Europol: Elektronische Beweise werden zum Engpass der Strafverfolgung

August 27, 2026

Nachrichten, E-Mails, IP-Adressen oder Daten von Kryptobörsen sind aus modernen Ermittlungen kaum noch wegzudenken. Doch gerade wenn solche Informationen über Grenzen hinweg angefordert werden müssen, stoßen Polizei und Justiz weiterhin auf erhebliche rechtliche und technische Hürden. Der neue SIRIUS Electronic Evidence Situation Report von Europol und Eurojust zeigt, wie stark der Bedarf inzwischen gestiegen ist – und warum Europas neues e-Evidence-Regelwerk nun einem entscheidenden Praxistest gegenübersteht.

Elektronische Beweise entwickeln sich zu einer der zentralen Ressourcen moderner Strafverfolgung. Kommunikationsdaten, E-Mails, Nachrichten aus Apps, Verbindungsprotokolle oder Informationen über Nutzerkonten können entscheidend sein, um Täter zu identifizieren, Netzwerke nachzuvollziehen oder Geldströme zu verfolgen. Das Problem: Die Daten befinden sich häufig nicht dort, wo die Ermittlungen geführt werden. Server können über mehrere Staaten verteilt sein, der Standort der Informationen kann unbekannt sein und der zuständige Dienstanbieter wiederum seinen Sitz in einem anderen Land haben.

Wie groß die Bedeutung mittlerweile ist, zeigt der am 27. August veröffentlichte SIRIUS Electronic Evidence Situation Report 2025 von Europol und Eurojust. Mehr als die Hälfte aller strafrechtlichen Ermittlungen umfasst demnach inzwischen eine Anfrage nach grenzüberschreitendem Zugang zu elektronischen Beweismitteln. Im Vergleich zu 2018 hat sich die Zahl der Datenanfragen sogar auf das 3,5-Fache erhöht. Gleichzeitig nimmt auch die Zahl besonders zeitkritischer Notfallanfragen zu.

Die Entwicklung fügt sich in ein noch größeres Bild ein. Nach Angaben der EU sind elektronische Beweise grundsätzlich bei einem erheblichen Teil strafrechtlicher Ermittlungen relevant. Die Herausforderung liegt deshalb zunehmend weniger darin, ob digitale Spuren existieren, sondern ob Ermittlungsbehörden sie rechtzeitig und rechtskonform sichern können. Digitale Informationen lassen sich verändern oder löschen, während klassische internationale Rechtshilfeverfahren mitunter wesentlich länger dauern.

Mehr Anfragen treffen auf fragmentierte Verfahren

Genau an dieser Schnittstelle identifiziert der SIRIUS-Bericht eines der größten Probleme. Ermittlungs- und Justizbehörden bewegen sich weiterhin in einem komplexen Geflecht unterschiedlicher nationaler Rechtsvorschriften, Kooperationsmechanismen und Prozesse der privaten Diensteanbieter. Einheitliche Fristen dafür, wie lange Daten aufbewahrt oder wie schnell rechtmäßige Anfragen beantwortet werden müssen, existieren bislang nicht in allen Bereichen.

Für Ermittler kann das praktische Folgen haben. Justizbehörden beschreiben bestehende Kooperationsmechanismen laut Europol und Eurojust vielfach als langsam und verfahrensintensiv. Im ungünstigsten Fall führt die Verzögerung dazu, dass relevante Daten nicht mehr vorhanden sind, bevor die zuständige Stelle darauf zugreifen kann. Der Bericht verweist deshalb ausdrücklich auf die Gefahr, dass kritische elektronische Beweismittel verloren gehen können.

Hinzu kommt ein grundsätzliches europäisches Problem: Bislang fehlt ein EU-weit einheitliches System zur Vorrats- beziehungsweise Aufbewahrung relevanter Daten. Damit können sich Ermittler je nach Staat und Anbieter mit unterschiedlichen Voraussetzungen konfrontiert sehen. Gerade bei schnelllebigen digitalen Spuren wird Zeit dadurch selbst zu einem Ermittlungsfaktor.

