Der AI Act braucht mehr als ein Gesetz – er braucht einen funktionierenden Vollzug
Mit dem Beschluss des Durchführungsgesetzes zum europäischen AI Act hat Deutschland einen wichtigen Schritt vollzogen. Nach Monaten der Unsicherheit erhalten Unternehmen, die Künstliche Intelligenz entwickeln oder einsetzen, endlich mehr Klarheit darüber, welche Behörden künftig für Aufsicht, Umsetzung und Unterstützung zuständig sein werden.
Die Entscheidung, die Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungsstelle zu etablieren, ist dabei grundsätzlich nachvollziehbar. Die Behörde verfügt bereits über umfangreiche Erfahrungen in der Regulierung digitaler Infrastrukturen und übernimmt zunehmend Aufgaben an der Schnittstelle zwischen Technologie, Marktaufsicht und Digitalisierung. Angesichts der komplexen Zuständigkeitsstrukturen in Deutschland erscheint dieser Ansatz pragmatisch.
Doch der eigentliche Test beginnt erst jetzt.
Der europäische AI Act verfolgt ein ambitioniertes Ziel: einheitliche Regeln für den Einsatz Künstlicher Intelligenz innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Unternehmen sollen sich darauf verlassen können, dass vergleichbare Anforderungen, Bewertungsmaßstäbe und Aufsichtsmechanismen unabhängig vom jeweiligen Standort gelten. Genau diese Harmonisierung gilt als eine der zentralen Voraussetzungen, damit Europa im globalen KI-Wettbewerb nicht durch regulatorische Fragmentierung an Wettbewerbsfähigkeit verliert.
Die deutsche Verwaltungsrealität könnte diesem Anspruch jedoch entgegenstehen.
Die Sorge des Bitkom vor einem föderalen Flickenteppich ist keineswegs unbegründet. Gerade bei KI-Anwendungen im öffentlichen Sektor der Länder drohen unterschiedliche Auslegungen, abweichende Prüfmaßstäbe und variierende Vollzugspraxen. Die Folge wären nicht nur zusätzliche bürokratische Belastungen. Unternehmen müssten sich möglicherweise auf unterschiedliche Anforderungen in einzelnen Bundesländern einstellen – ein Zustand, der dem europäischen Harmonisierungsanspruch fundamental widersprechen würde.
Die Herausforderung ist dabei nicht rein juristischer Natur. Künstliche Intelligenz entwickelt sich in einer Geschwindigkeit, die klassische Regulierungsprozesse häufig überfordert. Unterschiedliche Interpretationen regulatorischer Vorgaben würden Innovationszyklen zusätzlich verlangsamen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen könnten dadurch in eine Situation geraten, in der Rechtsunsicherheit und Compliance-Aufwand zu erheblichen Markteintrittsbarrieren werden.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Künstliche Intelligenz macht nicht an Verwaltungsgrenzen halt. KI-Anwendungen werden zunehmend cloudbasiert entwickelt, trainiert und eingesetzt. Datenströme, Plattformen und Geschäftsmodelle operieren grenzüberschreitend und hochgradig vernetzt. Eine fragmentierte nationale Aufsicht erscheint vor diesem Hintergrund nur begrenzt zeitgemäß.
Gerade deshalb kommt der Bundesnetzagentur eine Schlüsselrolle zu. Ihre Aufgabe darf sich nicht auf eine koordinierende Moderatorenfunktion beschränken. Wenn Deutschland tatsächlich eine konsistente Umsetzung des AI Acts erreichen will, benötigt die Behörde ausreichende Kompetenzen, um verbindliche Leitlinien zu etablieren und eine einheitliche Anwendung der Vorschriften sicherzustellen.
Gleichzeitig sollte die Diskussion nicht ausschließlich auf Zuständigkeitsfragen reduziert werden. Der AI Act wird seinen Erfolg letztlich nicht daran messen lassen müssen, wie viele Aufsichtsstrukturen geschaffen werden, sondern ob er Innovation und Sicherheit gleichermaßen ermöglicht. Zu restriktive oder uneinheitlich angewandte Regeln könnten genau jene Entwicklungen ausbremsen, die Europa im internationalen Wettbewerb dringend benötigt.
Deutschland steht damit exemplarisch vor einem grundlegenden Dilemma moderner Technologiepolitik: Einerseits braucht Künstliche Intelligenz klare Regeln, Transparenz und Vertrauen. Andererseits dürfen Regulierung und Vollzug nicht selbst zu einem Innovationshemmnis werden.
Der Bundestagsbeschluss schafft die institutionelle Grundlage. Ob daraus tatsächlich ein funktionierender und innovationsfreundlicher Ordnungsrahmen entsteht, wird jedoch maßgeblich davon abhängen, ob Bund und Länder bereit sind, die Idee einer gemeinsamen KI-Governance konsequent umzusetzen. Andernfalls droht ausgerechnet bei einer Technologie, die von Vernetzung und Skalierung lebt, eine Regulierung, die in 16 unterschiedlichen Interpretationen endet – und damit das Gegenteil dessen erreicht, was der europäische AI Act eigentlich bezweckt.

