Perimeter Protection: Drohnen – Gefahr aus der Luft

Januar 13, 2023

Flugdrohnen für den privaten und gewerblichen Gebrauch kann man inzwischen in jedem Baumarkt bekommen. Mit der breiten Zugänglichkeit und ihren immer leistungsfähigeren Kameras und Sensoren, stellen die unbemannten Fluggeräte eine zunehmende Gefahr für den Perimeterschutz dar.

Drohnen haben sich in den letzten Jahren zur elektronischen Massenware für jedermann entwickelt. Die technologische Entwicklung der Geräte geht dabei mit ungeahnter Geschwindigkeit voran und lässt sich mit den Entwicklungssprüngen bei Mobiltelefonen vergleichen. Unternehmen und Behörden in der Sicherheitsbranche machen sich die fliegenden Augen schon länger zunutze, um den Überblick bei der Sicherung von Geländen oder Veranstaltungen zu behalten. Bei der Überwachung von Freigeländen, Industriegebieten und kritischen Infrastrukturanlagen leisten sie unverzichtbare Dienste. Im Alarmfall liefern Drohnen binnen Minuten Videoaufnahmen und damit Informationen für den Geländeschutz.

Doch mit Preisen von 50 Euro aufwärts kann sich inzwischen jeder eine Drohne leisten – und damit auch Kriminelle. Sie erkennen Sicherheitslücken im Luftraum, spionieren mit den Kameras Firmengeheimnisse aus, schmuggeln Drogen über Grenzzäune oder Waffen und Werkzeuge in Gefängnisse. Auch das Abgreifen von Daten aus Firmennetzen ist mit ihnen möglich. Unternehmen und Organisationen sollten deshalb ihr individuelles Drohnenrisiko ermitteln, Schwachstellen im Sicherheitssystem identifizieren und Vorkehrungen treffen.

EU erkennt Sicherheitsrisiken

Zwischenfälle mit Drohnen häufen sich – darunter sind auch immer mehr kritische Situationen. So berichtete die Polizei Brandenburg im Mai 2022 davon, dass eine Drohne einem Passagierflugzeug gefährlich nahegekommen ist und den Anflug auf den Hauptstadtflughafen BER behindert hat. Wenige Monate zuvor verfehlte ein Quadrocopter eine Boeing 737 mit 189 Passagieren an Bord nur um wenige Meter. Abgesehen von der Gefährdung des Flugverkehrs sind Vorfälle, bei denen sich Bewohner von den fliegenden Kameras ausspioniert fühlen, inzwischen alltäglich.

Die EU hat das wachsende Sicherheitsrisiko erkannt und 2021 eine Regelung eingeführt, die das Betreiben von Drohnen auf ein rechtliches Fundament stellt. So müssen Drohnen über 250 Gramm registriert werden und die Betreiber müssen bestimmte Vorgaben einhalten. Eine Remote-ID fungiert dabei als digitaler Ausweis und erkennbare Registrierung. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kriminelle eine registrierte Drohne verwenden, ist allerdings eher gering.

Bei einer Drohne handelt es sich im Wesentlichen um einen fliegenden Computer. Und genau wie diese können sie auch für Cyberattacken eingesetzt werden, um beispielsweise Daten abzugreifen. Wer Drohnen zum Perimeterschutz verwendet, sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass mit ihnen ein angreifbares Ziel durch die Lüfte schwebt. Auch das einschmuggeln von Malware über die oft schlecht geschützte Drohnensoftware ist denkbar. Drohnen im Dienste der eigenen Sicherheitsabteilung sollten deshalb unbedingt von der IT-Abteilung geprüft und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen ausgestattet werden.

Passive Abwehr als einzige Wahl?

Abwehrmaßnahmen begrenzen sich meist auf bauliche oder technische Möglichkeiten, die das Überfliegen erschweren oder unbefugte Drohen erkennen sollen. Dazu gehören Installationen, aber auch Detektionsgeräte. In der Umgebung von Gefängnissen verhindern beispielsweise Netze das Eindringen in den Luftraum des Geländes. Sichtschutze wiederum verbergen sensible Bereiche auf dem Unternehmensgelände. Sogar Raubvögel wurden schon als Drohnenabwehr in Betracht gezogen: Die Polizei in den Niederlanden testete den Einsatz von Adlern, um Drohnen einzufangen. Nach einer Testphase mussten die Behörden aber feststellen, dass die Ausbildung und Effizienz der Vögel doch komplizierter und teurer war als erwartet. Das Programm wurde deshalb eingestellt.

Inzwischen stehen ausgereifte Systeme zur Verfügung, mit denen sich Drohnen detektieren und abwehren lassen. Viele der angebotenen Lösungen zur aktiven Drohnenabwehr sind in Deutschland aber nicht zugelassen. So ist die Verwendung von Störsendern, das sogenannte Jamming oder Spoofing, hierzulande behördlichen und militärischen Sicherheitseinrichtungen vorbehalten.

Passive Abwehrmaßnahmen, mit denen sich Unternehmen schützen können, reichen von der Radar- und Kameradetektion bis hin zur RF-3D-Detektion mit Hochfrequenzdetektoren. Diese und weitere Lösungen zur Drohnenabwehr präsentiert die Branche 2023 auf der Perimeter Protection in Nürnberg. Die Messe legt den Fokus auf die Sicherheit von Freigeländen und Außenanlagen und integriert die Plattform U.T.SEC, die sich auf die technischen, rechtlichen und praxisnahen Möglichkeiten zum Einsatz und zur Abwehr von Drohnen und anderen unbemannten Technologien konzentriert.

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