Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) gehören zu den zentralen Nachweisen im Arbeitsleben. Sie begründen den Anspruch auf Entgeltfortzahlung und dienen Arbeitgebern als Nachweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Doch was geschieht, wenn eine Krankschreibung ohne ausreichende medizinische Grundlage erfolgt oder bewusst missbräuchlich verwendet wird? Die strafrechtlichen Folgen können erheblich sein – und betreffen nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Ärzte sowie Beamte. Darauf weisen der Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala und der Versicherungsmathematiker Dipl.-Math. Peter A. Schramm in einem Fachbeitrag hin. Die nachfolgenden Ausführungen geben die dort vertretenen Rechtsauffassungen wieder.
Arbeitsunfähigkeit erfordert eine individuelle Prüfung
Nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, wenn eine Erkrankung die konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit unmöglich macht oder deren Fortsetzung eine Verschlimmerung des Gesundheitszustands erwarten lässt. Maßgeblich ist dabei nicht allein die Diagnose, sondern die individuelle Tätigkeit des Beschäftigten.
Ärztinnen und Ärzte sind deshalb verpflichtet, die konkreten Anforderungen des Arbeitsplatzes in ihre Beurteilung einzubeziehen. Eine pauschale oder ausschließlich auf den Angaben des Patienten beruhende Krankschreibung kann nach Auffassung der Autoren rechtliche Risiken begründen.
Strafrechtliche Verantwortung für Ärzte
Das Strafgesetzbuch sieht mit § 278 StGB einen eigenen Straftatbestand für das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse vor. Wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wissentlich falsch ausgestellt, drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
Je nach Sachverhalt können darüber hinaus weitere Straftatbestände hinzukommen, etwa eine Beihilfe zum Betrug, sofern durch die unrichtige Bescheinigung Vermögensschäden entstehen. Zusätzlich können berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zu Maßnahmen der zuständigen Ärztekammern folgen.
Im Zusammenhang mit der politischen Diskussion über strengere Vorgaben bei Krankschreibungen sehen die Autoren eine steigende Verantwortung für Ärzte. Sollten persönliche Untersuchungen künftig häufiger vorgeschrieben und Ausnahmen eingeschränkt werden, könnten sich die Anforderungen an die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiter erhöhen.
Arbeitnehmer riskieren ebenfalls Strafverfahren
Auch Beschäftigte können sich strafbar machen, wenn sie eine bewusst unrichtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gegenüber ihrem Arbeitgeber verwenden, um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu erhalten. In Betracht kommen insbesondere Betrug gemäß § 263 StGB sowie der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 270 StGB.
Nach Auffassung der Autoren beschränkt sich die strafrechtliche Bewertung nicht ausschließlich auf Fälle, in denen der Arbeitnehmer den Arzt bewusst täuscht. Auch wenn Beschäftigten bekannt ist, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne die erforderliche medizinische Prüfung bescheinigt wurde, können strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Arbeitsrecht und Strafrecht greifen ineinander
In der Praxis stehen bislang meist arbeitsrechtliche Sanktionen wie Abmahnungen oder verhaltensbedingte Kündigungen im Vordergrund. Strafanzeigen wegen missbräuchlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bleiben dagegen vergleichsweise selten.
Die Autoren vertreten die Auffassung, dass die bestehenden strafrechtlichen Vorschriften bereits heute eine konsequentere Verfolgung ermöglichen. Arbeitgeber und Versicherungsunternehmen könnten bei entsprechendem Verdacht Strafanzeige gegen Arbeitnehmer oder ausstellende Ärzte erstatten. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könne eine präventive Wirkung entfalten und das Bewusstsein für die strafrechtlichen Risiken schärfen.
Beamte tragen ein besonders hohes Risiko
Für Beamte können unrichtige Krankmeldungen besonders weitreichende Folgen haben. Neben möglichen strafrechtlichen Ermittlungen drohen disziplinarrechtliche Maßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Mit einer Entfernung aus dem Dienst können erhebliche versorgungsrechtliche Konsequenzen verbunden sein. Wird wegen bestimmter Straftaten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verhängt, kann das Beamtenverhältnis zudem kraft Gesetzes enden. Nach Darstellung der Autoren verlieren Betroffene damit nicht nur ihren Beamtenstatus, sondern regelmäßig auch ihre Pensionsansprüche.
Politische Reformdebatte
Unabhängig von der geltenden Rechtslage wird derzeit über eine Reform der Krankschreibung diskutiert. Im politischen Raum stehen unter anderem eine verpflichtende persönliche ärztliche Untersuchung ab dem ersten Krankheitstag sowie Einschränkungen der telefonischen Krankschreibung zur Debatte.
Nach Einschätzung der Autoren könnten entsprechende Änderungen dazu beitragen, missbräuchliche Krankschreibungen stärker einzudämmen. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass die strafrechtlichen Vorschriften der §§ 263, 270 und 278 StGB bereits nach geltendem Recht Anwendung finden und nicht von einer möglichen Reform abhängen.
Prävention als Aufgabe von Unternehmen
Für Unternehmen gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung. Neben arbeitsrechtlichen Maßnahmen rücken Compliance, Betrugsprävention und der sachgerechte Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stärker in den Fokus. Die Autoren sprechen sich dafür aus, Beschäftigte frühzeitig über mögliche strafrechtliche Folgen unrichtiger Krankschreibungen zu informieren. Auch Ärzte sollten Patienten nach ihrer Auffassung auf die rechtlichen Konsequenzen sogenannter Gefälligkeitsbescheinigungen hinweisen.
Fazit
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein bloßer Verwaltungsakt, sondern ein rechtlich bedeutsames Dokument mit erheblichen Konsequenzen für alle Beteiligten. Werden Krankschreibungen ohne ausreichende medizinische Grundlage ausgestellt oder bewusst missbräuchlich genutzt, können neben arbeitsrechtlichen Maßnahmen auch strafrechtliche Ermittlungen folgen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Reformdiskussion gewinnt das Thema zusätzlich an Bedeutung. Für Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Compliance-Abteilungen rückt damit die rechtssichere Handhabung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zunehmend in den Fokus. Gleichzeitig verdeutlichen die Ausführungen von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm, dass sowohl Ärzte als auch Arbeitnehmer die rechtlichen Anforderungen an eine Krankschreibung sorgfältig beachten sollten. Die im Beitrag dargestellten Bewertungen geben die Rechtsauffassung der Autoren wieder.


