Von Martin Weber, Berater Rechenzentren bei Prior1
Wie EU-Taxonomie, Energieeffizienzregeln und internationale Best Practices nachhaltige Rechenzentren zum strategischen Standortfaktor machen
Die EU hat den Kreis der Unternehmen mit Nachhaltigkeitsberichtspflichten deutlich verkleinert. Für Betreiber und Investoren von Rechenzentren bedeutet das jedoch keine regulatorische Entwarnung: Taxonomiekriterien, Energieeffizienzrecht und Nachweispflichten folgen unterschiedlichen Logiken und greifen teilweise unabhängig voneinander. Rechenzentrumsbetreiber sollten daher grundsätzlich prüfen, welche Anforderungen daraus für ihren Betrieb relevant sind. Besonders wichtig wird diese Klärung, wenn Neubau-, Refit- oder Erweiterungsprojekte anstehen, weil dann Standort, Kühlung, Stromversorgung, Abwärmenutzung, Messkonzept, Betrieb und Dokumentation frühzeitig richtig aufgesetzt werden müssen.
Der steigende Strombedarf rückt Rechenzentren zunehmend in den Fokus der Energie- und Nachhaltigkeitspolitik. Nach Berechnungen der Internationalen Energieagentur verbrauchten sie weltweit im Jahr 2024 rund 415 Terawattstunden Strom. Das entsprach etwa 1,5 Prozent des globalen Stromverbrauchs [1]. Bis 2030 könnte sich dieser Bedarf im Basisszenario auf rund 945 Terawattstunden mehr als verdoppeln. Wie stark der Verbrauch tatsächlich steigt, hängt nach Einschätzung der IEA insbesondere vom Ausbau Künstlicher Intelligenz, von Effizienzfortschritten bei den Systemen und von den verfügbaren Kapazitäten der Energiesysteme ab. Auch in Deutschland wächst die Rechenzentrumsinfrastruktur. Die Studie „Rechenzentren in Deutschland: Update 2025“ von Bitkom und Borderstep Institut bezifferte die IT-Anschlussleistung von Rechenzentren und kleineren IT-Installationen für 2025 auf insgesamt 2.980 Megawatt. Gegenüber dem Jahr davor entspricht das einem Zuwachs von 250 Megawatt bzw. neun Prozent [2]
Mit dem Ausbau steigen zugleich die Anforderungen an Energieeffizienz, Transparenz und ökologische Bewertung von Rechenzentren. Der regulatorische Rahmen ist jedoch nicht einheitlich: EU-Taxonomie, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Energieeffizienzrecht verfolgen unterschiedliche Ziele, richten sich an unterschiedliche Adressaten und verwenden eigene Schwellenwerte. Für Betreiber und Investoren ist es daher entscheidend, diese Instrumente klar voneinander abzugrenzen.
Drei EU-Regelwerke mit unterschiedlichen Funktionen
Die EU-Taxonomie legt fest, unter welchen Bedingungen eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig gilt. Sie ist ein Klassifikationssystem und begründet für sich genommen weder ein Verbot noch eine Betriebspflicht. Damit eine Tätigkeit als taxonomiekonform gilt, muss sie wesentlich zu mindestens einem der sechs EU-Umweltziele beitragen, darf die übrigen Ziele nicht erheblich beeinträchtigen und muss soziale Mindestschutzvorschriften einhalten. Hinzu kommen die technischen Bewertungskriterien für die jeweilige Tätigkeit [3]. Taxonomiekonformität bezieht sich auf konkrete Wirtschaftstätigkeiten, nicht pauschal auf ganze Unternehmen. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen taxonomiefähig und taxonomiekonform: Taxonomiefähig ist eine Tätigkeit, wenn sie grundsätzlich im Katalog der EU-Taxonomie beschrieben ist. Taxonomiekonform ist sie erst, wenn sie auch die konkreten technischen Bewertungskriterien erfüllt. Für Rechenzentren bedeutet das: Die Tätigkeit fällt grundsätzlich unter Aktivität 8.1, als ökologisch nachhaltig gilt sie aber nur, wenn die entsprechenden Anforderungen erfüllt werden.
