilienz ausschließlich innerhalb der unmittelbar regulierten Anlagen zu betrachten. Die Funktionsfähigkeit einer Kommune entsteht aus dem Zusammenspiel zahlreicher Systeme. Feuerwehr und andere Gefahrenabwehrstrukturen gehören dazu.
Wo Feuerwehrhäuser ohnehin saniert, erweitert oder neu gebaut werden, sollte deshalb die Sicherung ihrer Einsatzfähigkeit zu einem zentralen Planungsziel werden.
Die BHE-Publikation aus dem Jahr 2025 bietet hierfür eine fachliche Orientierung. Ihre Kernbotschaft hat angesichts der aktuellen Resilienzdebatte eher an Bedeutung gewonnen: Der Schutz der Feuerwehr darf nicht dort aufhören, wo ihre eigenen Fahrzeuge in die Halle fahren.
Fazit: Resilienz braucht eine einsatzfähige Gefahrenabwehr
Die kommenden Jahre werden erhebliche Investitionen in den Schutz und die Widerstandsfähigkeit deutscher Infrastruktur erfordern. Das KRITIS-Dachgesetz schafft hierfür einen neuen regulatorischen Rahmen, dessen konkrete Umsetzung derzeit weiter ausgestaltet wird.
Für Kommunen sollte die Entwicklung Anlass sein, ihre eigene Sicherheitsarchitektur als Gesamtsystem zu betrachten.
Feuerwehrstützpunkte und -wachen nehmen darin eine besondere Stellung ein. Sie müssen gerade dann funktionieren, wenn andere Strukturen bereits beeinträchtigt sind. Ihr Eigenschutz ist deshalb keine Nebenfrage der Gebäudeausstattung, sondern Bestandteil kommunaler Krisenvorsorge.
Der Brand in Stadtallendorf hat 2024 auf drastische Weise gezeigt, welche Folgen der Ausfall eines Feuerwehrstandortes haben kann. Der Wiederaufbau mit verbessertem Brandschutz zeigt inzwischen zugleich, welche Konsequenzen daraus gezogen werden können.
Wenn Kommunen heute neue Feuerwehrwachen planen oder bestehende Standorte modernisieren, sollten Brandschutz, Energieversorgung, Kommunikation und weitere Sicherheitsfunktionen von Beginn an in die Planung einbezogen werden. Die bereits 2025 veröffentlichte BHE-Information kann dabei als fachlicher Ausgangspunkt dienen.
Denn eine resiliente Kommune braucht nicht nur geschützte Kritische Infrastrukturen. Sie braucht eine Gefahrenabwehr, die auch dann einsatzfähig bleibt, wenn sie am dringendsten benötigt wird.


