Sperren am Bahnsteig?

September 17, 2026

Vom Ticket-Gate zur Sicherheitsarchitektur: Was Deutschland von anderen Ländern lernen kann

Nur noch mit gültigem Fahrschein zum Gleis? Die Idee der Bahnsteigsperre ist in Deutschland zurück. Doch schon der internationale Vergleich zeigt, wie unscharf der Begriff ist. Großbritannien kontrolliert vor allem Fahrberechtigungen, Frankreich organisiert das Boarding, Japan trennt Zugangskontrolle und Bahnsteigschutz, China errichtet einen Sicherheitsperimeter mit Personen- und Gepäckkontrollen. Auch technisch reicht das Spektrum vom intelligenten Fare Gate bis zur synchronisierten Bahnsteigtür. Bevor Deutschland über Schranken entscheidet, wäre deshalb eine andere Frage zu beantworten: Was genau soll hinter ihnen sicherer werden?

Ein Bahnhof ist in Deutschland mehr als der Ort, an dem Züge halten. Große Stationen sind Verkehrsknoten, Einkaufspassagen, städtische Durchgänge und Umsteigepunkte zugleich. Wer zum Bahnsteig möchte, muss meist weder eine Schranke passieren noch einen Fahrschein vorzeigen. Dieses offene Prinzip ist über Jahrzehnte gewachsen – und steht nun wieder zur Diskussion.

Der Anlass dafür ist nicht nur ein Problem. Bahnhöfe müssen mit sehr unterschiedlichen Risiken umgehen: Gewalttaten gegen Reisende und Beschäftigte, Eigentumsdelikte und Taschendiebstahl, Personen im Gleisbereich, Fahrten ohne gültigen Fahrschein und die Frage, wie sich das Mitführen von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen begrenzen lässt. Hinzu kommen Vandalismus, unerwünschter Aufenthalt und die Sicherheit des Bahnpersonals.

Auch die Gewalt gegen Beschäftigte ist keine abstrakte Größe. DB Regio registrierte im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 989 Übergriffe auf Mitarbeitende, darunter 781 Fälle einfacher und 185 Fälle versuchter Körperverletzung. Dramatische Fälle, in denen Menschen in den Gleisbereich gestoßen werden, bleiben Einzelfälle, gehören aber ebenfalls zur Risikolage.

Politisch werden solche Risiken schnell unter dem Oberbegriff „mehr Sicherheit am Bahnhof“ zusammengefasst. Sicherheitstechnisch gehören sie jedoch nicht in dieselbe Kategorie. Eine Fahrkartenschleuse kann den Zugang auf berechtigte Nutzer begrenzen. Sie erkennt weder ein Messer noch eine Gewaltabsicht. Eine Bahnsteigtür kann verhindern oder erschweren, dass ein Mensch in den Gleisbereich gelangt, sagt aber nichts darüber aus, wer sich auf dem Bahnsteig befindet. Eine Personen- und Gepäckkontrolle wiederum kann gefährliche Gegenstände erkennen – verändert dafür jedoch den Charakter des Bahnhofs grundlegend. Genau darin liegt der Kern der Debatte.

Die Bahnsteigsperre ist politisch zurück

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger hat Mitte September 2026 vorgeschlagen, Zugangskontrollen an großen deutschen Bahnhöfen zu erproben. Gerade im Fernverkehr halte er es für sinnvoll, den Weg zum Bahnsteig stärker an eine gültige Fahrkarte zu binden. Zugleich verwies er darauf, dass sich Modelle aus anderen Ländern wegen der historisch gewachsenen deutschen Bahnhofsstrukturen nicht einfach übertragen ließen. Konkrete Pilotstandorte waren zum Zeitpunkt der Debatte nicht benannt.

Bemerkenswert ist der Wandel innerhalb weniger Monate. Noch im Februar hatte das Bundesverkehrsministerium ausdrücklich erklärt, mit möglichen Kontrollen auf Bahnsteigen seien zunächst stichprobenartige Fahrscheinkontrollen gemeint – gerade kein geschlossenes Zugangssystem. Ein Modell wie in anderen europäischen Staaten würde ein grundsätzlich anderes Bahnhofssystem mit entsprechenden Absperrungen erfordern.