Kryptobörsen rücken ins Zentrum der Ermittlungen

Besonders aufschlussreich ist, welche Unternehmen inzwischen mit Behördenanfragen konfrontiert werden. Neben klassischen sozialen Netzwerken, Kommunikationsdiensten und Plattformbetreibern haben sich Kryptowährungsbörsen inzwischen unter den drei am häufigsten angefragten Arten von Diensteanbietern etabliert.

Damit spiegelt die Statistik eine grundlegende Veränderung der Kriminalitätsbekämpfung wider. Digitale Vermögenswerte spielen nicht nur bei klassischer Cyberkriminalität eine Rolle. Kryptowährungen können bei Geldwäsche, Betrug, Ransomware, illegalen Handelsgeschäften und anderen Formen organisierter Kriminalität relevant werden. Für Ermittlungsbehörden bedeutet das, dass neben Kommunikations- und Verbindungsdaten zunehmend auch Informationen über digitale Finanztransaktionen und Nutzerkonten benötigt werden.

SIRIUS hat auf diese Entwicklung bereits reagiert. Die Plattform stellt den angeschlossenen Behörden unter anderem Kontaktinformationen zu mehr als 1.000 Diensteanbietern einschließlich Kryptowährungsbörsen zur Verfügung und bietet Leitfäden, Schulungen und Möglichkeiten zum fachlichen Austausch. Zugang haben Strafverfolgungs- und Justizbehörden der EU sowie zahlreiche kooperierende Drittstaaten.

Europas neues e-Evidence-Regelwerk tritt in die Praxisphase

Die Europäische Union versucht die bislang fragmentierten Verfahren mit ihrem e-Evidence-Paket grundlegend zu verändern. Zentral ist die Verordnung (EU) 2023/1543, die seit dem 18. August 2026 Anwendung findet. Sie schafft mit der Europäischen Herausgabeanordnung und der Europäischen Sicherungsanordnung zwei neue Instrumente für elektronische Beweise in grenzüberschreitenden Strafverfahren.

Eine zuständige Behörde eines Mitgliedstaates kann damit unter bestimmten Voraussetzungen einen Diensteanbieter, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen oder dort rechtlich vertreten ist, unmittelbar zur Herausgabe oder Sicherung elektronischer Beweise verpflichten. Entscheidend ist dabei, dass die Regelung grundsätzlich unabhängig davon greift, an welchem Ort die Daten physisch gespeichert sind. Damit soll eines der zentralen Probleme der bisherigen Ermittlungsrealität entschärft werden: Die technische Architektur der Cloud soll nicht länger darüber entscheiden, wie aufwendig der rechtliche Zugang zu einer digitalen Spur ist.

Das Regelwerk soll zugleich Rechtssicherheit für Diensteanbieter schaffen. Die EU will die Zusammenarbeit stärker standardisieren und weniger davon abhängig machen, welche freiwilligen Verfahren einzelne Unternehmen bislang für Behördenanfragen angeboten haben. Begleitet wird die Verordnung durch die Richtlinie (EU) 2023/1544, die unter anderem Regelungen für benannte Niederlassungen und rechtliche Vertreter von Diensteanbietern vorsieht.

Die neue Architektur beinhaltet dabei auch Schutzmechanismen. Betroffene besitzen Informations- und Rechtsschutzmöglichkeiten, und die Kommunikation zwischen Behörden und Diensteanbietern soll über ein sicheres dezentrales IT-System abgewickelt werden. Das Ziel ist deshalb nicht lediglich ein schnellerer Zugriff, sondern ein harmonisierteres Verfahren, das Strafverfolgung und Grundrechtsschutz miteinander verbindet.

Ausgerechnet bei den Ermittlern fehlt noch Wissen

Der neue Rechtsrahmen löst jedoch nicht automatisch die operativen Probleme. Einer der auffälligsten Befunde des SIRIUS-Berichts betrifft deshalb die Behörden selbst: Europol und Eurojust sehen weiterhin einen erheblichen Schulungsbedarf hinsichtlich des neuen europäischen e-Evidence-Regelwerks.

