Kommentar: Mehr Befugnisse, mehr Sicherheit? Zur Zwischenbilanz der hessischen Polizeirechtsreform

Januar 4, 2026

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) zieht Innenminister Roman Poseck eine eindeutig positive Zwischenbilanz. Die erweiterten Befugnisse der Polizei wirkten, so der Minister, sie kämen umfassend zur Anwendung und hätten Hessen sicherer gemacht. Diese Einschätzung verweist auf eine zentrale sicherheitspolitische Debatte der Gegenwart: Wie viel staatliche Macht ist notwendig, um Sicherheit zu gewährleisten – und ab welchem Punkt gerät sie in Spannung zu rechtsstaatlichen Prinzipien?

Unbestritten ist, dass sich das sicherheitspolitische Umfeld verändert hat. Bedrohungen sind diffuser geworden, sie reichen von klassischer Kriminalität über Extremismus bis hin zu hybriden Gefahren wie Spionage, Sabotage und Drohneneinsätzen. Der Staat steht vor der Herausforderung, auf diese Entwicklungen zu reagieren, ohne seine eigene rechtsstaatliche Substanz zu untergraben. Die hessische Reform setzt dabei klar auf einen Ausbau polizeilicher Handlungsmöglichkeiten – technisch, organisatorisch und rechtlich.

Polizei als präventive Sicherheitsinstanz

Auffällig ist die deutliche Verschiebung der polizeilichen Rolle: Weg von der klassischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, hin zu einer präventiv ausgerichteten Sicherheitsinstanz mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen. Videoschutzanlagen, KI-gestützte Auswertung, Waffenverbotszonen mit anlasslosen Kontrollen, Aufenthaltsverbote mit Strafbewehrung, elektronische Fußfesseln und der erweiterte Einsatz von Bodycams – all diese Instrumente zielen darauf ab, Risiken möglichst früh zu erkennen und zu unterbinden.

Die Polizei wird damit zunehmend zur zentralen Akteurin der präventiven Ordnungspolitik. Diese Entwicklung ist nicht per se problematisch, sie ist jedoch folgenreich. Prävention bedeutet immer, auf Verdacht, Prognose und Risikobewertung zu handeln – also in einem Bereich, in dem Unsicherheiten systembedingt sind. Je stärker polizeiliches Handeln in diesen Vorfeldbereich verlagert wird, desto größer wird die Verantwortung der Polizei, verhältnismäßig, transparent und rechtlich sauber zu agieren.

Technik als Verstärker polizeilicher Macht

Die Reform macht deutlich, dass technische Systeme zu einem entscheidenden Machtfaktor polizeilichen Handelns geworden sind. KI-gestützte Videoauswertung, hessenDATA auf Palantir-Basis, Bodycams in Wohnungen, Drohnendetektion und -abwehr – all dies erweitert die Reichweite polizeilicher Wahrnehmung und Eingriffsmöglichkeiten erheblich. Der Verweis auf konkrete Erfolge, etwa die schnelle Auffindung einer vermissten Jugendlichen, ist legitim und wichtig. Gleichzeitig darf Einzelfallnützlichkeit nicht den Blick auf strukturelle Effekte verstellen.

Technik verändert nicht nur, was Polizei kann, sondern auch, wie sie handelt. Algorithmen, Datenanalysen und automatisierte Auswertungen beeinflussen Entscheidungsprozesse, setzen Prioritäten und strukturieren Verdachtslagen. Damit verschiebt sich Verantwortung teilweise von individuellen Beamtinnen und Beamten hin zu Systemen, deren Funktionsweise für Außenstehende – und oft auch intern – nur begrenzt nachvollziehbar ist. Die Zusicherung, es gehe nicht um Massenüberwachung, sondern um gezielte Maßnahmen, ist politisch beruhigend, ersetzt jedoch nicht die Notwendigkeit kontinuierlicher Kontrolle und unabhängiger Evaluation.

Sicherheit und Sicherheitsgefühl

Ein zentrales Argument der Reform ist die Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls, insbesondere in sogenannten Angsträumen. Videoschutzanlagen, Waffenverbotszonen und erhöhte Polizeipräsenz sollen Vertrauen schaffen. Hier liegt eine Ambivalenz: Sichtbare Sicherheitsmaßnahmen können beruhigen, sie können aber auch signalisieren, dass ein Raum gefährlich ist. Die Polizei bewegt sich damit in einem Spannungsfeld zwischen Schutzversprechen und Stigmatisierung bestimmter Orte und Bevölkerungsgruppen.

Gerade anlasslose Kontrollen in Waffenverbotszonen oder die konsequente Durchsetzung von Aufenthaltsverboten werfen Fragen nach Gleichbehandlung und sozialer Wirkung auf. Sicherheitspolitik, die primär über Kontrolle funktioniert, riskiert langfristig, Vertrauen zu verlieren – insbesondere dort, wo sie als selektiv oder sozial einseitig wahrgenommen wird.

Die Polizei zwischen Auftrag und Erwartungsdruck

Die Reform des HSOG stärkt die Polizei erheblich – rechtlich, technisch und personell. Gleichzeitig wächst der Erwartungsdruck: Die Polizei soll nicht nur reagieren, sondern Risiken antizipieren, Sicherheit garantieren und gesellschaftliche Konflikte befrieden. Damit droht eine Überfrachtung der Institution. Polizeiliches Handeln kann soziale, migrationspolitische oder gesellschaftliche Probleme nicht lösen, sondern lediglich deren sicherheitsrelevante Symptome bearbeiten.

Eine starke Polizei ist für einen wehrhaften Rechtsstaat unverzichtbar. Doch ihre Stärke bemisst sich nicht allein an der Anzahl der Befugnisse, sondern an ihrer Einbettung in klare rechtliche Grenzen, wirksame parlamentarische Kontrolle und gesellschaftliche Akzeptanz. Gerade weil die hessische Polizei nun über besonders weitgehende Instrumente verfügt, wird die Frage nach Transparenz, Evaluation und Rechenschaftspflicht umso dringlicher.

Fazit

Die hessische Polizeirechtsreform markiert einen deutlichen sicherheitspolitischen Kurs: mehr Prävention, mehr Technik, mehr Eingriffsmöglichkeiten. Dass diese Instrumente genutzt werden und operative Erfolge zeigen, ist unbestreitbar. Ob sie Hessen nachhaltig sicherer machen, lässt sich jedoch nicht allein an Zahlen, Einzelfällen oder Anwendungsstatistiken messen. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, den Machtzuwachs der Polizei dauerhaft mit rechtsstaatlicher Kontrolle, gesellschaftlichem Vertrauen und einer klaren Trennung zwischen Sicherheitspolitik und sozialer Ordnungspolitik zu verbinden.

Sicherheit ist, wie der Innenminister zu Recht feststellt, eine Daueraufgabe. Gerade deshalb darf sie nicht nur als Frage der Befugnisse verstanden werden, sondern als Balanceakt zwischen Schutz und Freiheit – ein Balanceakt, den vor allem die Polizei täglich praktisch austragen muss.

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