Hessen hatte diese Frage bereits im März auf die Verkehrsministerkonferenz gebracht. Verkehrsminister Kaweh Mansoori forderte, bauliche Zugangssperren an großen Bahnhöfen zu prüfen; Zugang zu den Gleisen sollten grundsätzlich nur Personen mit gültigem Fahrschein erhalten. Das Land stellte den Vorschlag ausdrücklich in den Zusammenhang eines umfassenderen Sicherheitskonzeptes.

Auch die Verbände liegen auseinander. Der GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll fordert den Zugang zu Gleisen und Zügen ausschließlich mit gültigem Ticket und versteht Zugangskontrollen als einen Baustein neben mehr Personal, Kameratechnik und KI. PRO BAHN lehnt die Rückkehr zu Bahnsteigsperren dagegen ab. Der Verband argumentiert unter anderem, dass ein gültiger Fahrschein nichts über die Gefährlichkeit seines Besitzers aussage, und verweist auf kurze Umsteigezeiten, gemeinsam genutzte Bahnsteige sowie Begleitpersonen ohne eigene Reiseabsicht.

Auch die mediale Debatte spiegelt die Gegensätze. Kritiker verweisen auf mögliche Wartezeiten, hohe Umbaukosten und die begrenzte Schutzwirkung gegenüber Personen, die selbst über ein gültiges Ticket verfügen. Befürworter sehen Zugangssperren dagegen als mögliches Puzzleteil eines größeren Sicherheitskonzeptes. Damit ist die Sperre politisch zurück. Technisch allerdings ist die Diskussion weiter, als der aktuelle Vorstoß vermuten lässt.

Drei Sperren, drei Aufgaben

Unter dem Begriff Bahnsteigsperre werden mindestens drei verschiedene Systeme vermischt.

Ein Fare Gate prüft eine Berechtigung: Fahrschein, Smartcard, QR-Code, Smartphone oder anderes digitales Medium. Ist die Berechtigung gültig, öffnet sich das Gate. Moderne Sensorik kann zusätzlich erkennen, ob eine zweite Person unmittelbar folgt, jemand entgegen der vorgesehenen Richtung läuft oder mehrere Personen eine einzelne Freigabe nutzen.

Eine Platform Screen Door oder Bahnsteigbarriere befindet sich dagegen an der Bahnsteigkante. Sie trennt Reisende vom Gleis und öffnet sich abgestimmt auf den haltenden Zug. Ihr Schutzziel ist nicht die Fahrkartenkontrolle, sondern die physische Sicherung der Schnittstelle zwischen Mensch und Zug.

Eine Sicherheitskontrolle wiederum untersucht Menschen und Gegenstände. Dafür braucht es beispielsweise Metalldetektion, Gepäckscanner, Flüssigkeits- oder Explosivstoffdetektion und Personal für Nachkontrollen.

Was ein Ticket-Gate nicht erkennt, ist also kein technischer Fehler. Es ist schlicht nicht seine Aufgabe.

Dieser Unterschied ist für die Bewertung entscheidend. Ein System kann Fahrten ohne gültige Berechtigung sehr wirksam erschweren und trotzdem ungeeignet sein, eine Messerattacke zu verhindern. Ebenso kann eine Bahnsteigtür einen hervorragenden Schutz gegen das Gelangen in den Gleisbereich bieten, ohne irgendeine Aussage über die Personen hinter ihr zu treffen.

Deutschland hat die Technik längst untersucht

Diese Trennung findet sich bereits im Forschungsprojekt SicaB – Sicherheit an Bahnhöfen. DB InfraGO, die Frankfurt University of Applied Sciences und das Verkehrswissenschaftliche Institut der RWTH Aachen untersuchten Zugangskontrollen und Bahnsteigbarrieren als unterschiedliche Sicherungsmaßnahmen.

Personenstromanalysen und theoretische Betrachtungen kamen zu dem Ergebnis, dass geeignete Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich auch in kleinere, mittlere und größere deutsche Bahnhöfe integrierbar wären. Im September 2025 folgte am Bahnhof Berlin Olympiastadion eine praktische Erprobung mit mehr als 400 Testpersonen, einem S-Bahn-Zug und nachgebildeten Bahnsteigelementen.