Davon zu unterscheiden ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie regelt, welche Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen müssen. Mit der Richtlinie (EU) 2026/470 wurde der Kreis der direkt berichtspflichtigen Unternehmen deutlich verkleinert. Grundsätzlich erfasst werden künftig Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen noch in nationales Recht umsetzen.[4]
Eine dritte Ebene bilden die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) und ihre Umsetzung. Hier stehen nicht ausschließlich Unternehmen und öffentliche Einrichtungen als Ganzes im Mittelpunkt, sondern auch einzelne Anlagen und deren Energiekennzahlen. Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 erfasst Rechenzentren ab einem Leistungsbedarf für die Informationstechnik von mindestens 500 Kilowatt. In der deutschen Umsetzung wird hierfür auf die Nennanschlussleistung der Informationstechnik abgestellt. Diese ist in der Praxis als die Leistung zu verstehen, für welche die USV-Anlagen, die den Whitespace im Rechenzentrum versorgen, maximal ausgelegt sind. Zu melden sind unter anderem Kennzahlen zu Energieverbrauch, Wasser und Abwärmenutzung [5]. In Deutschland erfolgt die Meldung über das Energieeffizienzregister für Rechenzentren. Die dort gemeldeten Werte werden an die europäische Datenbank weitergeleitet. RZ-Betreiber in Deutschland berichten daher nicht direkt an die EU.
Was Taxonomiekonformität technisch verlangt
Für Rechenzentren ist insbesondere die Aktivität 8.1 „Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten“ der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 relevant. Wer Taxonomiekonformität anstrebt oder für Finanzierung, Berichtspflichten oder Kundenanforderungen nachweisen muss, muss deshalb früh auf die technischen Bewertungskriterien achten.
Für einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz müssen alle relevanten „Expected Practices“ der jeweils aktuellen Fassung des Europäischen Code of Conduct für Energieeffizienz in Rechenzentren oder der Norm CLC/TR 50600-99-1 umgesetzt werden. Die Umsetzung ist durch einen unabhängigen Dritten zu verifizieren und mindestens alle drei Jahre erneut zu prüfen [6]. Ist eine erwartete Praxis aus technischen, logistischen oder planerischen Gründen nicht anwendbar, muss dies begründet werden. Gleichwertige Alternativen sind möglich, wenn sie vergleichbare Energieeinsparungen erzielen.
Auch die Kältemittelwahl ist ausdrücklich geregelt: Das Treibhauspotenzial (Global Warming Potential, GWP) der im Kühlsystem eingesetzten Kältemittel darf höchstens 675 betragen [6]. Hinzu kommen die sogenannten DNSH-Anforderungen. DNSH steht für „Do No Significant Harm“ und bedeutet, dass eine Tätigkeit zwar zu einem Umweltziel beitragen kann, dabei aber die anderen Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen darf. Für Rechenzentren betrifft das unter anderem eine physische Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung, Anforderungen an Wasserqualität und Wasserknappheit sowie Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft. Für Planung und Betrieb bedeutet das: Energieeffizienz, Kühlung, Kältemittel, Wasserbedarf, Abfallmanagement, Wiederverwendung und Recycling müssen frühzeitig mitgedacht und dokumentierbar gemacht werden. [6]
Weniger CSRD ändert die technischen Anforderungen nicht
Die Verkleinerung des CSRD-Anwendungsbereichs ändert nichts daran, dass Taxonomiekriterien und anlagenbezogene Energie- und Datenpflichten weiterhin relevant sein können. Auch ein Betreiber, der selbst keine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD erstellen muss, kann ein Rechenzentrum betreiben, das unter Meldepflichten fällt oder dessen Effizienz- und Nachhaltigkeitsdaten von Banken, Investoren, Konzernkunden oder öffentlichen Auftraggebern abgefragt werden.
Entscheidend ist deshalb nicht nur die Frage, ob ein Unternehmen selbst berichtspflichtig ist. Für Rechenzentrumsbetreiber wird ebenso wichtig, ob ihr Standort, ihre technischen Kennzahlen und ihre Nachweise künftig belastbar, vergleichbar und prüffähig sind.
Was das für Betrieb, Neubau und Refit bedeutet
Für Rechenzentrumsbetreiber wird Nachhaltigkeit damit zunehmend zu einer technischen Planungs- und Betriebsaufgabe. Entscheidend ist nicht nur, ob ein Unternehmen formal berichtspflichtig ist, sondern ob Effizienz, Energieflüsse, Kältemittel, Wasserbedarf, Abwärme, Klimarisiken und Dokumentation belastbar bewertet und nachgewiesen werden können.
Bei Neubau- und Erweiterungsprojekten sollten diese vielfältigen Anforderungen früh in Standortwahl, Versorgungskonzept, Kühlarchitektur, Messkonzept und Betriebsstrategie einfließen. Wer erst am Ende eines Projekts feststellt, dass bestimmte Energiekennzahlen, Zählerstrukturen oder Nachweise fehlen, kann diese häufig nur mit zusätzlichem Aufwand nachrüsten.
Bei Refit-Projekten ist das Vorgehen etwas anders. Hier geht es zunächst darum, den Bestand technisch transparent zu machen und zu analysieren: Welche IT-Lasten, Energieverbräuche und Lastgänge liegen vor? Wie effizient arbeiten Kälteerzeugung und -verteilung, Stromversorgung, USV und Betriebsführung? Welche Kältemittel werden eingesetzt? Gibt es Potenziale für höhere Vorlauftemperaturen, freie Kühlung, Einhausung, Abwärmenutzung oder ein granulareres Monitoring?
