Autor: Johannes Goldbach, Sales Director bei Keyfactor
Das heutige digitale Zeitalter erfordert einen konsequenten Fokus auf Cybersicherheit, und die EU-Richtlinie über Netz- und Informationssysteme, NIS2, bietet einen entscheidenden Rahmen für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und anderer essentieller Organisationen und Dienste. Während sich Organisationen auf die Umsetzung von NIS2 bis zum September 2024 vorbereiten, ist klar, dass die Richtlinien eine Weiterentwicklung der Herausforderungen und Erfahrungen von NIS1 darstellen. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, die Ausweitung des Geltungsbereichs auf ein breiteres Spektrum von Organisationen und der Fokus auf eine ausgewogene Durchsetzungsstrategie – ähnlich der DSGVO – zeigen das Engagement innerhalb Europas für eine umfassende Verbesserung der Cybersicherheit.
Die Auswirkungen von NIS2 erstrecken sich dabei auf eine erweiterte Anzahl von Sektoren, wobei Organisationen in „wesentliche“ und „wichtige“ eingeteilt werden. Ein weiterer Faktor ist, dass nun auch die Lieferkette innerhalb der kritischen Infrastruktur eine Rolle spielt. Konkret bedeutet das: Unternehmen, die Komponenten liefern, welche in kritischer Infrastruktur eingesetzt werden, sind genauso von der Richtline und den damit verbundenen Maßnahmen betroffen wie KRITIS-Betreiber. Viele Unternehmen müssen von der Notwendigkeit einer Erhöhung ihres Cybersicherheitsbudgets ausgehen, daher ist Proaktivität beim Planen und Budgetieren essentiell.
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