Damit verschiebt sich die Frage von der prinzipiellen Machbarkeit zur konkreten Architektur.

Ein Kopfbahnhof stellt andere Anforderungen als ein Durchgangsbahnhof. Vor einzelnen Gleisen eines Kopfbahnhofs können Kontrollen relativ klar angeordnet werden. Schwieriger wird es dort, wo dieselbe Unterführung mehrere Bahnsteige erschließt oder ein Reisender binnen weniger Minuten vom Regionalzug zum ICE wechseln muss. Wird jedes Gleis separat kontrolliert, entstehen zusätzliche Checkpoints. Wird dagegen eine größere Bahnsteigzone gemeinsam abgesperrt, verschiebt sich die Grenze zwischen öffentlichem und kontrolliertem Raum.

Auch Bahnsteigtüren werden im deutschen Vollbahnsystem anspruchsvoller als in einer standardisierten Metro. Unterschiedliche Fahrzeugtypen haben unterschiedliche Zuglängen und Türpositionen. Was in einem homogenen U-Bahn-System relativ einfach standardisiert werden kann, muss im Fern- und Regionalverkehr wesentlich flexibler ausgelegt sein.

SicaB zeigt deshalb weniger die eine Lösung als etwas anderes: Sobald Zugangskontrolle auf das deutsche Vollbahnsystem trifft, wird sie zum Infrastrukturprojekt.

Und was erlaubt das Recht?

Einen interessanten Ausgangspunkt liefert § 62 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Danach dürfen Bahnanlagen von nicht amtlich befugten Personen betreten oder benutzt werden, soweit sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt. Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist grundsätzlich nicht gestattet.

Die Vorschrift schreibt weder automatische Zugangsschleusen vor noch garantiert sie einen uneingeschränkten Zutritt zu jedem Bahnsteig. Aus ihr allein ergibt sich deshalb weder ein zwingend offenes noch ein geschlossenes Stationsmodell.

Bei einer konkreten Anlage wären ohnehin weitere Anforderungen maßgeblich: Betriebs- und Brandschutz, Barrierefreiheit, Flucht- und Rettungswege, Personenstromplanung und die sichere Funktion im Störungsfall. Eine Schleuse, die im Normalbetrieb zuverlässig kontrolliert, kann im Evakuierungsfall selbst zum Risiko werden, wenn sie nicht automatisch und nachvollziehbar in einen sicheren Zustand wechselt.

Spätestens hier zeigt sich: Das Gate ist nicht nur Teil des Ticketings. Es wird Teil der Gebäudesicherheit.

Vier Länder, vier Sicherheitslogiken

Der Blick ins Ausland hilft vor allem deshalb, weil er zeigt, wie wenig die pauschale Aussage „Andere Länder haben doch auch Sperren“ erklärt.

Großbritannien: Wer hat eine Fahrberechtigung?

In Großbritannien sind Ticket-Gates an zahlreichen Stationen etabliert. Ihr Kernzweck ist allerdings nicht eine Kontrolle auf gefährliche Gegenstände, sondern die Abgrenzung des zahlenden Fahrgastbereichs.

Wie deutlich diese Funktion im Vordergrund steht, zeigt ein aktuelles Investitionsprogramm. Das britische Verkehrsministerium stellte im Juli 2026 rund 33,4 Millionen Pfund für neue und verbesserte Ticket-Gates in England bereit. Die Regierung begründet die Investition ausdrücklich mit der Bekämpfung von Fahrten ohne gültige Berechtigung; dadurch stünden nach ihren Angaben jährlich bis zu 400 Millionen Pfund an Einnahmen auf dem Spiel.

Die britische Schranke beantwortet somit in erster Linie die Frage: Darf diese Person den zahlenden Fahrgastbereich betreten?

Das ist Zutrittskontrolle. Es ist keine Sicherheitskontrolle nach Flughafenprinzip.

Frankreich: Boarding beginnt vor dem Zug

Frankreich geht insbesondere im Fernverkehr einen anderen Weg. SNCF betreibt an großen Bahnhöfen sogenannte portes d’embarquement. Die Gates überprüfen Fahrscheine und regulieren den Zugang zum jeweiligen Bahnsteig.