Schon frühere SIRIUS-Erhebungen hatten auf deutliche Wissenslücken hingewiesen. Für die Praxis ist das entscheidend, denn neue rechtliche Instrumente entfalten nur dann Wirkung, wenn Ermittler, Staatsanwälte und Richter wissen, wann sie eingesetzt werden können, welche Datenkategorien betroffen sind und welche formalen Anforderungen erfüllt werden müssen.

Der Start der neuen europäischen Regeln ist damit nicht das Ende der Reform, sondern der Beginn ihrer operativen Bewährungsprobe. Gerade weil die Zahl der Anfragen weiter steigt, können Unsicherheiten bei Verfahren und Zuständigkeiten unmittelbar zu Verzögerungen führen.

Auch die Diensteanbieter geraten unter Druck

Die steigende Nachfrage stellt allerdings nicht nur Behörden vor Herausforderungen. Auch Technologieunternehmen müssen immer größere Mengen rechtlicher Anfragen bearbeiten. Besonders Notfallersuchen belasten nach Einschätzung des SIRIUS-Berichts die spezialisierten Law Enforcement Response Teams der Anbieter.

Gleichzeitig verlangt das neue EU-Regelwerk Anpassungen interner Verfahren und IT-Systeme. Unternehmen müssen Anfragen zuverlässig empfangen, rechtlich prüfen, Daten sichern und innerhalb der vorgesehenen Prozesse reagieren können. Aus Sicht von Europol und Eurojust sollten Anbieter deshalb frühzeitig mit dem SIRIUS-Projekt zusammenarbeiten und ihre Systeme auf die neuen Anforderungen vorbereiten.

Damit wird elektronische Beweissicherung zunehmend auch zu einer Frage belastbarer öffentlich-privater Sicherheitsstrukturen. Ermittlungsbehörden sind bei digitalen Straftaten regelmäßig auf Daten angewiesen, die nicht beim Staat, sondern bei Telekommunikationsunternehmen, Plattformbetreibern, Cloud-Anbietern, Internetdiensten oder Kryptobörsen gespeichert werden. Geschwindigkeit und Qualität der Strafverfolgung hängen deshalb immer stärker davon ab, wie gut staatliche und private Akteure technisch und organisatorisch miteinander arbeiten.

Der Wettlauf um die digitale Spur

Der SIRIUS-Bericht macht damit einen strukturellen Wandel der Strafverfolgung sichtbar. Je stärker Kommunikation, Finanztransaktionen und wirtschaftliche Aktivitäten digitalisiert werden, desto häufiger liegt auch das entscheidende Beweismittel in digitaler Form vor. Gleichzeitig ist gerade diese Form von Beweisen besonders flüchtig und häufig grenzüberschreitend verteilt.

Europas e-Evidence-Regeln sollen diese Lücke nun verkleinern. Doch die neue Rechtsgrundlage allein wird nicht ausreichen. Behörden benötigen geschultes Personal, Diensteanbieter leistungsfähige Prozesse und beide Seiten interoperable technische Systeme. Gleichzeitig bleibt die Frage der Datenaufbewahrung politisch und rechtlich ungelöst.

Damit verschiebt sich auch der Maßstab erfolgreicher digitaler Ermittlungen. Entscheidend ist nicht mehr allein, ob eine Behörde weiß, welche elektronische Information sie benötigt, sondern ob sie diese sichern kann, bevor sie verschwindet. Bei einer Zahl von Datenanfragen, die inzwischen dreieinhalbmal so hoch liegt wie 2018, wird genau diese Fähigkeit zu einem zentralen Faktor europäischer Strafverfolgung.

Related Articles

Kommentar: Die Jacke ist kein Datenschutzkonzept

Gesichtserkennung verlässt den Kontrollraum und rückt näher an den Alltag. Wenn Kameras, KI und biometrische Identifikation künftig in gewöhnlich aussehenden Brillen zusammenkommen, verändert sich nicht nur die Überwachungstechnik, sondern auch das Verhältnis zwischen...

Share This