Gerade im Bestand zeigt sich häufig, dass Nachhaltigkeit nicht nur eine Frage einzelner Komponenten ist. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus technischer Auslegung, Betrieb, Messbarkeit und Dokumentation.
Für Prior1 bedeutet das: Regulatorische Anforderungen werden nicht isoliert betrachtet, sondern in technische Konzepte für Planung, Bau und Modernisierung übersetzt. Ziel ist es, Rechenzentren so aufzustellen, dass sie effizienter und zukunftsfähig betrieben, besser bewertet und für kommende Nachweis- und Effizienzanforderungen vorbereitet werden können.
Ausblick: Von Datenerhebung zu Vergleichbarkeit
Die Entwicklung zeigt zugleich, wohin sich der Markt bewegt: Rechenzentren werden nicht nur effizienter betrieben werden müssen, sondern auch vergleichbarer. Die Europäische Kommission wertet die gemeldeten Rechenzentrumsdaten aus und bereitet ein unionsweites Bewertungssystem vor. Auf dieser Grundlage können künftig weitere Anforderungen und mögliche Mindestleistungsstandards entstehen. Ein bereits geltendes Bewertungssystem mit Klassen von A bis G gibt es für Rechenzentren derzeit noch nicht. Die Europäische Kommission arbeitet jedoch aktuell an einem EU-weiten Rating- und Label-System, das auf den gemeldeten Rechenzentrumsdaten aufbauen und künftig die Vergleichbarkeit von Energieeffizienz, Wasserverbrauch, sauberer Energie und Abwärmenutzung erhöhen soll.
Auch in Deutschland bleibt der Rechtsrahmen in Bewegung: Das Bundeskabinett hat im Juni 2026 einen Entwurf zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Da sich die Novelle aktuell noch im parlamentarischen Verfahren befindet, sollten Betreiber nicht nur auf einzelne Schwellenwerte schauen, sondern ihre Rechenzentrumsinfrastruktur so aufstellen, dass Energiekennzahlen, Abwärmenutzung, Wasserbedarf, Kühlung und technische Nachweise dauerhaft belastbar dokumentiert werden können [8] [9].
Fazit: Nachhaltigkeit wird zur Betriebsdisziplin
Weniger Nachhaltigkeitsberichtspflichten bedeuten für Rechenzentren keine Entwarnung. EU-Taxonomie, Energieeffizienzrecht, Kundenanforderungen und künftige Bewertungsansätze erhöhen den Druck, technische Kennzahlen nicht nur nachvollziehbar zu erfassen, sondern die Rechenzentrumsinfrastruktur insgesamt kontinuierlich zu verbessern und zukunftsfähig auszurichten.
Nachhaltigkeit lässt sich dabei nicht nachträglich durch Berichte herstellen. Sie muss in Standortwahl, technische Architektur, Kühlkonzept, Stromversorgung, Abwärmenutzung, Messkonzept, Betrieb und Dokumentation mitgedacht und eingebaut werden. Hier liegt der entscheidende Hebel für Betreiber: Wer Effizienz, nachhaltige Energieversorgung, Kältemittel, Wasserbedarf, Klimarisiken, Abwärmepotenziale und Nachweisfähigkeit früh berücksichtigt, macht sein Rechenzentrum robuster, transparenter und zukunftsfähiger.
Prior1 unterstützt Betreiber, Bauherren und Investoren dabei, regulatorische Entwicklungen in technisch umsetzbare Lösungen für Planung, Bau, Erweiterung, Refit und Betrieb von Rechenzentren zu übersetzen. Ziel ist es, Rechenzentren so aufzustellen, dass sie effizient betrieben, besser bewertet und für kommende Nachweis- und Effizienzanforderungen vorbereitet werden können.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine fachliche Einordnung und stellt keine rechtliche Beratung dar. Konkrete Pflichten sollten im Einzelfall rechtlich geprüft werden.
Quellen
[1] https://www.iea.org/reports/energy-and-ai/energy-demand-from-ai
[2] https://www.bitkom.org/sites/main/files/2025-11/bitkom-studie-rechenzentren-in-deutschland-2025.pdf
[3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32020R0852
[4] https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2026/470/oj/deu
[5] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1364
[6] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02021R2139-20260101
[7] https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/energy-efficiency-targets-directive-and-rules/energy-efficiency-directive/energy-performance-data-centres_en
[8] https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/06/20260624-bundeskabinett-beschliesst-eeg.html
[9] https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-umsetzung-der-energieeffizienzrichtlinie/336643