Der Zugang zum TGV INOUI wird in der Regel mit Bekanntgabe des Gleises, etwa 20 Minuten vor Abfahrt, freigeschaltet. Ziel ist es, die Fahrberechtigung zu prüfen, den Zugang zum Bahnsteig zu regulieren und einen geordneten Boarding-Prozess herzustellen.

Das ist ein wichtiger Unterschied. Frankreich macht nicht zwangsläufig den gesamten Bahnhof zum geschlossenen Sicherheitsraum. Die Grenze entsteht erst dort, wo aus dem allgemeinen Bahnhofsbereich der Abfahrtsbereich eines Zuges wird.

Für deutsche Großbahnhöfe wäre gerade diese Lösung nicht überall leicht zu kopieren. ICE, Regionalexpress und S-Bahn teilen sich vielerorts Unterführungen, Treppen oder sogar Bahnsteige. Das französische Boarding-Modell trifft damit auf eine andere Netz- und Bahnhofslogik.

Japan: Der Fahrgastbereich endet vor dem Gleis

Japan trennt die beiden Funktionen besonders anschaulich.

Automatische Ticket-Gates strukturieren den Zugang zum Fahrgastbereich. Beim Shinkansen existieren zusätzliche Gates und Transfer-Gates zwischen Hochgeschwindigkeits- und konventionellem Netz.

Davon unabhängig baut Japan seit Jahren Bahnsteigtüren und bewegliche Bahnsteigbarrieren aus. Ende des Fiskaljahres 2024 waren bereits 2.830 Bahnsteiggleise an 1.190 Stationen entsprechend ausgerüstet. Die Systeme dienen insbesondere dazu, Stürze vom Bahnsteig und den Zugang zum Gleisbereich zu verhindern.

Japan stellt also zwei Fragen getrennt: Wer darf in den Fahrgastbereich? Und wie verhindern wir, dass jemand vom Fahrgastbereich in den Gefahrenraum Gleis gelangt?

Für Deutschland ist gerade diese Trennung interessant. Ein Ticket-Gate und eine Bahnsteigtür sind keine konkurrierenden Varianten derselben Technik. Sie arbeiten auf unterschiedlichen Sicherheitsebenen.

China: Wer kommt hinein – und was bringt er mit?

China geht deutlich weiter.

Das Eisenbahnsystem arbeitet mit Real-Name-Ticketing. Bei entsprechenden Tickets werden Identitätsdaten hinterlegt; das verwendete Ausweisdokument dient auch beim Check-in beziehungsweise beim Verlassen der Station als Nachweis.

Zusätzlich sind Sicherheitskontrollen vorgeschrieben. Hochgeschwindigkeitsbahnhöfe und größere konventionelle Stationen müssen unter anderem Kontrollgeräte für Gepäck, Metalldetektorschleusen, Handmetalldetektoren, Flüssigkeitsdetektoren sowie Explosivschutz-Ausstattung vorhalten. Die Kontrollbereiche sind videozuüberwachen.

Bemerkenswert ist auch die betriebliche Vorgabe: Die Zahl der geöffneten Sicherheitskontrollspuren soll dem Fahrgastaufkommen angepasst werden; die reguläre Wartezeit soll grundsätzlich fünf Minuten nicht überschreiten.

China beantwortet damit eine dritte Frage: Was führt eine berechtigte Person in den kontrollierten Bereich mit?

Aus dem Gate wird ein Sicherheitsperimeter.

Kann ein kontrollierter Bahnhof auch angenehmer werden?

Die Debatte muss damit nicht bei Gewalt und Fahrberechtigung enden. Zutrittskontrolle verändert auch, wer einen Raum nutzt und zu welchem Zweck.

Dafür liefern die Niederlande einen interessanten Hinweis. Eine wissenschaftliche Untersuchung wertete Daten von rund 260 NS-Stationen zwischen 2013 und 2018 aus. An 76 dieser Stationen wurden in diesem Zeitraum Zugangsgates in Betrieb genommen. Bereinigt um Fahrgastzahlen und zeitkonstante Unterschiede zwischen Stationen sank die registrierte Kriminalitätsrate nach Einführung der Gates im Modell um rund neun Prozent gegenüber Stationen ohne Gates.

Die Forscher erklären diesen Effekt unter anderem mit situativer Kriminalprävention: Wer keine gültige Fahrberechtigung besitzt, kann den kontrollierten Bereich nicht mehr ohne Weiteres als Aufenthalts- oder Durchgangsraum nutzen.

Das ist noch kein Beleg dafür, dass Zugangsschleusen automatisch Taschendiebstahl verhindern oder Bahnhöfe sauberer machen. Gerade Taschendiebe finden auch innerhalb eines kontrollierten Bereichs im Gedränge attraktive Tatgelegenheiten.

Auch für die Sauberkeit gibt es bislang keinen belastbaren Nachweis einer direkten Ursache-Wirkungs-Beziehung. Plausibel ist aber ein indirekter Effekt: Verändert eine Zugangskontrolle die Zusammensetzung und Nutzung eines Raumes, können sich auch unerwünschter Aufenthalt, Vandalismus und damit langfristig die Aufenthaltsqualität verändern. Das sollte bei Pilotprojekten gemessen werden – nicht vorausgesetzt.

Gerade darin könnte eine bislang wenig beachtete Perspektive liegen. Ein Bahnhof ist nicht nur sicher oder unsicher. Er kann übersichtlich, gepflegt und subjektiv angenehm wirken – oder das Gegenteil. Sicherheitstechnik beeinflusst damit unter Umständen nicht nur, was verhindert wird, sondern auch, welcher Raum hinter einer Grenze entsteht.

Europäische Technik ist vorhanden

Deutschland müsste entsprechende Systeme nicht neu erfinden. Der europäische Markt bietet sowohl intelligente Zugangsschleusen als auch Bahnsteigbarrieren an.

Der deutsche Hersteller Scheidt & Bachmann aus Mönchengladbach bietet mit dem FareGo PG|50 ein automatisiertes Fare Gate für den öffentlichen Verkehr. Ein hochauflösendes System mit 120 Sensoren dient unter anderem dazu, unberechtigte Passagen zu erkennen; das System ist als Bestandteil digitaler Fare-Collection-Architekturen konzipiert.

Der belgische Hersteller Automatic Systems geht mit seinen FirstLane-Schleusen in eine ähnliche Richtung. Das integrierte Detektionssystem verfolgt den Durchgang von Personen; der Hersteller nennt einen Durchsatz von bis zu 60 Nutzern pro Minute.

Das klingt zunächst nach einem Produktdetail. Für den Bahnbetrieb ist es zentral. Eine Schleuse, die einen einzelnen Nutzer perfekt überprüft, aber nach der Ankunft eines verspäteten ICE mehrere hundert Menschen aufstaut, ist keine geeignete Verkehrslösung. Durchsatz wird hier selbst zur Sicherheitsgröße.

Auf der anderen Seite des Bahnsteigs beginnt ein anderer Markt.

Der Schweizer Hersteller Gilgen Door Systems entwickelt und fertigt Platform Screen Doors in Schwarzenburg bei Bern und gibt an, inzwischen mehr als 13.000 Bahnsteigtürsysteme in Betrieb genommen zu haben.

Auch Knorr-Bremse aus München gehört zu den etablierten Anbietern. Das Portfolio reicht von vollständig geschlossenen Platform Screen Doors über Platform Edge Doors bis zu niedrigeren Barrieren. Der Hersteller nennt Installationen unter anderem in London, Paris, Kopenhagen, Brescia und Thessaloniki; die Systeme können sowohl neu eingebaut als auch nachgerüstet werden.

Hinzu kommt Portalp Railway aus Frankreich mit Entwicklung, Installation, Wartung und Retrofit von Bahnsteigtürsystemen. Bei den technischen Lösungen werden auch Notausgänge, Überwachung und sicherheitsgerichtete Steuerfunktionen einbezogen.

Für mögliche deutsche Pilotprojekte ist nach öffentlich verfügbarer Quellenlage keiner dieser Hersteller ausgewählt. Sie zeigen vielmehr, dass die Hardware grundsätzlich vorhanden ist.

Die schwierigere Arbeit beginnt danach.

Die eigentliche Technik steckt hinter der Sperre

Ein Fare Gate benötigt ein Backend, das unterschiedliche Fahrscheine und Tarifsysteme versteht. Es muss mit digitalen Tickets, Abonnements und Sonderfällen umgehen, einen definierten Zustand bei Kommunikations- oder Stromausfall einnehmen und Menschen mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Gepäck zuverlässig passieren lassen.

Es muss vor allem in die Sicherheitslogik des Gebäudes eingebunden sein. Was geschieht bei Feueralarm? Öffnen sämtliche Gates? Können Rettungskräfte entgegen der üblichen Personenrichtung hinein? Was geschieht, wenn drei von zehn Spuren ausfallen? Wie verhindern Betreiber, dass aus einer Sicherheitsmaßnahme ein gefährlicher Rückstau entsteht?

Bei Bahnsteigtüren kommen Zug- und Türerkennung hinzu. Die Anlage muss wissen, wo der Zug steht und wann sich welche Tür sicher öffnen darf. Bei Metros mit homogenen Fahrzeugflotten ist das vergleichsweise einfach. Im deutschen Fern- und Regionalverkehr mit unterschiedlichen Baureihen ist es erheblich anspruchsvoller.

Spätestens dann wird auch Cybersecurity Teil der physischen Sicherheit. Eine digital gesteuerte Zutrittsentscheidung ist abhängig von Software, Netzwerk und Backend. Werden diese Systeme gestört oder kompromittiert, betrifft das unmittelbar den physischen Betrieb.

Und auch organisatorisch endet die Sicherheitskette nicht am Sensor. Erkennt ein Gate eine unberechtigte Passage, entsteht daraus zunächst nur eine Information. Jemand muss sie empfangen, bewerten und gegebenenfalls intervenieren.

Die Bahnsteigsperre wäre damit weniger ein einzelnes Produkt als das Endgerät einer Sicherheitsarchitektur.

Das offene System hat einen Preis – das geschlossene auch

Gerade deshalb lässt sich die deutsche Debatte nicht auf „Sperren: ja oder nein“ reduzieren.

Ein offener Bahnhof bietet kurze Wege, flexible Umstiege und den unkomplizierten Übergang zwischen Stadt, Handel und Verkehr. Er lässt aber auch Personen in Bahnsteigbereiche gelangen, deren Aufenthalt dort nicht mit einer Reise verbunden ist.

Ein geschlossenes System kann diesen Personenkreis begrenzen, Fahrkartenkontrollen vorverlagern und einen klarer definierten Raum schaffen. Gleichzeitig erzeugt es neue Abhängigkeiten: von Technik, Fläche, Wartung, Personal, Evakuierungsplanung und funktionierendem Ticketing.

Hinzu kommt eine einfache sicherheitstechnische Wahrheit: Die Wirkung einer Grenze hängt davon ab, was sie kontrolliert.

Ein britisches Fare Gate kontrolliert vor allem die Fahrberechtigung. Ein französisches Boarding-Gate ordnet den Zugang zu einem bestimmten Zug. Eine japanische Bahnsteigtür trennt Mensch und Gleis. Ein chinesischer Checkpoint kontrolliert zusätzlich Personen und Gepäck.

Alle vier Systeme können im allgemeinen Sprachgebrauch als „Bahnsteigsperre“ erscheinen. Sicherheitstechnisch sind es unterschiedliche Architekturen.

Für deutsche Pilotprojekte wäre deshalb nicht nur interessant, wie viele Personen pro Minute eine Schleuse passieren können. Gemessen werden müssten auch Auswirkungen auf Umsteigezeiten, unberechtigte Zugänge, Eigentums- und Gewaltdelikte, Personen im Gleis, Barrierefreiheit, Evakuierung, Systemausfälle, subjektives Sicherheitsempfinden und möglicherweise sogar Aufenthaltsqualität und Sauberkeit.

Erst dann ließe sich beantworten, welchen Nutzen eine neue Grenze tatsächlich schafft. Denn ein Bahnhof wird nicht allein dadurch sicherer, dass irgendwo eine Tür schließt. Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Wer oder was soll diese Tür aufhalten – und was soll passieren, wenn sie es tut?

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